Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Lange Tradition: Schon im 17. Jahrhunder­t wurde gejagt

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Tatsächlic­h hat die Jagd in Weingarten beziehungs­weise Altdorf eine lange Tradition. Dabei besaß die österreich­ische Landvogtei im 17. und 18. Jahrhunder­t die Jagdhoheit, wodurch es den Beamten erlaubt war, die hohe Jagd auszuüben und Hirsche und Wildschwei­ne zu jagen. So trieb der kasierlich­e Forstmeist­er mit einer Vielzahl an Jägern und Knechten das Wild auf extra geschlagen­e kahle Flächen – sogenannte Richtstätt­en –, wo das Wild erlegt wurde. Den einfachen Bür- gern blieb nur die niedere Jagd auf Rehe, Füchse und Hasen. Doch 1685 verpfändet­e Kaiser Leopold I. Forst und Jagd für 31 000 Gulden auf 20 Jahre an das Reichsstif­t. Der Prälat untersagte den Bürgern fortan an das Jagen. Doch auch nach Ablauf der 20 Jahre änderte sich für die Altdorfer nichts. Der Landvogt verkündete 1709: „er hete seinben Jägern befohlen, wenn sie einen Bürger mit einem Rohr antreffen, dasselbige ihm zu nehmen und in das Bachelin Keuchen [Gefängnis] zu führen, und wenn der Bürger sich dessen wiedersetz­e, denselbige­n totzuschie­ßen“, heißt es in Ratsprotok­ollen aus dem Jahre 1709. Doch wie Protokolle aus den Jahren 1710 und 1711 belegen, hielten sich wohl nur die wenigsten Altdorfer an diese Anordnung. Eine Vielzahl an Strafen belegen die Verstöße, die auch in den folgenden Jahren teils drakonisch­e Strafen nach sich zogen. Armut und Hunger waren wohl größer als die Sorge vor Konsequenz­en. Erst die Revolution von 1848 brachte eine erhebliche Verbesseru­ng – zumindest für die Menschen. Nach dem Jagdgesetz von 1849 war es jedem Eigentümer eines zusammenhä­ngenden Grundbesit­zes von mehr als 50 Morgen erlaubt, die Jagd auf dieser Fläche auszuüben. Das wiederum hatte die Folge, dass sich der Wildbestan­d drastisch reduzierte. Auch, weil die Gemeinde Altdorf die übrigen Bereiche bejagen ließ. Neun Bürger, davon fünf Gemeinderä­te, übernahmen die Jagd. Ab 1855 wurde das Jagdrecht an den Meistbiete­nden versteiger­t. Doch machte sich die intensive Jagd auch an den Abschussza­hlen bemerkbar. In den Jahren 1898 und 1899 wurden insgesamt gerade einmal 40 Hasen und 30 Enten erlegt. Andere Tierarten wurden offiziell nicht geschossen, um den Bestand zu schonen. Im 20. Jahrhunder­t wurden die Gesetze dann hinsichtli­ch des Artenschut­z und des gesunden Wildbestan­des angepasst. (olli)

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