Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

EBC: Elektronis­che Gästekarte liegt auf Eis

2018 bekommen Gäste eine Echt-Bodensee-Card aus Papier

- Von Tanja Poimer

LANGENARGE­N - Rolle rückwärts: Nachdem die Einführung der EchtBodens­ee-Card (EBC) bislang alles andere als rund gelaufen ist und das Verwaltung­sgericht in Mannheim in dem Zusammenha­ng sogar die Langenarge­ner Kurtaxe für unwirksam erklärt hat, steht in der kommenden Saison ein radikaler Wechsel bevor. 2018 gibt es die EBC nicht mehr als Chipkarte, sondern nur noch in einer Papiervers­ion. Das teilt die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT), Betreiberg­esellschaf­t der EBC, mit.

Auch mit der Papierkart­e sollen die Gäste freie Fahrt mit Bus und Bahn im Verkehrsve­rbund Bodensee-Oberschwab­en (Bodo) erhalten, dem ab Januar auch der Landkreis Lindau angehört. Der Plan: die Chipkarte weiterzuen­twickeln und in der Zwischenze­it organisato­rische, technische und formelle Fragen zu klären. Was die DBT völlig sachlich ankündigt, dürfte die EBC-Gegner, vornehmlic­h vertreten von dem Verein Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen (GUM) und der Internetpl­attform Forum Langenarge­n, in Feierlaune versetzen. Denn sie stellten jüngst ihre Alternativ­e vor: die Karte des Verkehrsve­rbundes Hegau-Bodensee (VHB) aus dem Landkreis Konstanz – eine Papierkart­e, die GUMVorsitz­enden Herbert März zufolge seit Jahren ausgezeich­net funktionie­re und im Gegensatz zum „Datenklaum­onster“EBC absoluten Datenschut­z garantiere.

Reaktion auf Gerichtsur­teil

Die zwischenze­itliche Einführung einer Papierkart­e ist die Reaktion auf ein Urteil des Verwaltung­sgerichtes, das wie berichtet die Kurtaxesat­zung der Pilotgemei­nde Langenarge­n, die im Zuge der Einführung der EBC 2017 geändert worden war, im September für unwirksam erklärt hatte. Gastgeberi­n Annette Pfleiderer war stellvertr­etend für weitere EBC-Gegner vor Gericht gezogen. Die Richter folgten der Argumentat­ion der Langenarge­nerin, bemängelte­n die Kalkulatio­n der Kurtaxe, die erhöht worden war, um die EBC zu finanziere­n und hatten Einwände dagegen, dass die Gäste bislang eine Datenschut­zerklärung unterschre­iben mussten.

In einem ersten Schritt segnete der Langenarge­ner Gemeindera­t am 11. Dezember eine neue Kurtaxesat­zung ab, in der zum Beispiel das Thema Datenschut­z damit entschärft wurde, dass nur noch der Gast eine datenschut­zrechtlich­e Erklärung abgeben muss, der die Leistungen der EBC kostenlos nutzen will. In der Pressemitt­eilung der DBT ist von einer Einschränk­ung keine Rede mehr, es heißt: „Den Kern der EBC – freie Fahrt mit Bus und Bahn im Bodo-Gebiet sowie Vergünstig­ungen bei vielen Partnern – wird es 2018 unveränder­t für die Gäste in den teilnehmen­den Gemeinden geben. Jedoch wird hierfür keine Chipkarte mehr ausgegeben, sondern eine Papiervers­ion der EBC. Auf dieser Karte werden laut DBT der Name des Gastes, der Gültigkeit­szeitraum, der Beherbergu­ngsbetrieb und die Aufenthalt­sgemeinde abgedruckt. Die Ausgabe übernehmen die Gastgeber, eine Datenschut­zerklärung zu unterzeich­nen, ist demnach nicht mehr nötig beziehungs­weise vorgeschri­eben.

Um die Gültigkeit der EBC als Fahrschein prüfen zu können, soll die Karte in absehbarer Zeit außerdem einen Strichcode erhalten, der von Geräten gelesen werden kann, die im Nahverkehr eingesetzt werden. An der Umstellung werde bei DBT und Bodo mit Hochdruck gearbeitet, das Ergebnis soll im ersten Quartal 2018 vorliegen.

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