Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Urteil lässt Spielraum für ein Verbot
Zum Artikel „Streit um Lehrerin mit Kopftuch“(28.9.) erreichte uns die folgende Zuschrift einer Leserin:
Man kann es nicht glauben: Da möchte der Vater eines Grundschulkindes nichts weiter als die Versetzung seiner Tochter in eine Parallelklasse, weil die neue Klassenlehrerin ein Kopftuch trägt und er damit die religiöse Neutralität der Schule verletzt sieht. Übrigens zurecht, denn das Kopftuch, auch Hidschab, ist die Manifestation eines streng islamischen Glaubens und hat in einem so sensiblen Bereich wie einer Grundschule nichts zu suchen.
Anstatt sich aber mit dem Vater auseinanderzusetzen, schalten Schule und Schulamt auf Konfrontation, ohne Rücksicht auf die schwierige psychische Situation des Mädchens zu nehmen, und setzen Vater und Tochter mit dem Aushändigen der Unterlagen für einen sofortigen Schulbezirkswechsel praktisch den Stuhl vor die Tür. Dabei lässt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 durchaus Spielraum für ein Kopftuchverbot. Es kann ausgesprochen werden, wenn es zu einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens kommt. Damit könnte, zumindest im Schulbezirk Tuttlingen der unsägliche Kopftuchstreit wieder aufflammen und zu kontroversen Diskussionen führen, was alles andere als zuträglich für den Schulfrieden sein dürfte.
Petra Gasbichler, Mittelbiberach
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