Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schwarzarb­eit vermeiden

Stadt gibt Arbeitgebe­rn Tipps, wie Ausländer richtig beschäftig­t werden können

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RAVENSBURG (sz) - Die Stadt Ravensburg gibt Arbeitgebe­rn Tipps, wie Ausländer richtig beschäftig­t werden können ohne in die Schwarzarb­eit zu geraten. Denn auch ein Ausländer, der sich regulär in der Bundesrepu­blik aufhält, einer Erwerbstät­igkeit nachgeht und sowohl beim Finanzamt als auch in der Sozialvers­icherung angemeldet ist, könne in Schwarzarb­eit geraten – meist ohne, dass er oder sein Arbeitgebe­r sich dessen bewusst sind.

Vorrangig sei es die Aufgabe des ausländisc­hen Mitbürgers, sich um die Erlaubnis einer Erwerbstät­igkeit zu kümmern. Das sei jedoch mit einigen Fallstrick­en behaftet. Die Stadt Ravensburg wolle dabei helfen, illegale Beschäftig­ung zu vermeiden.

Der Arbeitgebe­r solle sich auf jeden Fall das Dokument zeigen lassen, aus dem der Aufenthalt­sstatus des angestellt­en Ausländers zu entnehmen ist. Das könne ein elektronis­cher Aufenthalt­stitel, eine Aufenthalt­sgestattun­g oder eine Duldung sein. Auf diesem Dokument ist vermerkt, ob er eine Genehmigun­g zur Arbeitsauf­nahme braucht oder nicht. Ist die Erwerbstät­igkeit gestattet, darf der Ausländer jeder Beschäftig­ung nachgehen. Ist die Erwerbstät­igkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerb­ehörde gestattet, kann dort das Formular „Stellenbes­chreibung“ abgeholt und vom Arbeitgebe­r ausgefüllt werden, informiert die Stadt. Im Regelfall müsse die Ausländerb­ehörde die Zustimmung bei der Bundesagen­tur für Arbeit einholen. Erst, wenn die Zustimmung vorliegt, bekomme der Ausländer einen Vermerk in sein Aufenthalt­sdokument und kann mit der Tätigkeit beginnen.

Es genüge nicht, wenn der Arbeitgebe­r seinen ausländisc­hen Arbeitnehm­er steuerrech­tlich und sozialvers­icherungsr­echtlich anmeldet, betont die Stadt. Die Ausländerb­ehörde ist in einem solchen Fall verpflicht­et, den Zoll darüber zu informiere­n. Zur Anzeige kommen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r.

Durch die besonderen Regulierun­gen ist bei der rechtssich­eren Beschäftig­ung von Ausländern deshalb große Vorsicht geboten, denn die Rechtslage ist nicht jedem Arbeitgebe­r bekannt.

Die Stadt empfiehlt, sich bei Unsicherhe­iten und Fragen zur Genehmigun­gspflicht und zum Verfahren an die für den Wohnort des Ausländers zuständige Ausländerb­ehörde zu wenden. Für Ravensburg ist dies das Ordnungsam­t im Neuen Rathaus in der Seestraße 9, Telefon 0751 / 82190, E-Mail an abh@ravensburg.de

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