Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Experten warnen vor Infektionskrankheiten
Jäger erlegt in Gebrazhofen bei Leutkirch räudigen Fuchs – Bisse können Krankheiten auslösen
GEBRAZHOFEN (gs) - Immer wieder kommt es in der Region vor, dass Füchse gesichtet werden, die an der Räude erkrankt sind. Eine Tatsache, die für ein betroffenes Tier das sichere Todesurteil bedeutet. Vergangene Woche musste Jäger Kai Riess in Gebrazhofen einen Fuchs erlegen.
Laut Jägerin Silke Riess sei sie gemeinsam mit ihrer Familie bereits schon seit mehreren Wochen auf der Suche nach dem kranken Fuchs gewesen. Dieser habe sich immer wieder in der Nähe von Häusern herumgetrieben oder sei tagsüber Kindern auf ihrem Weg in die Schule nachgelaufen. Vergangene Woche wurde das Tier in einem Schuppen am Ortsrand von Gebrazhofen entdeckt und konnte von Jäger Kai Riess erlegt werden. Zuvor sei allerdings die Einholung einer Abschussgenehmigung bei der Stadt Leutkirch erforderlich gewesen, da es sich beim Fundort um einen befriedeten Bezirk gehandelt habe. Dieser sei sofort zugestimmt worden, da bereits viele Gebrazhofener das Polizeirevier in Leutkirch hinsichtlich des erkrankten Fuchses kontaktiert hätten.
Als befriedete Bezirke werden nach Paragraph 6 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Ortschaften oder Friedhöfe. Mittlerweile befindet sich der getötete Fuchs im Diagnostikzentrum in Aulendorf wo er von Pathologe Ernst Großmann auf Tollwut untersucht wird. Ziel derartiger Untersuchungen sei es, Baden-Württemberg dauerhaft und nach wie vor tollwutfrei zu halten und somit die Gesundheit der Bevölkerung und der Tierbestände zu schützen, erklärte der Pathologe. Deshalb bittet das Aulendorfer Institut Jäger, als Vertreter für die Hege und Pflege von Wildtieren, tot aufgefundene, verdächtig aussehende Füchse die überfahren wurden sowie erlegte, kranke Tiere hier gegen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro abzugeben.
„Wir sind als Untersuchungsanstalt daran interessiert, diese Tiere als Indikationsfunktionen auszuschließen“, so Großmann. Um einem erneuten Ausbruch der Tollwut entgegenzuwirken seien derartige Kontrollen unumgänglich. Neben der Sorge um die meldepflichtige Tollwut, rät der Pathologe, kranke Wildtiere und das egal, ob es sich dabei um ein Kitz oder einen Fuchswelpen handeln würde, einfach in Ruhe zulassen und einen Jäger zu kontaktieren, denn eine Bisswunde könne verheerende Folgen haben.
Hinsichtlich der nichtmeldepflichtigen Räude oder Staupe fordert Hegeringleiter Anton Lau, Hundebesitzer auf, diese in der Nähe von Waldgebieten oder direkt im Wald angeleint zu lassen. „Es reicht alleine, wenn ein Hund nur an einem Bau eines befallen Tieres schnuppert, um sich zu infizieren“, sagt Tierarzt Rudolf Wetzel, der auf jeden Fall eine Schutzimpfung gegen die Viruserkrankung Staupe, die neben der Räude nach wie vor kursiert, für alle Hunde empfiehlt. Eine Prophylaxe für die Fuchsräude würde es nicht geben. Allerdings gäbe es hier für Katzen und Hunde effektive Behandlungsmethoden. Eine medikamentöse Behandlung von Wildtieren sei laut Franz Hirth, Sprecher des Landratsamtes nicht erlaubt.