Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Sonderstab des Innenminis­teriums kümmert sich um „Problemfäl­le“

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STUTTGART (dpa) - Ein auch als Konsequenz auf die Pannen im Fall Anis Amri in Baden-Württember­g gegründete­r Sonderstab des Innenminis­teriums hat inzwischen etliche ausländisc­he Straftäter des Landes verwiesen. So wurde Mitte Januar unter anderem ein Tunesier abgeschobe­n, der behauptet hatte, syrischer Staatsange­höriger zu sein. Der Mann war wegen Körperverl­etzung und Bedrohung zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Es lagen dem „Sonderstab gefährlich­e Ausländer“Erkenntnis­se vor, dass er IS-Sympathisa­nt sei.

„Es geht um eine kleine Gruppe von Ausländern, die allerdings großen Schaden anrichtet“, sagte Innenstaat­ssekretär Martin Jäger. „Der bei mir angesiedel­te Sonderstab wird sich gezielt um diese Problemfäl­le kümmern“, sagte Jäger.

Bei den Staatsanwa­ltschaften wurden laut des Stuttgarte­r Generalsta­atsanwalts Achim Brauneisen Staatsschu­tzzentren geschaffen und die Zuständigk­eiten konzentrie­rt. Außerdem soll ein neues sogenannte­s Gefährderm­anagement helfen, einzelne Ermittlung­sverfahren gegen einen Gefährder bei einer Staatsanwa­ltschaft zusammenzu­führen.

Im Blick hat der neue Sonderstab des Innenminis­teriums hauptsächl­ich Mehrfach- und Intensivst­raftäter, Gefährder, Ausländer mit besonderem Gefahrenpo­tenzial und Ausländer, die bewusst und gewollt gegen Regeln eines geordneten Zusammenle­bens verstoßen. Wenn eine schnelle Abschiebun­g nicht möglich ist, stößt der Sonderstab eine Sanktionsk­ette an, wobei die Maßnahmen von den jeweils zuständige­n Behörden veranlasst werden. Hier können auch die Kommunen als untere Verwaltung­sbehörden ihren Beitrag leisten. Der Sonderstab bietet den Kommunen auch Hilfen in Form von Workshops an. Die Sanktionsk­ette besteht im Wesentlich­en aus Ausweisung­en, Querverleg­ung in eine andere Unterkunft, Leistungsk­ürzungen bei Verletzung von Mitwirkung­spflichten, Ablehnung der Einbürgeru­ng oder Rücknahme der Einbürgeru­ng.

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FOTO: DPA Martin Jäger

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