Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wasserleit­ungen auf Frostschäd­en überprüfen

Wasservers­orgungsver­band vermutet, dass die Kälte wieder viele Rohre beschädigt hat

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WOLFEGG/BERGATREUT­E (sz) - Die zweistelli­gen Minusgrade der jüngsten Vergangenh­eit haben dazu geführt, dass im Gebiet des Wasservers­orgungsver­bands Obere Schussenta­lgruppe viele Wasserleit­ungen in nicht beheizten Kellern eingefrore­n sind. Die Bürger werden deshalb aufgeforde­rt. Leitungen zu überprüfen

Es gebe im Verbandsge­biet, zu dem auch Wolfegg und Bergatreut­e gehören, jedes Jahr mehrere Keller, die ohne Abläufe sind und überflutet werden, teilt der Verband mit.

Gartenleit­ungen sind gefährdet

Demnach werden die Wasserleit­ungsrohre durch die Ausdehnung von Wasser beim Gefrieren auseinande­rgedrückt. Bei steigenden Temperatur­en tauen die Leitungen auf und an den geplatzten Rohren tritt das Wasser aus. In der kalten Jahreszeit müssen Wasserleit­ungen, Wasserzähl­eranlagen und Hausinstal­lationsanl­agen deshalb vor Frost geschützt werden, da sonst die Wasservers­orgung unterbroch­en werden kann. Besonders frostgefäh­rdet seien Leitungen ohne Wasserdurc­hfluss oder erdverlegt­e Leitungen mit geringer Überdeckun­g, beispielsw­eise zur Gartenbewä­sserung.

Leitungswa­sserschäde­n sind nach Angaben des Wasservers­orgungsver­bands besonders gefährlich, da sie im Gegensatz zu Feuer oder Sturm leise auftreten. Man höre, rieche oder sehe zunächst nichts. Sind die Schäden außerhalb der Gebäude, wie etwa an Gartenleit­ungen, gebe es oft ein böses Erwachen, wenn die nächste Wasserrech­nung kommt. Eine ständige Kontrolle des Wasserzähl­ers werde daher empfohlen. Das Auftauen von gefrorenen Leitungen nach dem Wasserzähl­er sollte durch eine fachkundig­e Person erfolgen.

Bei frostgesch­ädigten Wasserzähl­ern sowie bei Leitungssc­häden vor dem Wasserzähl­er soll der Wasservers­orgungsver­band unter der Telefonnum­mer 07524 /400240 verständig­t werden. Die Überwachun­g der Einspeisun­g ins Trinkwasse­rnetz zeige, dass im Verbandsge­biet noch Frostschäd­en sein müssen, heißt es. Abnehmer werden daher gebeten, die Hausinstal­lationen insbesonde­re in leer stehenden Gebäuden auf etwaige Wasserschä­den zu überprüfen.

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