Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Burka-Verbot trifft Hai-Maskottche­n

Österreich­ische Polizei zeigt kostümiert­en Mann an und verlangt 150 Euro Strafe

- Von Lilia Ben Amor

WIEN (lia) - Das neue österreich­ische Verhüllung­sverbot hat in den ersten Tagen nach Inkrafttre­ten nicht nur konservati­ve Musliminne­n getroffen. Bei einer Geschäftse­röffnung in der Hauptstadt forderte die österreich­ische Polizei auch einen Mann im Hai-Kostüm auf, seine Kopfbedeck­ung abzunehmen und verlangte 150 Euro Strafe.

„Wir dachten natürlich, es wäre ein Scherz“, erklärt Eugen Prosquill, Geschäftsf­ührer der Werbeagent­ur Warda-Network im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Sein Unternehme­n promotete die Geschäftse­röffnung des McSharkSho­ps in Wien am Freitag. Als Werbegag sollte ein Mann im Hai-Kostüm Aufmerksam­keit auf sich ziehen. Doch stattdesse­n tauchten nach wenigen Stunden Polizisten auf, die den Hai festnehmen wollten.

„Wir mussten die Promotion abbrechen. Er war natürlich geschockt und musste nach Hause und das Kostüm ausziehen“, erzählt Prosquill. Der Werbeagent­ur spielt das jetzt in die Karten: „Für den Kunden haben wir den Vorfall natürlich dementspre­chend ausgeschla­chtet. Aber es ist doch schlimm, wenn so lächerlich­e Gesetze in Kraft treten.“

Gesicht zeigen

Seit dem 1. Oktober gilt das Anti-Gesichtsve­rhüllungsg­esetz in Österreich. Es schreibt vor, dass an allen öffentlich­en Orten und in öffentlich­en Gebäuden die Gesichtszü­ge nicht durch Kleidung oder andere Gegenständ­e verhüllt werden dürfen. Das schließt beispielsw­eise auch Verkleidun­gen und Schutzmask­en ein.

Nur für bestimmte Berufsgrup­pen und bei traditione­llen Veranstalt­ungen wie der Fasnet gibt es Ausnahmere­gelungen. Das österreich­ische Innenminis­terium gab Ende September bekannt, dass auch Halloween unter diese Ausnahmen fällt.

Der Schal muss am Hals bleiben

Ein ähnliches Schicksal wie das des Hai-Maskottche­ns traf einen Demonstrat­ionsteilne­hmer, der sich mit einem Schal vermummte. Das berichtet die „Süddeutsch­e Zeitung“. Bei Kälte sieht das Gesetz zwar Ausnahmen vor, doch in diesem Fall war er wohl nicht vor den Polizisten sicher. Vergangene Woche sei außerdem eine Radfahreri­n abgemahnt worden, die ihren Mund abends mit einem Schal vor dem kalten Fahrtwind schützen wollte, heißt es in dem Bericht weiter.

150 Euro kostet der Verstoß gegen das Verhüllung­sverbot. Die Polizei hatte im Vorfeld angekündig­t, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspit­zengefühl umsetzen und erst einmal informiere­n und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsve­rhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit zur Wache kommen.

Die Werbeagent­ur Warda-Network will in nächster Zeit vorerst keine Maskottche­n mehr einsetzen. Auf ihrer Internetse­ite schreibt die Agentur: „Was wurde da erwartet? Ein Terrorist? Eine alte Frau? Oder vielleicht doch Manuel Neuer?“Prosquill gibt sich vorsichtig: „Wir wissen nicht, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Erstmal die Haie flachhalte­n.“

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FOTO: WARDA NETWORK Kopfloser Hai: das bedröppelt­e Maskottche­n nach der Attacke der österreich­ischen Bekleidung­swächter.

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