Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Rechtsstreit geht in eine weitere Runde
Berufung: Strittiger Blogeintrag beschäftigt das Landgericht Ravensburg
WEINGARTEN (grü) - Der Rechtsstreit des Ravensburger Flüchtlingshelfers Adi Brugger aus Weingarten und eines Blogbetreibers aus dem Raum Riedlingen findet am Donnerstag seine Fortsetzung vor dem Landgericht Ravensburg. Nach einem monatelagen Zivilprozess hatte das Amtsgericht Riedlingen im Oktober den Betreiber des Internetblogs zu 3000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dagegen hat der Blogbetreiber Berufung eingelegt.
Anlass des Rechtsstreits war ein Blogeintrag vom August 2016, in dem der Blogger unerlaubt Auszüge aus einem privaten Briefwechsel zwischen dem Flüchtlingshelfer und seinen Vermietern veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Ruhestörung durch eine albanische Nachbarsfamilie thematisiert. Der Blogger titelt: „Asylbewerberhilfe Ravensburg – deren Chef Adi Brugger wo möglich ein Rassist“. Als eine Art Quellenangabe erscheint der Hinweis im Blog: „Brief Brugger original der Assi“.
Beide Aussagen stufte Richter Wilfred Waizinger damals als Beleidigung ein: „Er greift mit seinen Worten direkt die Persönlichkeit des Klägers an und beleidigt diesen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dass der Blogger zudem Adressen und Telefonnummern Bruggers im Netz veröffentlicht hatte, stufte Richter Waizinger als Verletzung des Persönlichkeitsrechts ein. Größeren Raum in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nahm auch die Frage ein, ob Brugger in seinem Backofen das „Pisse-Streu“seiner Schlangen verbrannt habe. Auch dies hatte der Blogbetreiber behauptet, um laut Waizinger „das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit zu schädigen“.
Hetze oder Meinungsfreiheit?
Der Blogbetreiber selbst hatte sich während der Verhandlung auf seine Meinungsfreiheit berufen und seinen Internetauftritt als „Nachrichtenportal“bezeichnet. Nachdem er das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat, beschäftigt sich nun das Landgericht Ravensburg als nächsthöhere Instanz mit dem Rechtsstreit.