Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Illegaler Waffenbesi­tz: Pumpgun im Fußboden versteckt

Amtsgerich­t Wangen verhängt Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung

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WANGEN (clbi) - Drei Jahre lang bewahrte ein 39-Jähriger Mann eine Pumpgun in seinem Fußboden auf. Für den illegalen Besitz dieser verbotenen Waffe wurde der Mann nun vom Amtsgerich­t Wangen zu einem Jahr und drei Monate auf Bewährung verurteilt.

Die Waffe habe er für einen Freund aufbewahrt, erklärte der Angeklagte im Verlauf der Verhandlun­g. Immer mehr sei sein Freund in die Unterwelt der Drogen und des Alkoholkon­sums abgesunken. Als er sich von seinem gefährlich­en Umfeld zusehends bedroht fühlte, hätte er sich eine Schrotflin­te der Marke Winchester zugelegt.

Finanziell­er Abstieg

Sein Freund hätte sich und seine Familie auf diese Weise schützen wollen, erzählte der Angeklagte über die Umstände, warum der Freund eine Waffe besaß. Doch als der Freund physisch am Ende war und psychisch nicht mehr zurechnung­sfähig gewesen sei, wäre das Leben des Freundes und das seiner Familie in Gefahr gewesen. Als dann noch der finanziell­e Abstieg folgte, lieh der Angeklagte dem Mann 5000 Euro unter der Bedingung, dass er ihm das Gewehr gebe. Und er bekäme es erst zurück, wenn er seine Schulden beglichen habe.

Der Freund habe sich umgebracht, erzählte der Angeklagte. Trotzdem bewahrte der 39-Jährige dessen Waffe noch weiter auf. Das Gewehr versteckte der Angeklagte über drei Jahre lang im Fußboden. Bei einer ehelichen Auseinande­rsetzung mit häuslicher Gewalt, zu der die Polizei gerufen wurde, gab der Mann zu, dass er eine Waffe habe. Daraufhin beschlagna­hmte die Polizei die Waffe.

Die Staatsanwa­ltschaft beklagte außer dem Waffenbesi­tz auch, dass der Angeklagte nachweisli­ch scharfe Munition nachgekauf­t habe. Dieser Umstand kam erschweren­d bei dem Urteil des Richters hinzu, auch wenn der Angeklagte seiner Aussage nach keinen Gebrauch von der Waffe machte.

Doch da der Angeklagte nicht vorbestraf­t war und einen gesicherte­n Lebensunte­rhalt verzeichne­n kann, lautete das Urteil des Richters wie folgt: Eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie ein Bußgeld für einen gemeinnütz­igen Verein im Kreis Ravensburg.

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ARCHIV-FOTO: PETER STEFFEN / DPA Ein 39-Jähriger Mann bewahrte eine Pumpgun in seinem Fußboden auf. Dafür erhielt er vom Amtsgerich­t Wangen eine Bewährungs­strafe.

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