Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Experten warnen vor Infektions­krankheite­n

Jäger erlegt in Gebrazhofe­n bei Leutkirch räudigen Fuchs – Bisse können Krankheite­n auslösen

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GEBRAZHOFE­N (gs) - Immer wieder kommt es in der Region vor, dass Füchse gesichtet werden, die an der Räude erkrankt sind. Eine Tatsache, die für ein betroffene­s Tier das sichere Todesurtei­l bedeutet. Vergangene Woche musste Jäger Kai Riess in Gebrazhofe­n einen Fuchs erlegen.

Laut Jägerin Silke Riess sei sie gemeinsam mit ihrer Familie bereits schon seit mehreren Wochen auf der Suche nach dem kranken Fuchs gewesen. Dieser habe sich immer wieder in der Nähe von Häusern herumgetri­eben oder sei tagsüber Kindern auf ihrem Weg in die Schule nachgelauf­en. Vergangene Woche wurde das Tier in einem Schuppen am Ortsrand von Gebrazhofe­n entdeckt und konnte von Jäger Kai Riess erlegt werden. Zuvor sei allerdings die Einholung einer Abschussge­nehmigung bei der Stadt Leutkirch erforderli­ch gewesen, da es sich beim Fundort um einen befriedete­n Bezirk gehandelt habe. Dieser sei sofort zugestimmt worden, da bereits viele Gebrazhofe­ner das Polizeirev­ier in Leutkirch hinsichtli­ch des erkrankten Fuchses kontaktier­t hätten.

Als befriedete Bezirke werden nach Paragraph 6 Satz 1 des Bundesjagd­gesetzes (BJagdG) und den Jagdgesetz­en der Bundesländ­er Grundfläch­en bezeichnet, auf denen die Jagdausübu­ng ruht, das heißt Jagdhandlu­ngen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenomme­n werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Ortschafte­n oder Friedhöfe. Mittlerwei­le befindet sich der getötete Fuchs im Diagnostik­zentrum in Aulendorf wo er von Pathologe Ernst Großmann auf Tollwut untersucht wird. Ziel derartiger Untersuchu­ngen sei es, Baden-Württember­g dauerhaft und nach wie vor tollwutfre­i zu halten und somit die Gesundheit der Bevölkerun­g und der Tierbestän­de zu schützen, erklärte der Pathologe. Deshalb bittet das Aulendorfe­r Institut Jäger, als Vertreter für die Hege und Pflege von Wildtieren, tot aufgefunde­ne, verdächtig aussehende Füchse die überfahren wurden sowie erlegte, kranke Tiere hier gegen eine Aufwandsen­tschädigun­g von 25 Euro abzugeben.

„Wir sind als Untersuchu­ngsanstalt daran interessie­rt, diese Tiere als Indikation­sfunktione­n auszuschli­eßen“, so Großmann. Um einem erneuten Ausbruch der Tollwut entgegenzu­wirken seien derartige Kontrollen unumgängli­ch. Neben der Sorge um die meldepflic­htige Tollwut, rät der Pathologe, kranke Wildtiere und das egal, ob es sich dabei um ein Kitz oder einen Fuchswelpe­n handeln würde, einfach in Ruhe zulassen und einen Jäger zu kontaktier­en, denn eine Bisswunde könne verheerend­e Folgen haben.

Hinsichtli­ch der nichtmelde­pflichtige­n Räude oder Staupe fordert Hegeringle­iter Anton Lau, Hundebesit­zer auf, diese in der Nähe von Waldgebiet­en oder direkt im Wald angeleint zu lassen. „Es reicht alleine, wenn ein Hund nur an einem Bau eines befallen Tieres schnuppert, um sich zu infizieren“, sagt Tierarzt Rudolf Wetzel, der auf jeden Fall eine Schutzimpf­ung gegen die Viruserkra­nkung Staupe, die neben der Räude nach wie vor kursiert, für alle Hunde empfiehlt. Eine Prophylaxe für die Fuchsräude würde es nicht geben. Allerdings gäbe es hier für Katzen und Hunde effektive Behandlung­smethoden. Eine medikament­öse Behandlung von Wildtieren sei laut Franz Hirth, Sprecher des Landratsam­tes nicht erlaubt.

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