Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Müller: Freiwilligendienste müssen gleichberechtigt sein
Keine Betreuungsschlüssel bei Bundesfreiwilligendienst
BAINDT (sz) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Müller will, dass die Standards beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) an das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) angepasst werden. Das sagte Müller bei einem Besuch des „Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen“in Baindt. „Vieles läuft sehr gut, doch beim BFD gibt es noch Luft nach oben. Die Standards beim FSJ sind höher als beim BFD, beispielsweise bei der pädagogischen Betreuung der Freiwilligen. Für mich ist klar, dass wir mit dem BFD dahin müssen, wo das FSJ schon ist“, wird Müller in einer entsprechenden Pressemitteilung zitiert. Er hatte sich zuvor mit dem Direktor des Zentrums, Marcus Adrian, der Abteilungsleiterin Elke Waßner, dem Schüler Sebastian Reindl und zwei Vertreterinnen des Deutschen Roten Kreuzes, Nadja Kiemel und Sabine Nemesch, unterhalten und einen Rundgang durch die Einrichtung unternommen.
Beim Bundesfreiwilligendienst gilt keine Altersbeschränkung
Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die jünger als 27 Jahre sind. Das FSJ wurde 2008 gesetzlich geregelt. Der BFD wurde drei Jahre später nach Abschaffung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Im Gegensatz zum FSJ gelten für den BFD keine Altersbeschränkungen. Er ist weiter gefasst und kann nicht nur im sozialen, sondern auch im ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes geleistet werden. Während das FSJ in der Verantwortung des Landes Ba- den-Württemberg ist, fällt der BFD in die Zuständigkeit des Bundes.
Das „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Sehen“besuchen etwa 80 bis 90 Kinder mit Behinderung. Etwa 200 Kinder, darunter auch taubblinde Kinder und Jugendliche, werden von der Beratungsstelle betreut. Darüber hinaus gibt es einen Bereich für behinderte Erwachsene. Direktor Marcus Adrian: „Unsere sehbehinderten und blinden Kinder haben überwiegend noch weitere Beeinträchtigungen, sind zum Teil schwerstmehrfachbehindert. Für die jungen Menschen, die als Freiwillige zu uns kommen, ist das schon eine herausfordernde Situation.“
Die Freiwilligen werden von Anleitern begleitet
Umso wichtiger sei eine pädagogische Betreuung der jungen Freiwilligen. An der Einrichtung habe jeder Freiwillige einen individuellen Anleiter und werde sehr engmaschig begleitet. Darüber hinaus gebe es Supervisions- und Beratungsangebote durch Schulpsychologen. Auf der Seite des Trägers sei zudem sei der Schlüssel auf 1 zu 40 festgelegt, das heißt, ein Betreuer des Trägers sei für maximal 40 Freiwillige zuständig. Beim BFD gebe es einen solchen Betreuungsschlüssel nicht.