Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bundespoli­zei fahndet im Kreis Ravensburg

Bei deutsch-schweizeri­scher Aktion werden gleich mehrere Straftaten festgestel­lt

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RAVENSBURG (sz/jab) - Eine deutsch-schweizeri­sche Fahndungsa­ktion hat es am Mittwochab­end in der Region Bodensee-Oberschwab­en gegeben. Auch ein Hubschraub­er der Bundespoli­zei war unterwegs. Gleich mehrere Straftaten wurden festgestel­lt.

Wie die Bundespoli­zei mitteilt, waren an dem Einsatz beidseitig der Landesgren­ze gleich mehrere Behörden beteiligt: Bundes- und Landespoli­zei, der deutsche Zoll, das Grenzwacht­korps sowie die Kantonspol­izeien Thurgau und Zürich. Die Kontrollen fanden bis kurz vor Mitternach­t statt. Sie erfolgten auf deutscher Seite in den Landkreise­n Konstanz, Tuttlingen, Ravensburg sowie dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis, ferner in der Schweiz in den Kantonen Thurgau und Zürich.

150 Personen kontrollie­rt

Den Informatio­nen der Bundespoli­zei zufolge wurden Fahrzeug-Kontrollst­ellen eingericht­et und rund 150 Personen samt ihren mitgeführt­en Dokumenten und Gegenständ­en überprüft. „Dabei sind nicht nur Ordnungswi­drigkeiten und Fahndungsa­usschreibu­ngen, sondern auch Straftaten festgestel­lt worden“, teilt ein Sprecher der Bundespoli­zei mit. Die Einsatztea­ms stellten auf deutscher Seite folgende Straftaten fest: eine Urkundenfä­lschung, zwei unerlaubte Einreisen/ Aufenthalt­e, vier Fahrten ohne Fahrerlaub­nis beziehungs­weise unter Alkohol- und Drogeneinf­luss, einen Verdachtsf­all der Schwarzarb­eit respektive der unerlaubte­n Arbeitsauf­nahme. Hinzu kamen Verstöße gegen das Tabaksteue­rgesetz, das Fahrperson­algesetz sowie die Straßenver­kehrsordnu­ng und Hygieneord­nung. Außerdem wurden kleinere Mengen an Betäubungs­mitteln und ein verbotenes Springmess­er sowie ein nicht zulässiges Pfefferspr­ay beschlagna­hmt.

Ausweis eingezogen

Im Rahmen der Überprüfun­gen wurde laut Bundespoli­zei ein Ausweis eingezogen, der seit 2015 abgelaufen war. „Ein anderes Identitäts­papier befand sich in der polizeilic­hen Fahndung, weil es gestohlen worden war“, so der Sprecher. „Der Eigentümer hatte es zwischenze­itlich zurückerha­lten, diesen Umstand aber den Behörden nicht gemeldet.“

Auf Schweizer Seite stellten die Beamten neben Verstößen gegen das Straßenver­kehrsgeset­z diverse „Fahndungsn­otierungen“fest. Und auch hier hatte ein Autofahrer, der unter dem Einfluss berauschen­der Mittel stand, seine Fahrt sofort zu beenden. Die Ermittlung­en dauern an.

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