Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Winterdienstverordnung: Ärger geht weiter
Bürger kritisieren die Informationspolitik der Stadt Weingarten
WEINGARTEN - Der Ärger um die neue Winterdienstverordnung hält bei den Weingartener Bürger weiter an. Nachdem sich die Anwohner des Maria-Eberhard-Wegs wie berichtet an die „Schwäbische Zeitung“gewandt hatten, melden sich nun weitere Anwohner und kritisieren insbesondere die Informationspolitik der Stadt .
Am 24. Januar dieses Jahres bekamen die Anlieger des Fuß- und Radwegs zwischen der Baienfurter Straße und der Brandenburger Straße ein Schreiben der Stadt. „Wir möchten Sie heute auf wichtige Änderungen beim Winterdienst hinweisen“, heißt es in dem Brief des Baubetriebshofs. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesse, heißt es weiter, habe der Gemeinderat am 17. Juli 2017 beschlossen, die Räum- und Streupflicht für kombinierte Geh- und Radwege auf die Anlieger zu übertragen. Und: Diese Regelung gelte „ab Erhalt dieses Informationsschreibens“. Das Schriftstück trägt das Datum vom 17. November 2017. Und genau das ist der Stein des Anstoßes der Anwohner des Fuß- und Radwegs zwischen der Baienfurter Straße und der Brandenburger Straße. Ihre Kritik: Die Information kam viel zu spät. „Die Stadt Weingarten muss doch den Bürgern ausreichend Zeit geben“, schreibt Paul Kaesberg in einer E-Mail an die SZ-Redaktion. „Wenn das Schreiben einige Tage nach dem 17. November zugestellt worden wäre, hätten man genügend Zeit gehabt“, eine Regelung untereinander zu treffen. So kam die Information erst am 24. Januar, mitten im Winter. „Man stelle sich vor, am 25. Januar hätte es geschneit“, heißt es weiter. „So macht es sich die Stadt Weingarten sehr leicht.“
Information der Stadt kam viel zu spät
Immerhin sind von der neuen Regelung in diesem Gebiet 36 Wohnungsund Teileigentümer, eine Holzhandlung und ein Wohnungshauseigentümer betroffen, die sich die Räumung teilen müssen. Denn wie die Stadt in einer Erklärung mitteilte, „müssen sie durch geeignete Maßnahmen – wie eine schriftliche Vereinbarung – sicherstellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden“.
Unklare Rechtslage verwirrt Anwohner
Bereits Mitte Januar hatten sich die Anwohner des Maria-Eberhard-Wegs an die SZ gewandt. Ihnen ging es um einen rund 100 Meter langen kombinierten Geh- und Radweg, den sie aufgrund der neuen Winterdienstverordnung von Schnee und Eis befreien müssen. Sie befürchteten empfindliche Mehrkosten, weil der Weg nach ihrer Meinung nur mit schwerem Gerät zu räumen sei.
Außerdem bemängelten die Anlieger die verwirrende Rechtslage. Die Haftpflichtversicherung decke diesen Fall nicht ab, wie ein Bewohner sagte. Als Eigentümer müsse er eine zusätzliche Absicherung abschließen. Allerdings müsse dafür genau ermittelt werden, wie groß das Straßenstück ist, das die Police abdecken soll.