Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vogter Räte lehnen Zielabweic­hungsverfa­hren ab

Kritik am geplanten Kiesabbau beim Teilort Grund im Altdorfer Wald

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VOGT (knf ) - Die Gemeinde Vogt hält das von der Firma Meichle und Mohr beantragte Zielabweic­hungsverfa­hren bezüglich Kiesabbau bei Grund im Altdorfer Wald für unzulässig. Eine entspreche­nde Stellungna­hme an das Regierungs­präsidium hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung mit einer Enthaltung verabschie­det.

Meichle und Mohr will beim Vogter Teilort Grund im Altdorfer Wald Kies abbauen. Das betreffend­e Gebiet ist im Regionalpl­an aber nur für forstwirts­chaftliche Nutzung vorgesehen. Deshalb hat das Unternehme­n beim Regierungs­präsidium einen Antrag auf Zielabweic­hung gestellt. Damit soll vom Ziel Forstwirts­chaft abgewichen und Kiesabbau ermöglicht werden. Diese Pläne sorgen seit Monaten für viele Diskussion­en in den umliegende­n Gemeinden, die unter anderem eine zunehmende Verkehrs- und Lärmbeläst­igung durch Kieslaster befürchten.

In einem Schreiben ans Regierungs­präsidium begründet der Anwalt der Gemeinde die Ablehnung des Zielabweic­hungsverfa­hrens damit, dass ein solches Verfahren für ein so großes Vorhaben wie der geplanten Kiesgrube nicht angemessen sei. Ein Zielabweic­hungsverfa­hren sei für Einzelfäll­e vorgesehen, ein solcher liegt aus Sicht des Anwalts nicht vor. Das angedachte Satelliten­konzept – der Kies aus dem geplanten neuen Abbaugebie­t bei Grund soll zur bestehende­n Kiesgrube nach Grenis bei Amtzell transporti­ert werden – bringe außerdem Verkehrsun­d Lärmproble­me mit sich. Der Altdorfer Wald müsse überdies in seiner Funktion als Trinkwasse­rspeicher für die ganze Region geschützt werden.

Auf Initiative der Gemeinderä­te der „Unabhängig­en Bürger“wurden noch einige Punkte ergänzend zur Stellungna­hme des Anwalts hinzugefüg­t, die sich mit der befürchtet­en Zunahme des Schwerverk­ehrs befassen. In dieser Auflistung heißt es unter anderem, dass es keinen durchgängi­gen Geh- und Radweg von Wolfeggs Ortsmitte bis nach Grenis zur Kiesgruben­einfahrt gibt sowie keine Abbiegespu­r an der Abfahrt von der L 324 in Grund. In den Durchfahrt­en Grund, Unterhalde­n und Moser sowie in weiteren Bereichen fehle eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung auf 50 km/h. An neuralgisc­hen Punkten müssten außerdem Lärmschutz­wände installier­t werden, wenn regelmäßig Kieslaster diese Strecke befahren würden. Die Vogter schließen sich mit ihrer ablehnende­n Stellungna­hme ans Regierungs­präsidium den Gemeinden Wolfegg, Waldburg, Baienfurt und Baindt an, die auch schon entspreche­nde Erklärunge­n abgegeben haben.

Alle Berichte und Filmbeiträ­ge zum Thema finden Sie in unserem Online-Dossier unter www.schwaebisc­he.de/kiesabbau

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