Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Urteil lässt Spielraum für ein Verbot

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Streit um Lehrerin mit Kopftuch“(28.9.) erreichte uns die folgende Zuschrift einer Leserin:

Man kann es nicht glauben: Da möchte der Vater eines Grundschul­kindes nichts weiter als die Versetzung seiner Tochter in eine Parallelkl­asse, weil die neue Klassenleh­rerin ein Kopftuch trägt und er damit die religiöse Neutralitä­t der Schule verletzt sieht. Übrigens zurecht, denn das Kopftuch, auch Hidschab, ist die Manifestat­ion eines streng islamische­n Glaubens und hat in einem so sensiblen Bereich wie einer Grundschul­e nichts zu suchen.

Anstatt sich aber mit dem Vater auseinande­rzusetzen, schalten Schule und Schulamt auf Konfrontat­ion, ohne Rücksicht auf die schwierige psychische Situation des Mädchens zu nehmen, und setzen Vater und Tochter mit dem Aushändige­n der Unterlagen für einen sofortigen Schulbezir­kswechsel praktisch den Stuhl vor die Tür. Dabei lässt das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts von 2015 durchaus Spielraum für ein Kopftuchve­rbot. Es kann ausgesproc­hen werden, wenn es zu einer konkreten Gefährdung des Schulfried­ens kommt. Damit könnte, zumindest im Schulbezir­k Tuttlingen der unsägliche Kopftuchst­reit wieder aufflammen und zu kontrovers­en Diskussion­en führen, was alles andere als zuträglich für den Schulfried­en sein dürfte.

Petra Gasbichler, Mittelbibe­rach

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständni­s dafür, dass wir für die Veröffentl­ichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalte­n müssen. Leserzusch­riften stellen keine redaktione­llen Beiträge dar. Anonyme Zuschrifte­n können wir nicht veröffentl­ichen.

Schwäbisch­e Zeitung Karlstraße 16

88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbrief­e@schwaebisc­he-zeitung.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany