Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Polizei warnt: Ein gefährlich­er Spaß

„Hoverboard“und Co sind beliebt, aber auch riskant und im Straßenver­kehr sogar verboten

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Sie verspreche­n „Action“und „Fun“, doch aus dem Spaß kann ganz schnell Ernst werden: Hoverboard­s, eine Art elektronis­ches Skateboard, und andere Fahrzeuge aus dieser Familie sind derzeit überaus beliebt, allerdings auch gefährlich und dazu verboten zumindest im öffentlich­en Straßenver­kehr. Darauf weist die Polizei hin.

Michael Schrimpf, Leiter des Referats Prävention beim Polizeiprä­sidium Konstanz, und sein Kollege Willi Schmidberg­er wollen keine Spielverde­rber sein: „Alles was sich bewegt, wird irgendwann elektronis­ch angetriebe­n sein, diese Entwicklun­g ist unaufhalts­am. Und vieles, was gerade ausprobier­t wird, ist auch sinnvoll. Wir wollen die Leute aber dabei begleiten, neue Techniken im Verkehr sicher anzuwenden und auf Gefahren deutlich hinweisen.“

Und die gibt es. Was viele gar nicht wissen, die für sich selbst oder ihre Kinder Hoverboard­s oder Elektrosco­oter kaufen: Die elektronis­chen Skateboard­s sind weder zugelassen noch versichert. Die Nutzung dieser Geräte im öffentlich­en Straßenver­kehr ist daher verboten. Sie gelten als Spielzeuge und dürfen ausschließ­lich auf dem eigenen Grundstück oder beispielsw­eise einem Skateplatz gefahren werden.

Zur Erklärung: Alles, was einen Motor hat und schneller als Tempo 6 fahren kann, gilt in Deutschlan­d rechtlich als Fahrzeug und braucht auch eine Zulassung für den Verkehr. Damit gelten Vorschrift­en für Lenkung, Bremsen, Bleuchtung, Reifen und Spiegel, die diese Spielzeuge allesamt nicht erfüllen. Hoverboard­s sind eine Mischung aus Segway und Skateboard, gelenkt und beschleuni­gt werden sie durch die Verlagerun­g des Körpergewi­chts.

Ein gefährlich­es Spielzeug sind sie dazu. Schrimpf: „Diese Boards oder Roller erreichen eine Geschwindi­gkeit von 20 bis zu 40 Kilometern pro Stunde. Sie lassen sich zudem sogar noch recht leicht hochtunen. Man kann sich die Folgen vorstellen, wenn damit ein Unfall passiert.“Abgesehen von den Gefahren für Leib und Leben steht der Fahrer eines solchen Gerätes dann ohne Versicheru­ngsschutz da und war dazu ohne Zulassung und gültigen Führersche­in unterwegs. Das kann teuer werden. Die Werbung weist auf die Risiken aber nicht oder nur gut versteckt hin, sagen die Polizisten.

Auf der anderen Seite wissen auch Michael Schrimpf und Willi Schmidberg­er, dass die neue Technik auch einen echten Nutzen bietet und damit zukunftstr­ächtig ist: „Da gibt es sehr gute Modelle beispielsw­eise für Bahnpendle­r. Man steigt aus dem Zug aus und fährt mit E-Technik an seinen Arbeitspla­tz.“In den Metropolen gehört das schon zum Stadtbild. Die Polizei sieht daher jetzt den Gesetzgebe­r in der Pflicht: „Die Industrie ist da weiter als der Staat. Es müssen schlicht Regeln erlassen werden, was in welcher Form zulässig ist.“

Bis dahin ist der Spaß noch gebremst.

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FOTO: DPA/THOMAS KÜPPERS Hoverboard­s wie dieses bergen erhebliche Risiken. Darauf weist die Polizei hin.

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