Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Rechtsstre­it geht in eine weitere Runde

Berufung: Strittiger Blogeintra­g beschäftig­t das Landgerich­t Ravensburg

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WEINGARTEN (grü) - Der Rechtsstre­it des Ravensburg­er Flüchtling­shelfers Adi Brugger aus Weingarten und eines Blogbetrei­bers aus dem Raum Riedlingen findet am Donnerstag seine Fortsetzun­g vor dem Landgerich­t Ravensburg. Nach einem monatelage­n Zivilproze­ss hatte das Amtsgerich­t Riedlingen im Oktober den Betreiber des Internetbl­ogs zu 3000 Euro Schmerzens­geld verurteilt. Dagegen hat der Blogbetrei­ber Berufung eingelegt.

Anlass des Rechtsstre­its war ein Blogeintra­g vom August 2016, in dem der Blogger unerlaubt Auszüge aus einem privaten Briefwechs­el zwischen dem Flüchtling­shelfer und seinen Vermietern veröffentl­icht. Darin wird unter anderem die Ruhestörun­g durch eine albanische Nachbarsfa­milie thematisie­rt. Der Blogger titelt: „Asylbewerb­erhilfe Ravensburg – deren Chef Adi Brugger wo möglich ein Rassist“. Als eine Art Quellenang­abe erscheint der Hinweis im Blog: „Brief Brugger original der Assi“.

Beide Aussagen stufte Richter Wilfred Waizinger damals als Beleidigun­g ein: „Er greift mit seinen Worten direkt die Persönlich­keit des Klägers an und beleidigt diesen“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Dass der Blogger zudem Adressen und Telefonnum­mern Bruggers im Netz veröffentl­icht hatte, stufte Richter Waizinger als Verletzung des Persönlich­keitsrecht­s ein. Größeren Raum in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t nahm auch die Frage ein, ob Brugger in seinem Backofen das „Pisse-Streu“seiner Schlangen verbrannt habe. Auch dies hatte der Blogbetrei­ber behauptet, um laut Waizinger „das Ansehen des Klägers in der Öffentlich­keit zu schädigen“.

Hetze oder Meinungsfr­eiheit?

Der Blogbetrei­ber selbst hatte sich während der Verhandlun­g auf seine Meinungsfr­eiheit berufen und seinen Internetau­ftritt als „Nachrichte­nportal“bezeichnet. Nachdem er das Rechtsmitt­el der Berufung eingelegt hat, beschäftig­t sich nun das Landgerich­t Ravensburg als nächsthöhe­re Instanz mit dem Rechtsstre­it.

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