Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Baindter Reithalle: Erst zum Jahresende geht es weiter
Da Zielabweichungsverfahren wenig Chancen hat, lässt Gemeinde es vorerst ruhen
BAINDT (knf) - Darf die Reitergruppe Baindt eine Reithalle bauen oder nicht? Eine Antwort auf diese Frage wird es wahrscheinlich erst Ende des Jahres geben. Der Gemeinderat würde dem Verein den Hallenbau gerne ermöglichen, das Gelände liegt jedoch in einem Bereich, in dem nicht gebaut werden darf. Ein von der Gemeinde beantragtes Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan, das Baurecht schaffen soll, hat wenig Chancen auf Erfolg. Nun hofft der Gemeinderat, dass die Freihaltefläche bei der regulären Fortschreibung des Regionalplans herausgenommen wird.
Durch Erbschaft finanziert
Die Reitergruppe Baindt hat zwar einen Reitplatz, wünscht sich aber noch eine Reithalle. Durch eine Erbschaft würde dem Verein nun genügend Geld zur Verfügung stehen, neben dem Reitplatz eine Halle errichten zu lassen. Das gemeindeeigene Areal zwischen alter B 18 und dem Ortsteil Schachen liegt jedoch in einem Bereich, der laut Regionalplan nicht bebaut werden darf. Um die Pferdesportler zu unterstützen, hat die Gemeinde Baindt beim Regierungspräsidium ein Zielabweichungsverfahren beantragt, mit dem die Festlegungen des Regionalplans geändert werden können.
Das Regierungspräsidium in Tübingen räumt dem Zielabweichungsverfahren jedoch wenig Chancen ein, weil kein Härtefall vorliege und es auch Alternativflächen für das Bauvorhaben gebe. Dies geht aus einer EMail von Beate Jahn, Anwältin der Gemeinde, hervor, die Teil der Sitzungsvorlage war. Wie es dort weiter heißt, habe auch der Regionalverband ein Änderungsverfahren für das fragliche Gebiet abgelehnt.
Die Anwältin schlägt deshalb vor, das Zielabweichungsverfahren bezüglich der Reithalle ruhen zu lassen. Stattdessen hoffe man, dass die Festlegungen im Regionalplan bei dessen Fortschreibung zugunsten der Reitergruppe geändert werden. Im Sommer dieses Jahres solle die Offenlegung der Fortschreibung beschlossen werden, führte Beate Jahn in ihrer E-Mail weiter aus. So könne im Herbst das Anhörungsverfahren erfolgen, und Ende des Jahres könnten die Stellungnahmen vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt könne man dann grob abschätzen, ob die Freifläche erhalten bleiben soll oder nicht.
Wäre Zweiteres der Fall, könne die Gemeinde noch während der Fortschreibung des Regionalplans erste Schritte für das Bauvorhaben einleiten. Sollte sich hingegen abzeichnen, dass die Fläche auch weiterhin nicht als Bauland gelten soll, könne die Gemeinde das Zielabweichungsverfahren weiter verfolgen. Die Räte sprachen sich einstimmig dafür aus, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen.
Frist von zehn Jahren
Die Kosten für den Bau der Halle, rund 400 000 Euro, könnte die Reitergruppe überwiegend selbst aufbringen – zu einem Großteil aus der Erbschaft. Vom Landessportbund gäbe es einen Zuschuss von 70 000 Euro, außerdem sind 60 000 Euro an Eigenleistungen einkalkuliert. Die Erbschaft war an die Bedingung geknüpft, dass die Halle innerhalb von zehn Jahren errichtet wird. Knapp fünf Jahre sind davon schon verstrichen. „Für uns wäre es gut, wenn wir bis in zwei Jahren eine Baugenehmigung hätten“, sagt Markus Elbs, stellvertretender Vorsitzender der Reitergruppe.