Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Betonmischwerk darf in die Höhe wachsen
TA in Tettnang hält Befreiungen bei Anlage und Silos für gerechtfertigt
MECKENBEUREN - „Umbau einer Betonmischanlage“, damit hat sich der Technische Ausschuss jüngst beschäftigt. Zugespitzt wurde das Thema auf die Frage der Höhe – ob die Anlage und die Silos 14,6 beziehungsweise 10,6 Meter höher sein dürfen als es der Bebauungsplan vorgibt. „Sie dürfen“– so die Meinung der Gemeinderäte. Acht Ja-Stimmen stand die Ablehnung der Voranfrage durch Ingrid Sauter (SPD) entgegen. Der Anblick aus Richtung Tettnang her leide bei einer solchen Erhöhung zu sehr, so ihre Sichtweise.
436 Meter über Normalnull, bis dahin darf ein Bauwerk in diesem Teil des Gewerbegebiets reichen. So gibt es der Bebauungsplan vor. Allerdings seien Befreiungen möglich, erklärte Patrick Gohl. Sie könnten erteilt werden, so der Leiter des Bauordnungsrechtsamts, wenn sich das Vorhaben einfügt, wenn keine luftfahrtrechtlichen Belange beeinträchtigt sind und immissionsschutzrechtliche Vorgaben nicht erweitert werden.
Wenn nicht hier, „wo dann“?
In der Frage des Einfügens erfolgte der Hinweis, dass auf einem anderen Grundstück in der Nähe ein Bauwerk stehe, das ebenfalls in Richtung 450 Meter über Normalnull tendiert.
Was denn auch Berthold Bucher (CDU) als Argument ins Feld führte. Wenn man nicht hier in dieser Höhe bauen dürfe, „wo dann“, fragte er.
Auch wenn sich die Bauvoranfrage nur auf die Zulässigkeit der Höhe bezog, blieb der Kontext des Umbaus nicht außen vor. Wie der Stellvertreter des Bürgermeisters Karl Gälle als Leiter der Sitzung des Technischen Ausschusses bemerkte, weise das Gesuch auf einen neuen innerbetrieblichen Ablauf hin. Bisher seien die Zuschlagsstoffe aus den Mulden mittels Radlader und Förderband nach oben transportiert worden, um dann nach unten geschüttet zu werden in das eingehauste Betonmischwerk.
Dies soll mit der neuen Anlage hinfällig sein. Ob dadurch die Staubentwicklung geringer werde, wollte Ursula Herold-Schmidt (BUS) wissen – was sich aber der allein auf die Höhenentwicklung zugeschnittenen Bauvoranfrage nicht entnehmen ließ und von Herold-Schmidt als „ungünstig“eingestuft wurde.
Was freilich der klaren Zustimmung keinen Abbruch tat.