Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Türkische Rocker im Visier des Landeskriminalamts
STUTTGART (tja) - Das Landeskriminalamt hat seit 2016 in rund 100 Verfahren gegen Mitglieder der Rockerclubs „Osmanen Germania BC“(OGBC) und „Bahoz“ermittelt, 31 Männer wurden verhaftet. Das geht aus Zahlen des Innenministeriums hervor. Erstere stehen der türkischen Regierung nahe, letztere kurdischen Bewegungen. Mit Sorge betrachtet das Ministerium, wie die Türkei etwa über die OGBC versucht, ihre Positionen zu verbreiten. „Dass die Türkei massiv versucht, in Baden-Württemberg Einfluss auf die türkische Community zu nehmen und auszubauen, ist offenkundig“, so die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungschutz, Beate Bube.
STUTTGART (lsw) - Justizminister Guido Wolf
(CDU) hat die Bürger aufgerufen, als Laienrichter an den badenwürttembergischen Gerichten zu wirken. 2018 seien im Land 7000 neue Schöffen zu wählen, sagte
Wolf in Stuttgart. „Für mich sind und bleiben Schöffinnen und Schöffen unverzichtbarer Teil unserer Strafgerichtsbarkeit.“Es sei wichtig, dass sie ihre eigenen Wertungen und Eindrücke aus ihrem gesellschaftlichen und beruflichen Umfeld in die richterliche Entscheidung einbringen. Er ist zuversichtlich, dass sich genügend Bürger um das schwierige Amt bewerben.
Von den 3728 Hauptschöffen sind 1757 an Amtsgerichten und 1971 an den Landgerichten tätig. Die Zahl der Hilfsschöffen, die Hauptschöffen vertreten, wenn diese nicht an einer Sitzung teilnehmen können, liegt zwischen 2500 und 3000.
Die Kontinuität ist hoch. So bewerben sich in Stuttgart zwei Drittel der Schöffen für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren, wie der Landeschef des Schöffenverbandes, Robert Gunderlach, erläuterte.
Wolf appellierte an die Arbeitgeber, Arbeitnehmer in dem Ehrenamt zu unterstützen. „Es ist ein Amt, dass die Menschen weiterbildet und soziale Kompetenz erfordert, aber auch befördert – das kommt den Arbeitgebern zugute.“Im Durchschnitt fehlt ein Schöffe an zwölf Tagen jährlich im Betrieb. Der Arbeitgeber kann sich bei Gerichten den Arbeitsausfall mit bis zu 24 Euro pro Stunde entschädigen lassen. Der Schöffe erhält eine Aufwandsentschädigung von sechs Euro pro Stunde plus Fahrgeld.