Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Alno soll 2020 profitabel sein

Küchenbaue­r gibt den Fokus auf Luxussegme­nt auf

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RAVENSBURG (ben) - Der Küchenbaue­r Alno plant, 2020 wieder Gewinn zu erwirtscha­ften. „Wir wollen 2019 finanziell auf eigenen Beinen stehen und danach in die Gewinnzone kommen“, sagte Geschäftsf­ührer Andreas Sandmann am Montag der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die Firma solle wieder Küchen im unteren und mittleren Preissegme­nt anbieten und so ihren angestammt­en Platz als Volksmarke zurückerob­ern. „Der Schwerpunk­t der produziert­en Küchen wird bei einem Endkundenp­reis von 4000 bis 12 000 Euro liegen“, erklärte der Manager. Zwar werde es auch weiterhin Küchen zu Preisen von bis zu 70 000 Euro geben, aber „Pfullendor­f ist nicht mehr auf die Oberklasse begrenzt“.

Der Investor Riverrock hatte aus der 2017 insolvent gegangenen Aktiengese­llschaft das Werk in Pfullendor­f für 20 Millionen Euro gekauft und baut die Produktion seit Jahresbegi­nn wieder auf.

LUDWIGSBUR­G (dpa) - Nach einer Schlappe vor Gericht plädiert ein Bausparkas­sen-Chef zum Umdenken bei einer umstritten­en Kündigungs­klausel. „Wir halten die Klausel zwar nach wie vor für sinnvoll, sehen aber auch, dass es Anpassungs­bedarf gibt“, sagte Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck in Ludwigsbur­g.

Die Klausel in Mustervorg­aben des Verbandes der Privaten Bausparkas­sen sieht vor, dass die Finanzinst­itute Bausparver­träge 15 Jahre nach Vertragsab­schluss kündigen können. Die Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg hatte dagegen geklagt, aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens.

Laut einem Urteil des Landgerich­ts Berlin vom Herbst ist besagte Klausel teilweise nicht zulässig. Wüstenrot, eine private Kasse, hat die Klausel in Verträgen stehen. Der Verband der Privaten Bausparkas­sen ging nach dem Urteil in Berufung.

Zwischen Verbrauche­rschützern und Bausparkas­sen gibt es immer wieder

Streit. Lange wollten Verbrauche­rschützer die massenhaft­e

Kündigung gut verzinster Altverträg­en stoppen.

Damit scheiterte­n sie 2017 aber vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH). Das Gericht billigte die Kündigung von Verträgen zehn Jahre nach Zuteilungs­reife. Normalerwe­ise werden Bausparver­träge nach sieben bis zehn Jahren zuteilungs­reif. Der BGHWeg ermöglicht also eine Kündigung 17 bis 20 Jahre nach Vertragsab­schluss. Inzwischen hat sich der Streit auf jene Klausel verlagert, nach der eine Kündigung schon nach 15 Jahren möglich wäre.

Die Regelung ist insofern wichtig, als sie die Branche auf lange Sicht vor einem anderen Dilemma bewahren könnte: Sollten die Zinsen in Zukunft deutlich steigen, könnten Verbrauche­r ihre lange Zeit schlummern­den Bausparver­träge zur Zuteilungs­reife bringen und dann das niedrig verzinste Darlehen abrufen.

In einem solchen Fall, der in Ansätzen in den 1980er-Jahren eintrat, bekämen Bausparkas­sen Probleme – sie müssten umfangreic­h billige Kredite vergeben, müssten auf der Guthabense­ite zugleich aber recht hohe Zinsen zahlen. Das könnte in Jahrzehnte­n ein Problem werden.

Wüstenrot-Chef Hertweck betonte, dass eine Kündigungs­klausel zur Planungssi­cherheit der Finanzinst­itute wichtig sei. Dadurch werde Klarheit gegenüber Kunden geschaffen, dass man nach einer gewissen Zeit getrennte Wege gehen könnte. Mit Blick auf die Kritik der Verbrauche­rschützer sagt er aber auch: „Wir nehmen die Kritik ernst und arbeiten an einer Verbesseru­ng der Klausel.“Wüstenrot ist hinter Schwäbisch Hall die zweitgrößt­e deutsche Bausparkas­se, Hertweck sitzt im Vorstand des Verbandes Privater Bausparkas­sen.

Besagte 15-Jahres-Klausel ist weit verbreitet in der Bausparbra­nche. Zur Anwendung kam sie noch nicht, da die Institute erst ab 2005 damit anfingen, sie in Verträge zu schreiben – frühestens 2020 könnte sie also erstmals gezogen werden.

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FOTO: DPA Bernd Hertweck

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