Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Alno soll 2020 profitabel sein
Küchenbauer gibt den Fokus auf Luxussegment auf
RAVENSBURG (ben) - Der Küchenbauer Alno plant, 2020 wieder Gewinn zu erwirtschaften. „Wir wollen 2019 finanziell auf eigenen Beinen stehen und danach in die Gewinnzone kommen“, sagte Geschäftsführer Andreas Sandmann am Montag der „Schwäbischen Zeitung“. Die Firma solle wieder Küchen im unteren und mittleren Preissegment anbieten und so ihren angestammten Platz als Volksmarke zurückerobern. „Der Schwerpunkt der produzierten Küchen wird bei einem Endkundenpreis von 4000 bis 12 000 Euro liegen“, erklärte der Manager. Zwar werde es auch weiterhin Küchen zu Preisen von bis zu 70 000 Euro geben, aber „Pfullendorf ist nicht mehr auf die Oberklasse begrenzt“.
Der Investor Riverrock hatte aus der 2017 insolvent gegangenen Aktiengesellschaft das Werk in Pfullendorf für 20 Millionen Euro gekauft und baut die Produktion seit Jahresbeginn wieder auf.
LUDWIGSBURG (dpa) - Nach einer Schlappe vor Gericht plädiert ein Bausparkassen-Chef zum Umdenken bei einer umstrittenen Kündigungsklausel. „Wir halten die Klausel zwar nach wie vor für sinnvoll, sehen aber auch, dass es Anpassungsbedarf gibt“, sagte Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck in Ludwigsburg.
Die Klausel in Mustervorgaben des Verbandes der Privaten Bausparkassen sieht vor, dass die Finanzinstitute Bausparverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen können. Die Verbraucherzentrale BadenWürttemberg hatte dagegen geklagt, aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens.
Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin vom Herbst ist besagte Klausel teilweise nicht zulässig. Wüstenrot, eine private Kasse, hat die Klausel in Verträgen stehen. Der Verband der Privaten Bausparkassen ging nach dem Urteil in Berufung.
Zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen gibt es immer wieder
Streit. Lange wollten Verbraucherschützer die massenhafte
Kündigung gut verzinster Altverträgen stoppen.
Damit scheiterten sie 2017 aber vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht billigte die Kündigung von Verträgen zehn Jahre nach Zuteilungsreife. Normalerweise werden Bausparverträge nach sieben bis zehn Jahren zuteilungsreif. Der BGHWeg ermöglicht also eine Kündigung 17 bis 20 Jahre nach Vertragsabschluss. Inzwischen hat sich der Streit auf jene Klausel verlagert, nach der eine Kündigung schon nach 15 Jahren möglich wäre.
Die Regelung ist insofern wichtig, als sie die Branche auf lange Sicht vor einem anderen Dilemma bewahren könnte: Sollten die Zinsen in Zukunft deutlich steigen, könnten Verbraucher ihre lange Zeit schlummernden Bausparverträge zur Zuteilungsreife bringen und dann das niedrig verzinste Darlehen abrufen.
In einem solchen Fall, der in Ansätzen in den 1980er-Jahren eintrat, bekämen Bausparkassen Probleme – sie müssten umfangreich billige Kredite vergeben, müssten auf der Guthabenseite zugleich aber recht hohe Zinsen zahlen. Das könnte in Jahrzehnten ein Problem werden.
Wüstenrot-Chef Hertweck betonte, dass eine Kündigungsklausel zur Planungssicherheit der Finanzinstitute wichtig sei. Dadurch werde Klarheit gegenüber Kunden geschaffen, dass man nach einer gewissen Zeit getrennte Wege gehen könnte. Mit Blick auf die Kritik der Verbraucherschützer sagt er aber auch: „Wir nehmen die Kritik ernst und arbeiten an einer Verbesserung der Klausel.“Wüstenrot ist hinter Schwäbisch Hall die zweitgrößte deutsche Bausparkasse, Hertweck sitzt im Vorstand des Verbandes Privater Bausparkassen.
Besagte 15-Jahres-Klausel ist weit verbreitet in der Bausparbranche. Zur Anwendung kam sie noch nicht, da die Institute erst ab 2005 damit anfingen, sie in Verträge zu schreiben – frühestens 2020 könnte sie also erstmals gezogen werden.