Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Was eine Bestattung kostet
Mit welchen Ausgaben Angehörige rechnen sollten und wer die Kosten tragen muss
RAVENSBURG (sz) - Die meisten sprechen nur ungern über den eigenen Tod, geschweige denn über Bestattungsdetails. Dadurch fällt es trauernden Hinterbliebenen oft noch schwerer, alles bestmöglich zu organisieren. Nicht nur, dass diese Aufgabe für die meisten völlig neu ist, oft kennen sie nicht einmal die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen. Dazu kommt der Zeitdruck: Laut Bestattungsgesetz muss der Leichnam innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.
Angesichts der kurzen Zeit, der anfallenden Kosten und der seelischen Verfassung der Familienmitglieder können die Wünsche des Toten oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation erleichtern: Hier kann zum Beispiel erklärt werden, wer sich möglichst um die Bestattung kümmern, an welchem Ort die Beisetzung stattfinden oder wie die Grabgestaltung aussehen sollte.
Gesetzlich vorgesehen ist, dass sich die Angehörigen des Verstorbenen um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeitig ist verankert, dass das Vermögen des Verstorbenen für die Bestattungskosten eingesetzt wird. „Dementsprechend müssen die Erben diese bezahlen, auch wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Haben Angehörige nicht geerbt, organisieren aber die Beisetzung, können sie die Kosten vom rechtmäßigen Erben zurückverlangen“, erklären die Berater der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Sind die Angehörigen nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben. Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten Sozialbestattung auf das Nötigste begrenzt. Das gilt auch, wenn der Tote keine nähere Verwandtschaft mehr hatte. Dann muss sich zusätzlich das Ordnungsamt um die Organisation der Beisetzung kümmern.
Kosten der Bestattung
Eine Bestattung kostet laut Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. durchschnittlich 6000 Euro. „Wer seinen Liebsten eine solche Belastung ersparen möchte, aber auch nicht jahrelang eine entsprechende Summe dafür zur Seite legen kann oder will, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Im Todesfall erhalten seine Angehörigen dann die vorher vereinbarte Summe. Menschen ohne Familie stellen so außerdem sicher, dass sie würdevoll und nach ihren Vorstellungen bestattet werden und können sich schon zu Lebzeiten einen Bestatter aussuchen.
Die Kosten für unterschiedliche Bestattungsarten wie Urnen- oder Erdgrab variieren stark. Zudem gibt es erhebliche Qualitäts- und dementsprechende Preisunterschiede bei Bestattungsleistungen. Angefangen mit dem Blumenschmuck über die Ausstattung des Sargs bis hin zur Art des Grabsteins. Zudem fallen viele Kosten an, mit denen man im ersten Moment gar nicht rechnet: beispielsweise Porto für Trauerbriefe, Traueranzeigen, die Aufbewahrung des Leichnams in einer Kühlzelle, das Totenkleid oder Friedhofs- und Verwaltungskosten.