Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Lange Tradition: Schon im 17. Jahrhundert wurde gejagt
Tatsächlich hat die Jagd in Weingarten beziehungsweise Altdorf eine lange Tradition. Dabei besaß die österreichische Landvogtei im 17. und 18. Jahrhundert die Jagdhoheit, wodurch es den Beamten erlaubt war, die hohe Jagd auszuüben und Hirsche und Wildschweine zu jagen. So trieb der kasierliche Forstmeister mit einer Vielzahl an Jägern und Knechten das Wild auf extra geschlagene kahle Flächen – sogenannte Richtstätten –, wo das Wild erlegt wurde. Den einfachen Bür- gern blieb nur die niedere Jagd auf Rehe, Füchse und Hasen. Doch 1685 verpfändete Kaiser Leopold I. Forst und Jagd für 31 000 Gulden auf 20 Jahre an das Reichsstift. Der Prälat untersagte den Bürgern fortan an das Jagen. Doch auch nach Ablauf der 20 Jahre änderte sich für die Altdorfer nichts. Der Landvogt verkündete 1709: „er hete seinben Jägern befohlen, wenn sie einen Bürger mit einem Rohr antreffen, dasselbige ihm zu nehmen und in das Bachelin Keuchen [Gefängnis] zu führen, und wenn der Bürger sich dessen wiedersetze, denselbigen totzuschießen“, heißt es in Ratsprotokollen aus dem Jahre 1709. Doch wie Protokolle aus den Jahren 1710 und 1711 belegen, hielten sich wohl nur die wenigsten Altdorfer an diese Anordnung. Eine Vielzahl an Strafen belegen die Verstöße, die auch in den folgenden Jahren teils drakonische Strafen nach sich zogen. Armut und Hunger waren wohl größer als die Sorge vor Konsequenzen. Erst die Revolution von 1848 brachte eine erhebliche Verbesserung – zumindest für die Menschen. Nach dem Jagdgesetz von 1849 war es jedem Eigentümer eines zusammenhängenden Grundbesitzes von mehr als 50 Morgen erlaubt, die Jagd auf dieser Fläche auszuüben. Das wiederum hatte die Folge, dass sich der Wildbestand drastisch reduzierte. Auch, weil die Gemeinde Altdorf die übrigen Bereiche bejagen ließ. Neun Bürger, davon fünf Gemeinderäte, übernahmen die Jagd. Ab 1855 wurde das Jagdrecht an den Meistbietenden versteigert. Doch machte sich die intensive Jagd auch an den Abschusszahlen bemerkbar. In den Jahren 1898 und 1899 wurden insgesamt gerade einmal 40 Hasen und 30 Enten erlegt. Andere Tierarten wurden offiziell nicht geschossen, um den Bestand zu schonen. Im 20. Jahrhundert wurden die Gesetze dann hinsichtlich des Artenschutz und des gesunden Wildbestandes angepasst. (olli)