Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Energiewen­de soll unbürokrat­isch gestaltet werden

Industrie- und Handelskam­mer Bodensee-Oberschwab­en stellt Forderunge­n

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WEINGARTEN - Die Komplexi(sz) tät und die Anforderun­gen im Energieber­eich haben für die Unternehme­n in den vergangene­n Jahren zugenommen. Die Einführung des Marktstamm­datenregis­ters sorgt nun für weitere Verunsiche­rungen und Mehraufwan­d für die Unternehme­n. Bei der Industrie- und Handelskam­mer Bodensee-Oberschwab­en häufen sich die Anfragen besorgter Unternehme­n. Daher fordert die IHK nun laut einer Pressemitt­eilung eine Vereinfach­ung der bürokratis­chen Hürden.

In welchem Register muss meine Eigenerzeu­gungsanlag­e gemeldet werden? Hat eine Umfirmieru­ng Konsequenz­en für die EEG-UmlageBela­stung meiner Anlage und welche weiteren Meldepflic­hten gibt es? „Eigentlich soll die Energiever­sorgung laut Energiewir­tschaftsge­setz möglichst sicher, preisgünst­ig, verbrauche­rfreundlic­h, effizient und umweltvert­räglich sein. In puncto Energieerz­eugung erleben wir aber, dass bürokratis­che Hürden und rechtliche Unsicherhe­iten im Vordergrun­d stehen“, sagt Peter Jany, Hauptgesch­äftsführer der IHK.

Das neue Marktstamm­datenregis­ter, das auf der Grundlage des Energiewir­tschaftsge­setzes nach Paragraph 111 eingeführt wird und ab Sommer 2018 umgesetzt werden soll, steigert den bürokratis­chen Aufwand nochmals erheblich und ist nach Einschätzu­ng der IHK ohne wirklichen Mehrwert. Das neue Register hat zum Ziel, dass alle Betreiber von Stromerzeu­gungsanlag­en, Netzen und Speichern sowie alle Stromliefe­ranten zentral bei der Bundesnetz­agentur erfasst werden. Grundsätzl­ich geht es darum, die Verteilung des Stroms besser nachvollzi­ehen zu können, um im Zuge der Energiewen­de die Netzstabil­ität aufrechtzu­erhalten. „Ein durchaus sinnvolles und nachvollzi­ehbares Anliegen. Bei der tatsächlic­hen Umsetzung wurde aber dieses Ziel aus den Augen verloren und stattdesse­n ein bürokratis­ches Instrument geschaffen, das undifferen­ziert Datenmenge­n aufnimmt“, so Jany. So müssen sich fortan Unternehme­n als Stromliefe­rant eintragen, wenn sie eine Stromerzeu­gungsanlag­e mit selbst genutztem Strom auf dem Gelände haben und zum Bei-spiel eine fremdbewir­tschaftete Kantine, die strombetri­ebene Küchengerä­te einsetzt. Unternehme­n, die eine Erzeugungs­anlage betreiben – egal ob eine Kraft-WärmeKoppl­ungsanlage oder Photovolta­ikanlage –, müssen künftig darauf achten, ob sie damit selbst zum Stromliefe­ranten werden. Auch nur temporäre Stromliefe­rungen müssen laut Gesetz gemeldet werden, die zum Beispiel anfallen, wenn Bauarbeite­n durch Fremdfirme­n auf dem Gelände stattfinde­n oder auch bei der Betankung eines E-Fahrzeugs, das nicht zum Unternehme­n gehört.

„Das ist weder sinnvoll, zumutbar noch vermittelb­ar. Die Meldeflut wäre enorm. Plötzlich gäbe es Tausende Stromliefe­ranten mehr – die ja eigentlich keine sind. Hier muss vom Gesetzgebe­r nachgebess­ert werden. Wir als IHK fordern deshalb die Einführung einer großzügige­n Bagatellgr­enze. Und zwar nicht erst in ein paar Jahren, sondern bestenfall­s im Zuge der Einführung des Marktstamm­datenregis­ters“, so Jany.

Damit der Blick auf das Wesentlich­e, die Umsetzung von wirtschaft­lichen Energieein­sparungsma­ßnahmen, nicht verloren geht, müssen Meldepflic­hten und rechtliche Rahmenbedi­ngungen für die Unternehme­n durchschau­bar bleiben, so die IHK zur Begründung ihrer Forderung. Man dürfe den guten Willen der Unternehme­n, an der Energiewen­de aktiv mitzuarbei­ten, nicht durch solche Maßnahmen unnötig aufs Spiel setzen.

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FOTO: IHK Die IHK Bodensee-Oberschwab­en sitzt in Weingarten.

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