Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vogter Räte lehnen Zielabweichungsverfahren ab
Kritik am geplanten Kiesabbau beim Teilort Grund im Altdorfer Wald
VOGT (knf ) - Die Gemeinde Vogt hält das von der Firma Meichle und Mohr beantragte Zielabweichungsverfahren bezüglich Kiesabbau bei Grund im Altdorfer Wald für unzulässig. Eine entsprechende Stellungnahme an das Regierungspräsidium hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit einer Enthaltung verabschiedet.
Meichle und Mohr will beim Vogter Teilort Grund im Altdorfer Wald Kies abbauen. Das betreffende Gebiet ist im Regionalplan aber nur für forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Deshalb hat das Unternehmen beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Zielabweichung gestellt. Damit soll vom Ziel Forstwirtschaft abgewichen und Kiesabbau ermöglicht werden. Diese Pläne sorgen seit Monaten für viele Diskussionen in den umliegenden Gemeinden, die unter anderem eine zunehmende Verkehrs- und Lärmbelästigung durch Kieslaster befürchten.
In einem Schreiben ans Regierungspräsidium begründet der Anwalt der Gemeinde die Ablehnung des Zielabweichungsverfahrens damit, dass ein solches Verfahren für ein so großes Vorhaben wie der geplanten Kiesgrube nicht angemessen sei. Ein Zielabweichungsverfahren sei für Einzelfälle vorgesehen, ein solcher liegt aus Sicht des Anwalts nicht vor. Das angedachte Satellitenkonzept – der Kies aus dem geplanten neuen Abbaugebiet bei Grund soll zur bestehenden Kiesgrube nach Grenis bei Amtzell transportiert werden – bringe außerdem Verkehrsund Lärmprobleme mit sich. Der Altdorfer Wald müsse überdies in seiner Funktion als Trinkwasserspeicher für die ganze Region geschützt werden.
Auf Initiative der Gemeinderäte der „Unabhängigen Bürger“wurden noch einige Punkte ergänzend zur Stellungnahme des Anwalts hinzugefügt, die sich mit der befürchteten Zunahme des Schwerverkehrs befassen. In dieser Auflistung heißt es unter anderem, dass es keinen durchgängigen Geh- und Radweg von Wolfeggs Ortsmitte bis nach Grenis zur Kiesgrubeneinfahrt gibt sowie keine Abbiegespur an der Abfahrt von der L 324 in Grund. In den Durchfahrten Grund, Unterhalden und Moser sowie in weiteren Bereichen fehle eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. An neuralgischen Punkten müssten außerdem Lärmschutzwände installiert werden, wenn regelmäßig Kieslaster diese Strecke befahren würden. Die Vogter schließen sich mit ihrer ablehnenden Stellungnahme ans Regierungspräsidium den Gemeinden Wolfegg, Waldburg, Baienfurt und Baindt an, die auch schon entsprechende Erklärungen abgegeben haben.
Alle Berichte und Filmbeiträge zum Thema finden Sie in unserem Online-Dossier unter www.schwaebische.de/kiesabbau