Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Verkaufssonntag fast nur auf der Insel
Stadt Lindau sieht nach neuer Rechtssprechung keine andere Möglichkeit
LINDAU (dik) - Auch in diesem Jahr wird es in Lindau vier verkaufsoffene Sonntage geben. Dass drei davon allerdings nur auf der Insel stattfinden dürfen, verärgert den Handel auf dem Festland. Die Stadt sieht nach neuer Rechtsprechung aber keine andere Möglichkeit. Einige Räte wiederum sind verärgert, dass Geschäfte an normalen Sonntagen öffnen, die dies eigentlich nicht dürfen.
Die Lindauer Zeitung hatte schon im Vorfeld der Stadtratssitzung berichtet, dass die Verwaltung heuer nur den Verkaufssonntag zum Jahrmarkt (4. November) für die ganze Stadt für möglich hält, während zu Psychotherapiewochen und Blaulichttag (22. April), Gartentage (6. Mai) und Töpfer- und Kunsthandwerkermarkt (9. September) nur Geschäfte auf der Insel öffnen dürfen. Stadtjuristin Tanja Bohnert berichtete daraufhin, dass sich die Rechtslage geändert habe. Sie verwies auf ein einschlägiges Urteil aus dem Jahr 2015, demnach eine Stadt den Verkaufssonntag nicht für die ganze Stadt beschließen darf, wenn ein Anlass nur auf einen Stadtteil bezogen ist. Auch die Gewerkschaften hatten darauf im Vorfeld hingewiesen. Die Geschäftsleute vom Festland räumen ein, dass die Stadt wohl keine andere Möglichkeit hatte. Dennoch bringt Jürgen Rockstroh, Centermanager des Lindauparks und Vorstandsmitglied von Prolindau, den Ärger der Kaufleute im Gespräch mit der LZ zum Ausdruck: „Wir sind unglücklich. Wir wollen keinen Spaltpilz.“
Denn der Handel fürchte einen Riss durch die Geschäftswelt, wenn Läden auf der Insel öffnen dürfen, solche auf dem Festland aber nicht. Und dies obwohl die meisten Teilnehmer der Psychotherapiewochen auf dem Festland wohnen, auch wenn die Tagung in der Inselhalle stattfindet. Für auswärtige Kunden sei es zudem ungut, wenn sie auf dem Festland unvermutet vor verschlossenen Türen stehen. Das werde den ein oder anderen verärgern, befürchtet Rockstroh.
Stadt kann die Einhaltung des Gesetzes nicht kontrollieren
Im Stadtrat gab es mehr Diskussionen über die alljährliche Verordnung, die es manchen Geschäften erlaubt, während der Saison an jedem Sonntag zu öffnen. Laut Gesetz ist das nur Geschäften erlaubt, die Lindau-Andenken, Blumen, Badegegenstände und Ähnliches verkaufen. Laut Bohnert müssen die Geschäfte mehr als die Hälfte des Umsatzes mit solchen Waren machen, wenn sie sonntags öffnen wollen. Daran hielten sich viele Geschäfte aber nicht, kritisierte Max Strauß (BL): „Wer Badeschlappen ins Schaufenster hängt, macht auf ...“
Bohnert kritisierte die Staatsregierung, die trotz vielfacher Kritik der betroffenen Kommunen die Gesetze in der Form lasse. Diese seien überholt, weil die Stadt das nicht kontrollieren könne. Denn die städtischen Prüfer hätten kein Recht, den Umsatz der Geschäfte zu kontrollieren. Deshalb sei die bestehende Regel letztlich ein Freibrief zum Verstoß. Die Bunten sowie ÖDP-Stadträtin Renate Schmid lehnten beide Regeln ab, die Mehrheit setzte den Sonntagsverkauf aber mit 20:5 Stimmen auch für dieses Jahr in Kraft.