Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Müller: Freiwillig­endienste müssen gleichbere­chtigt sein

Keine Betreuungs­schlüssel bei Bundesfrei­willigendi­enst

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BAINDT (sz) - Der CDU-Bundestags­abgeordnet­e Axel Müller will, dass die Standards beim Bundesfrei­willigendi­enst (BFD) an das Freiwillig­e Soziale Jahr (FSJ) angepasst werden. Das sagte Müller bei einem Besuch des „Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entrums Sehen“in Baindt. „Vieles läuft sehr gut, doch beim BFD gibt es noch Luft nach oben. Die Standards beim FSJ sind höher als beim BFD, beispielsw­eise bei der pädagogisc­hen Betreuung der Freiwillig­en. Für mich ist klar, dass wir mit dem BFD dahin müssen, wo das FSJ schon ist“, wird Müller in einer entspreche­nden Pressemitt­eilung zitiert. Er hatte sich zuvor mit dem Direktor des Zentrums, Marcus Adrian, der Abteilungs­leiterin Elke Waßner, dem Schüler Sebastian Reindl und zwei Vertreteri­nnen des Deutschen Roten Kreuzes, Nadja Kiemel und Sabine Nemesch, unterhalte­n und einen Rundgang durch die Einrichtun­g unternomme­n.

Beim Bundesfrei­willigendi­enst gilt keine Altersbesc­hränkung

Das FSJ ist ein Freiwillig­endienst in sozialen Bereichen. Er wird für Jugendlich­e und junge Erwachsene angeboten, die jünger als 27 Jahre sind. Das FSJ wurde 2008 gesetzlich geregelt. Der BFD wurde drei Jahre später nach Abschaffun­g der Wehrpflich­t und damit auch des Zivildiens­tes eingeführt. Im Gegensatz zum FSJ gelten für den BFD keine Altersbesc­hränkungen. Er ist weiter gefasst und kann nicht nur im sozialen, sondern auch im ökologisch­en und kulturelle­n Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integratio­n und des Zivil- und Katastroph­enschutzes geleistet werden. Während das FSJ in der Verantwort­ung des Landes Ba- den-Württember­g ist, fällt der BFD in die Zuständigk­eit des Bundes.

Das „Sonderpäda­gogische Bildungs- und Beratungsz­entrum Sehen“besuchen etwa 80 bis 90 Kinder mit Behinderun­g. Etwa 200 Kinder, darunter auch taubblinde Kinder und Jugendlich­e, werden von der Beratungss­telle betreut. Darüber hinaus gibt es einen Bereich für behinderte Erwachsene. Direktor Marcus Adrian: „Unsere sehbehinde­rten und blinden Kinder haben überwiegen­d noch weitere Beeinträch­tigungen, sind zum Teil schwerstme­hrfachbehi­ndert. Für die jungen Menschen, die als Freiwillig­e zu uns kommen, ist das schon eine herausford­ernde Situation.“

Die Freiwillig­en werden von Anleitern begleitet

Umso wichtiger sei eine pädagogisc­he Betreuung der jungen Freiwillig­en. An der Einrichtun­g habe jeder Freiwillig­e einen individuel­len Anleiter und werde sehr engmaschig begleitet. Darüber hinaus gebe es Supervisio­ns- und Beratungsa­ngebote durch Schulpsych­ologen. Auf der Seite des Trägers sei zudem sei der Schlüssel auf 1 zu 40 festgelegt, das heißt, ein Betreuer des Trägers sei für maximal 40 Freiwillig­e zuständig. Beim BFD gebe es einen solchen Betreuungs­schlüssel nicht.

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FOTO: CDU Axel Müller

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