Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Polizei warnt: Ein gefährlicher Spaß
„Hoverboard“und Co sind beliebt, aber auch riskant und im Straßenverkehr sogar verboten
RAVENSBURG - Sie versprechen „Action“und „Fun“, doch aus dem Spaß kann ganz schnell Ernst werden: Hoverboards, eine Art elektronisches Skateboard, und andere Fahrzeuge aus dieser Familie sind derzeit überaus beliebt, allerdings auch gefährlich und dazu verboten zumindest im öffentlichen Straßenverkehr. Darauf weist die Polizei hin.
Michael Schrimpf, Leiter des Referats Prävention beim Polizeipräsidium Konstanz, und sein Kollege Willi Schmidberger wollen keine Spielverderber sein: „Alles was sich bewegt, wird irgendwann elektronisch angetrieben sein, diese Entwicklung ist unaufhaltsam. Und vieles, was gerade ausprobiert wird, ist auch sinnvoll. Wir wollen die Leute aber dabei begleiten, neue Techniken im Verkehr sicher anzuwenden und auf Gefahren deutlich hinweisen.“
Und die gibt es. Was viele gar nicht wissen, die für sich selbst oder ihre Kinder Hoverboards oder Elektroscooter kaufen: Die elektronischen Skateboards sind weder zugelassen noch versichert. Die Nutzung dieser Geräte im öffentlichen Straßenverkehr ist daher verboten. Sie gelten als Spielzeuge und dürfen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück oder beispielsweise einem Skateplatz gefahren werden.
Zur Erklärung: Alles, was einen Motor hat und schneller als Tempo 6 fahren kann, gilt in Deutschland rechtlich als Fahrzeug und braucht auch eine Zulassung für den Verkehr. Damit gelten Vorschriften für Lenkung, Bremsen, Bleuchtung, Reifen und Spiegel, die diese Spielzeuge allesamt nicht erfüllen. Hoverboards sind eine Mischung aus Segway und Skateboard, gelenkt und beschleunigt werden sie durch die Verlagerung des Körpergewichts.
Ein gefährliches Spielzeug sind sie dazu. Schrimpf: „Diese Boards oder Roller erreichen eine Geschwindigkeit von 20 bis zu 40 Kilometern pro Stunde. Sie lassen sich zudem sogar noch recht leicht hochtunen. Man kann sich die Folgen vorstellen, wenn damit ein Unfall passiert.“Abgesehen von den Gefahren für Leib und Leben steht der Fahrer eines solchen Gerätes dann ohne Versicherungsschutz da und war dazu ohne Zulassung und gültigen Führerschein unterwegs. Das kann teuer werden. Die Werbung weist auf die Risiken aber nicht oder nur gut versteckt hin, sagen die Polizisten.
Auf der anderen Seite wissen auch Michael Schrimpf und Willi Schmidberger, dass die neue Technik auch einen echten Nutzen bietet und damit zukunftsträchtig ist: „Da gibt es sehr gute Modelle beispielsweise für Bahnpendler. Man steigt aus dem Zug aus und fährt mit E-Technik an seinen Arbeitsplatz.“In den Metropolen gehört das schon zum Stadtbild. Die Polizei sieht daher jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht: „Die Industrie ist da weiter als der Staat. Es müssen schlicht Regeln erlassen werden, was in welcher Form zulässig ist.“
Bis dahin ist der Spaß noch gebremst.