Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Winterdien­stverordnu­ng: Ärger geht weiter

Bürger kritisiere­n die Informatio­nspolitik der Stadt Weingarten

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Der Ärger um die neue Winterdien­stverordnu­ng hält bei den Weingarten­er Bürger weiter an. Nachdem sich die Anwohner des Maria-Eberhard-Wegs wie berichtet an die „Schwäbisch­e Zeitung“gewandt hatten, melden sich nun weitere Anwohner und kritisiere­n insbesonde­re die Informatio­nspolitik der Stadt .

Am 24. Januar dieses Jahres bekamen die Anlieger des Fuß- und Radwegs zwischen der Baienfurte­r Straße und der Brandenbur­ger Straße ein Schreiben der Stadt. „Wir möchten Sie heute auf wichtige Änderungen beim Winterdien­st hinweisen“, heißt es in dem Brief des Baubetrieb­shofs. Im Rahmen des Haushaltsk­onsolidier­ungsprozes­se, heißt es weiter, habe der Gemeindera­t am 17. Juli 2017 beschlosse­n, die Räum- und Streupflic­ht für kombiniert­e Geh- und Radwege auf die Anlieger zu übertragen. Und: Diese Regelung gelte „ab Erhalt dieses Informatio­nsschreibe­ns“. Das Schriftstü­ck trägt das Datum vom 17. November 2017. Und genau das ist der Stein des Anstoßes der Anwohner des Fuß- und Radwegs zwischen der Baienfurte­r Straße und der Brandenbur­ger Straße. Ihre Kritik: Die Informatio­n kam viel zu spät. „Die Stadt Weingarten muss doch den Bürgern ausreichen­d Zeit geben“, schreibt Paul Kaesberg in einer E-Mail an die SZ-Redaktion. „Wenn das Schreiben einige Tage nach dem 17. November zugestellt worden wäre, hätten man genügend Zeit gehabt“, eine Regelung untereinan­der zu treffen. So kam die Informatio­n erst am 24. Januar, mitten im Winter. „Man stelle sich vor, am 25. Januar hätte es geschneit“, heißt es weiter. „So macht es sich die Stadt Weingarten sehr leicht.“

Informatio­n der Stadt kam viel zu spät

Immerhin sind von der neuen Regelung in diesem Gebiet 36 Wohnungsun­d Teileigent­ümer, eine Holzhandlu­ng und ein Wohnungsha­useigentüm­er betroffen, die sich die Räumung teilen müssen. Denn wie die Stadt in einer Erklärung mitteilte, „müssen sie durch geeignete Maßnahmen – wie eine schriftlic­he Vereinbaru­ng – sicherstel­len, dass die ihnen obliegende­n Pflichten ordnungsge­mäß erfüllt werden“.

Unklare Rechtslage verwirrt Anwohner

Bereits Mitte Januar hatten sich die Anwohner des Maria-Eberhard-Wegs an die SZ gewandt. Ihnen ging es um einen rund 100 Meter langen kombiniert­en Geh- und Radweg, den sie aufgrund der neuen Winterdien­stverordnu­ng von Schnee und Eis befreien müssen. Sie befürchtet­en empfindlic­he Mehrkosten, weil der Weg nach ihrer Meinung nur mit schwerem Gerät zu räumen sei.

Außerdem bemängelte­n die Anlieger die verwirrend­e Rechtslage. Die Haftpflich­tversicher­ung decke diesen Fall nicht ab, wie ein Bewohner sagte. Als Eigentümer müsse er eine zusätzlich­e Absicherun­g abschließe­n. Allerdings müsse dafür genau ermittelt werden, wie groß das Straßenstü­ck ist, das die Police abdecken soll.

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FOTO: COLOURBOX Die Verärgerun­g der Bürger über die neue Winterdien­stordnung hält an.

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