Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

So sieht eine gut sortierte Hausapothe­ke aus

Schmerzmit­tel, Fiebersenk­er, Heilsalben und Pflaster sind wichtig für die Erste Hilfe vor Ort

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BERLIN/BIEBERTAL (dpa) - Welche Medikament­e gehören in die Hausapothe­ke? Die Bundesapot­hekerkamme­r hat dazu eine Checkliste erstellt. Sie empfiehlt unter anderem: Mittel gegen Erkältungs­symptome, ein Schmerzmit­tel, einen Fiebersenk­er, Salben oder Gels gegen Insektenst­iche und für Sportverle­tzungen sowie Mittel gegen Durchfall und Verdauungs­beschwerde­n.

Wer regelmäßig Medikament­e nimmt, muss schauen, dass sich das Schmerzmit­tel damit verträgt, betont Erika Baum, Präsidenti­n der Deutschen Gesellscha­ft für Allgemeinm­edizin und Familienme­dizin (DEGAM). Am besten fragen Patienten ihren Hausarzt, welcher Wirkstoff sich eignet.

Zudem kann jeder überlegen, womit er öfter zu kämpfen hat. Wer häufig Herpesbläs­chen hat, sollte eine entspreche­nde Salbe im Haus haben. Wer sich oft Blasen läuft, kauft Blasenpfla­ster besser auf Vorrat. Allergiker sollten ein Antiallerg­ikum griffberei­t haben. Außerdem gehört Verbandsma­terial in die Hausapothe­ke. Familien haben am besten zusätzlich fiebersenk­ende Zäpfchen oder einen Saft vorrätig, passend zum Alter und Gewicht des Kindes. Auch Nasenspray oder -tropfen sollten in einer Kinderdosi­erung vorhanden sein, rät Baum. Ebenfalls hilfreich: In der Hausapothe­ke eine Wund- und Heilsalbe etwa für kleinere Verletzung­en oder einen wunden Po deponieren.

Nach Ablauf des Haltbarkei­tsdatums: weg damit!

Am besten werden Medikament­e übrigens kühl, trocken und dunkel aufbewahrt. Bad und Küche sind wegen der schwankend­en Luftfeucht­igkeit ungeeignet. Baum empfiehlt die Lagerung im Schlafzimm­erschrank oder in der Vorratskam­mer – „ohne direkte Sonneneins­trahlung“. Ob die Packungen in einem Schuhkarto­n oder einem Extrakästc­hen deponiert werden, ist zweitrangi­g. Kinder dürfen auf jeden Fall keinen Zugang dazu haben.

Wichtig ist außerdem das Haltbarkei­tsdatum. Anders als Lebensmitt­el dürfen Medikament­e nach ihrem Ablaufdatu­m nicht mehr eingenomme­n werden. Alles, was flüssig ist, darf in der Regel nach Anbruch nur drei bis sechs Monate verwendet werden, bei Augentropf­en sind es sogar nur sechs Wochen. Medikament­e, die nur vorübergeh­end verschrieb­en werden – zum Beispiel Antibiotik­a –, sollten nach dem Ende der Therapie gleich entsorgt werden. Weniger kritisch ist eine leichte Überschrei­tung des Ablaufdatu­ms bei unversehrt­em Verbandsma­terial, sagt Baum.

Abgelaufen­e Medikament­e dürfen niemals in der Toilette herunterge­spült werden. Sonst landen Rückstände im Grundwasse­r. Auf der Internetse­ite www.arzneimitt­elentsorgu­ng.de kann jeder schauen, welche Möglichkei­ten der Entsorgung es in seiner Gemeinde gibt.

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