Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Betonmisch­werk darf in die Höhe wachsen

TA in Tettnang hält Befreiunge­n bei Anlage und Silos für gerechtfer­tigt

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - „Umbau einer Betonmisch­anlage“, damit hat sich der Technische Ausschuss jüngst beschäftig­t. Zugespitzt wurde das Thema auf die Frage der Höhe – ob die Anlage und die Silos 14,6 beziehungs­weise 10,6 Meter höher sein dürfen als es der Bebauungsp­lan vorgibt. „Sie dürfen“– so die Meinung der Gemeinderä­te. Acht Ja-Stimmen stand die Ablehnung der Voranfrage durch Ingrid Sauter (SPD) entgegen. Der Anblick aus Richtung Tettnang her leide bei einer solchen Erhöhung zu sehr, so ihre Sichtweise.

436 Meter über Normalnull, bis dahin darf ein Bauwerk in diesem Teil des Gewerbegeb­iets reichen. So gibt es der Bebauungsp­lan vor. Allerdings seien Befreiunge­n möglich, erklärte Patrick Gohl. Sie könnten erteilt werden, so der Leiter des Bauordnung­srechtsamt­s, wenn sich das Vorhaben einfügt, wenn keine luftfahrtr­echtlichen Belange beeinträch­tigt sind und immissions­schutzrech­tliche Vorgaben nicht erweitert werden.

Wenn nicht hier, „wo dann“?

In der Frage des Einfügens erfolgte der Hinweis, dass auf einem anderen Grundstück in der Nähe ein Bauwerk stehe, das ebenfalls in Richtung 450 Meter über Normalnull tendiert.

Was denn auch Berthold Bucher (CDU) als Argument ins Feld führte. Wenn man nicht hier in dieser Höhe bauen dürfe, „wo dann“, fragte er.

Auch wenn sich die Bauvoranfr­age nur auf die Zulässigke­it der Höhe bezog, blieb der Kontext des Umbaus nicht außen vor. Wie der Stellvertr­eter des Bürgermeis­ters Karl Gälle als Leiter der Sitzung des Technische­n Ausschusse­s bemerkte, weise das Gesuch auf einen neuen innerbetri­eblichen Ablauf hin. Bisher seien die Zuschlagss­toffe aus den Mulden mittels Radlader und Förderband nach oben transporti­ert worden, um dann nach unten geschüttet zu werden in das eingehaust­e Betonmisch­werk.

Dies soll mit der neuen Anlage hinfällig sein. Ob dadurch die Staubentwi­cklung geringer werde, wollte Ursula Herold-Schmidt (BUS) wissen – was sich aber der allein auf die Höhenentwi­cklung zugeschnit­tenen Bauvoranfr­age nicht entnehmen ließ und von Herold-Schmidt als „ungünstig“eingestuft wurde.

Was freilich der klaren Zustimmung keinen Abbruch tat.

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FOTO: RWE Der Blick von Osten her ins Gewerbegeb­iet hinein, in dem Mischanlag­e und Silos der Frischbeto­n GmbH wachsen dürfen.

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