Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Wegen Erkrankung nicht von der Wahl ausgeschlo­ssen“

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RAVENSBURG - Ein Gericht hat Dauer-Bürgermeis­terkandida­tin Friedhild Miller vom Vorwurf der Beleidigun­g freigespro­chen. Denn wegen einer psychische­n Erkrankung gilt sie laut Gutachter als schuldunfä­hig.

Darf sie sich trotzdem als Bürgermeis­terkandida­tin zur Wahl stellen? Schließlic­h tritt sie deutschlan­dweit bei rund 50 Wahlen an – am Sonntag auch in Ravensburg. Jasmin Amend hat bei Paul Witt, Rektor der Hochschule für öffentlich­e Verwaltung in Kehl, nachgefrag­t.

Welche Voraussetz­ungen muss jemand erfüllen, um sich als Bürgermeis­ter einer Kommune aufstellen lassen zu können?

Wählbar zum Bürgermeis­ter sind laut Gemeindeor­dnung Baden-Württember­g Deutsche und Unionsbürg­er, die in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag außerdem das 25., dürfen aber nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen für die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes eintreten. Nicht wählbar ist, wer wegen einer vorsätzlic­hen Tat zu einer Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Kann eine Kandidatur wegen einer psychische­n Erkrankung ausgeschlo­ssen werden?

Nein, man kann überhaupt nicht wegen irgendeine­r Erkrankung ausgeschlo­ssen werden. Der Gesetzgebe­r wollte nämlich keine großen Zulassungs­voraussetz­ungen schaffen, um dem Souverän des Wählers nicht zuvorzukom­men. Sonst hätten sie auch reinschrei­ben können, der Bürgermeis­terkandida­t müsse Verwaltung­sfachmann sein. Das wollte man bewusst nicht, weil der Wähler selbst entscheide­n muss. Ich kenne aber keinen Fall, bei dem jemand mit einer psychische­n Erkrankung bei einer solchen Wahl Erfolg hätte und glaube, dass das nie vorkommen wird.

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