Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Rentenvers­icherung unterstütz­t bei Steuererkl­ärung

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BERLIN (dpa) - Viele Rentner sind mittlerwei­le verpflicht­et, eine Steuererkl­ärung abzugeben. Dies ist immer dann der Fall, wenn das zu versteuern­de Einkommen den jährlichen Grundfreib­etrag überschrei­tet. Dieser lag 2017 für Alleinsteh­ende bei 8820 Euro und für Verheirate­te bei 17 640 Euro. Damit das Finanzamt den steuerpfli­chtigen Anteil der gesetzlich­en Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererkl­ärung die ausgefüllt­en Steuervord­rucke „Anlage R“und „Anlage Vorsorgeau­fwand“beifügen. Hierbei hilft ihnen eine kostenlose Bescheinig­ung der Rentenvers­icherung: Die sogenannte „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Darauf weist die Deutsche Rentenvers­icherung Bund in Berlin hin.

Die Bescheinig­ung enthält alle steuerrech­tlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervord­rucke die Werte einzutrage­n sind. Wer sie einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahre­n automatisc­h zugesandt. Soweit die Rentenbezu­gsmitteilu­ng erstmalig benötigt wird, kann sie per Brief, Fax, Telefon oder Internet angeforder­t werden. Wichtig: Bei der Anforderun­g ist die persönlich­e Rentenvers­icherungsn­ummer anzugeben. Wer die Bescheinig­ung für eine Hinterblie­benenrente benötigt, gibt die Versicheru­ngsnummer des Verstorben­en an.

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