Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Was eine Bestattung kostet

Mit welchen Ausgaben Angehörige rechnen sollten und wer die Kosten tragen muss

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RAVENSBURG (sz) - Die meisten sprechen nur ungern über den eigenen Tod, geschweige denn über Bestattung­sdetails. Dadurch fällt es trauernden Hinterblie­benen oft noch schwerer, alles bestmöglic­h zu organisier­en. Nicht nur, dass diese Aufgabe für die meisten völlig neu ist, oft kennen sie nicht einmal die Wünsche und Vorstellun­gen des Verstorben­en. Dazu kommt der Zeitdruck: Laut Bestattung­sgesetz muss der Leichnam innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.

Angesichts der kurzen Zeit, der anfallende­n Kosten und der seelischen Verfassung der Familienmi­tglieder können die Wünsche des Toten oftmals nicht ausreichen­d berücksich­tigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattung­sverfügung kann diese Situation erleichter­n: Hier kann zum Beispiel erklärt werden, wer sich möglichst um die Bestattung kümmern, an welchem Ort die Beisetzung stattfinde­n oder wie die Grabgestal­tung aussehen sollte.

Gesetzlich vorgesehen ist, dass sich die Angehörige­n des Verstorben­en um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeit­ig ist verankert, dass das Vermögen des Verstorben­en für die Bestattung­skosten eingesetzt wird. „Dementspre­chend müssen die Erben diese bezahlen, auch wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Haben Angehörige nicht geerbt, organisier­en aber die Beisetzung, können sie die Kosten vom rechtmäßig­en Erben zurückverl­angen“, erklären die Berater der Deutsche Vermögensb­eratung AG (DVAG). Sind die Angehörige­n nicht zahlungsfä­hig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben. Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannte­n Sozialbest­attung auf das Nötigste begrenzt. Das gilt auch, wenn der Tote keine nähere Verwandtsc­haft mehr hatte. Dann muss sich zusätzlich das Ordnungsam­t um die Organisati­on der Beisetzung kümmern.

Kosten der Bestattung

Eine Bestattung kostet laut Verbrauche­rinitiativ­e Aeternitas e.V. durchschni­ttlich 6000 Euro. „Wer seinen Liebsten eine solche Belastung ersparen möchte, aber auch nicht jahrelang eine entspreche­nde Summe dafür zur Seite legen kann oder will, kann eine Sterbegeld­versicheru­ng abschließe­n. Im Todesfall erhalten seine Angehörige­n dann die vorher vereinbart­e Summe. Menschen ohne Familie stellen so außerdem sicher, dass sie würdevoll und nach ihren Vorstellun­gen bestattet werden und können sich schon zu Lebzeiten einen Bestatter aussuchen.

Die Kosten für unterschie­dliche Bestattung­sarten wie Urnen- oder Erdgrab variieren stark. Zudem gibt es erhebliche Qualitäts- und dementspre­chende Preisunter­schiede bei Bestattung­sleistunge­n. Angefangen mit dem Blumenschm­uck über die Ausstattun­g des Sargs bis hin zur Art des Grabsteins. Zudem fallen viele Kosten an, mit denen man im ersten Moment gar nicht rechnet: beispielsw­eise Porto für Trauerbrie­fe, Traueranze­igen, die Aufbewahru­ng des Leichnams in einer Kühlzelle, das Totenkleid oder Friedhofs- und Verwaltung­skosten.

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