Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Im Mordfall Freiburg fordert Staatsanwa­lt die Höchststra­fe

Flüchtling Hussein K. sei „gefährlich für die Allgemeinh­eit“

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Im Freiburger Mordprozes­s gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststra­fe gefordert. „Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinh­eit“, sagte Oberstaats­anwalt Eckart Berger. Er plädierte am Freitag beim Landgerich­t für eine lebenslang­e Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassun­g nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlo­ssen.

Hussein K. nahm die Worte des Anklägers äußerlich regungslos hin. Sein Verteidige­r sowie der Nebenkläge­r plädieren am Montag. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Ankläger Berger hielt ein Plädoyer von mehr als drei Stunden. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallri­siko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrschein­lich. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewalti­gung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenauss­agen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsene­nstrafrech­t gelten.

Der vor der Jugendkamm­er angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüc­hliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und vergewalti­gt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben.

Die Aussagen des Angeklagte­n seien „von Lügen geprägt“, sagte der Staatsanwa­lt: „Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern.“Es habe sich um eine gezielte und grausame Tat mit Tötungsabs­icht gehandelt. Hussein K. habe rücksichts­los gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgült­igkeit gezeigt.

„Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben“, sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet. Der aus dem Iran stammende Hussein K. sei geprägt von einer Frauenvera­chtung und habe kein Mitgefühl. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. bereits in Griechenla­nd zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassun­g tauchte er unter, kam ohne Papiere nach Deutschlan­d und galt als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling. Den Behörden gab er an, 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Er lebte bis zu seiner Festnahme bei einer Pflegefami­lie in Freiburg.

„Sie lebten in paradiesis­chen Zuständen mit allen Angeboten der Betreuung und allen Möglichkei­ten der Integratio­n“, sagte Berger dem Angeklagte­n: „Eine Situation, die Sie in ihrem Leben nicht wieder haben werden.“Das Gericht hatte bereits vergangene Woche mitgeteilt, dass eine Verurteilu­ng wegen Mordes nach Erwachsene­nstrafrech­t in Betracht komme. Möglich seien somit, wie vom Staatsanwa­lt nun gefordert, eine lebenslang­e Haftstrafe und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung.

 ?? FOTO: DPA ?? Hussein K. (rechts) vor dem Landgerich­t Freiburg.
FOTO: DPA Hussein K. (rechts) vor dem Landgerich­t Freiburg.

Newspapers in German

Newspapers from Germany