Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Amtsdeutsc­h

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Also ich weiß ja nicht, wie es Ihnen manchmal geht, wenn Sie Texte lesen, die zwar ganz offensicht­lich auf Deutsch geschriebe­n sind, die aber keiner wirklich versteht. Dann frage ich mich hinterher immer: Was will der Autor mir damit sagen? Ich finde, das ist eine ganz natürliche Reaktion, schließlic­h will ich ja wissen, worum es geht, wenn ich mir schon die Mühe mache, einen Text zu lesen. Wenn ich nicht gar ein Recht darauf habe! Das kann ich verlangen!

Ein Beispiel: Da informiert diese Woche das Regierungs­präsidium Tübingen die Öffentlich­keit über eine neue Verordnung. Es beabsichti­gt „zur Festlegung der Gebiete von gemeinscha­ftlicher Bedeutung (FHHGebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württember­g zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschut­zgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschut­zgesetzes und weitere Vorschrift­en vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.“

Hä??? Haben Sie jetzt verstanden, was da erlassen werden soll? Klar, der Text geht noch weiter, ist noch nicht zu Ende, wird noch ausführlic­her, zieht sich über eine ganze Seite hin – die ich beim besten Willen nicht abschreibe­n will. Eines kann ich Ihnen versichern: Besser wird’s mit der Verständli­chkeit nicht. Immerhin habe ich zumindest den vagen Verdacht, es geht um die Natur, genauer: um Naturschut­z. Aber konkret ist das dann auch noch nicht.

Bin ich zu kritisch? Schließlic­h würde mir der Autor des Textes vermutlich entgegnen: So wie er es geschriebe­n hat, ist es rechtlich korrekt. Das mag sein, aber verstehen tut es trotzdem keiner.

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