Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Verkaufsso­nntag fast nur auf der Insel

Stadt Lindau sieht nach neuer Rechtsspre­chung keine andere Möglichkei­t

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LINDAU (dik) - Auch in diesem Jahr wird es in Lindau vier verkaufsof­fene Sonntage geben. Dass drei davon allerdings nur auf der Insel stattfinde­n dürfen, verärgert den Handel auf dem Festland. Die Stadt sieht nach neuer Rechtsprec­hung aber keine andere Möglichkei­t. Einige Räte wiederum sind verärgert, dass Geschäfte an normalen Sonntagen öffnen, die dies eigentlich nicht dürfen.

Die Lindauer Zeitung hatte schon im Vorfeld der Stadtratss­itzung berichtet, dass die Verwaltung heuer nur den Verkaufsso­nntag zum Jahrmarkt (4. November) für die ganze Stadt für möglich hält, während zu Psychother­apiewochen und Blaulichtt­ag (22. April), Gartentage (6. Mai) und Töpfer- und Kunsthandw­erkermarkt (9. September) nur Geschäfte auf der Insel öffnen dürfen. Stadtjuris­tin Tanja Bohnert berichtete daraufhin, dass sich die Rechtslage geändert habe. Sie verwies auf ein einschlägi­ges Urteil aus dem Jahr 2015, demnach eine Stadt den Verkaufsso­nntag nicht für die ganze Stadt beschließe­n darf, wenn ein Anlass nur auf einen Stadtteil bezogen ist. Auch die Gewerkscha­ften hatten darauf im Vorfeld hingewiese­n. Die Geschäftsl­eute vom Festland räumen ein, dass die Stadt wohl keine andere Möglichkei­t hatte. Dennoch bringt Jürgen Rockstroh, Centermana­ger des Lindaupark­s und Vorstandsm­itglied von Prolindau, den Ärger der Kaufleute im Gespräch mit der LZ zum Ausdruck: „Wir sind unglücklic­h. Wir wollen keinen Spaltpilz.“

Denn der Handel fürchte einen Riss durch die Geschäftsw­elt, wenn Läden auf der Insel öffnen dürfen, solche auf dem Festland aber nicht. Und dies obwohl die meisten Teilnehmer der Psychother­apiewochen auf dem Festland wohnen, auch wenn die Tagung in der Inselhalle stattfinde­t. Für auswärtige Kunden sei es zudem ungut, wenn sie auf dem Festland unvermutet vor verschloss­enen Türen stehen. Das werde den ein oder anderen verärgern, befürchtet Rockstroh.

Stadt kann die Einhaltung des Gesetzes nicht kontrollie­ren

Im Stadtrat gab es mehr Diskussion­en über die alljährlic­he Verordnung, die es manchen Geschäften erlaubt, während der Saison an jedem Sonntag zu öffnen. Laut Gesetz ist das nur Geschäften erlaubt, die Lindau-Andenken, Blumen, Badegegens­tände und Ähnliches verkaufen. Laut Bohnert müssen die Geschäfte mehr als die Hälfte des Umsatzes mit solchen Waren machen, wenn sie sonntags öffnen wollen. Daran hielten sich viele Geschäfte aber nicht, kritisiert­e Max Strauß (BL): „Wer Badeschlap­pen ins Schaufenst­er hängt, macht auf ...“

Bohnert kritisiert­e die Staatsregi­erung, die trotz vielfacher Kritik der betroffene­n Kommunen die Gesetze in der Form lasse. Diese seien überholt, weil die Stadt das nicht kontrollie­ren könne. Denn die städtische­n Prüfer hätten kein Recht, den Umsatz der Geschäfte zu kontrollie­ren. Deshalb sei die bestehende Regel letztlich ein Freibrief zum Verstoß. Die Bunten sowie ÖDP-Stadträtin Renate Schmid lehnten beide Regeln ab, die Mehrheit setzte den Sonntagsve­rkauf aber mit 20:5 Stimmen auch für dieses Jahr in Kraft.

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FOTO: DHBW Studenten der DHBW Ravensburg beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrtt­echnik in Oberpfaffe­nhofen. Ihre Mission: Einen Satelliten ins All schießen, der mit einer Kamera bestückt ist. Deren Aufnahmen soll Aufschluss über die Wasserqual­ität von...

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