Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Schwarzarbeit vermeiden
Stadt gibt Arbeitgebern Tipps, wie Ausländer richtig beschäftigt werden können
RAVENSBURG (sz) - Die Stadt Ravensburg gibt Arbeitgebern Tipps, wie Ausländer richtig beschäftigt werden können ohne in die Schwarzarbeit zu geraten. Denn auch ein Ausländer, der sich regulär in der Bundesrepublik aufhält, einer Erwerbstätigkeit nachgeht und sowohl beim Finanzamt als auch in der Sozialversicherung angemeldet ist, könne in Schwarzarbeit geraten – meist ohne, dass er oder sein Arbeitgeber sich dessen bewusst sind.
Vorrangig sei es die Aufgabe des ausländischen Mitbürgers, sich um die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit zu kümmern. Das sei jedoch mit einigen Fallstricken behaftet. Die Stadt Ravensburg wolle dabei helfen, illegale Beschäftigung zu vermeiden.
Der Arbeitgeber solle sich auf jeden Fall das Dokument zeigen lassen, aus dem der Aufenthaltsstatus des angestellten Ausländers zu entnehmen ist. Das könne ein elektronischer Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung sein. Auf diesem Dokument ist vermerkt, ob er eine Genehmigung zur Arbeitsaufnahme braucht oder nicht. Ist die Erwerbstätigkeit gestattet, darf der Ausländer jeder Beschäftigung nachgehen. Ist die Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet, kann dort das Formular „Stellenbeschreibung“ abgeholt und vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, informiert die Stadt. Im Regelfall müsse die Ausländerbehörde die Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen. Erst, wenn die Zustimmung vorliegt, bekomme der Ausländer einen Vermerk in sein Aufenthaltsdokument und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Es genüge nicht, wenn der Arbeitgeber seinen ausländischen Arbeitnehmer steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich anmeldet, betont die Stadt. Die Ausländerbehörde ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Zoll darüber zu informieren. Zur Anzeige kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Durch die besonderen Regulierungen ist bei der rechtssicheren Beschäftigung von Ausländern deshalb große Vorsicht geboten, denn die Rechtslage ist nicht jedem Arbeitgeber bekannt.
Die Stadt empfiehlt, sich bei Unsicherheiten und Fragen zur Genehmigungspflicht und zum Verfahren an die für den Wohnort des Ausländers zuständige Ausländerbehörde zu wenden. Für Ravensburg ist dies das Ordnungsamt im Neuen Rathaus in der Seestraße 9, Telefon 0751 / 82190, E-Mail an abh@ravensburg.de