Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vier Fälle von Hasenpest im Kreis
Spaziergänger sollen keine toten Tiere anfassen und sich an die Gemeinde wenden
Tödliche Krankheit kann auf den Menschen überspringen.
RAVENSBURG (vin/lys) - Die Krankheit ist vom Tier auf den Menschen übertragbar und kann tödlich enden: Im Kreis Ravensburg sind vier Fälle von Hasenpest aufgetreten. Wie der Pressesprecher des Landratsamtes, Franz Hirth, auf Nachfrage sagte, sind zwei tote Tiere in Berg, eines in Ebersbach-Musbach und eins in Baienfurt gefunden worden. Zudem gibt es auch zwei Fälle im Bodenseekreis.
Die Krankheit Tularämie – im Volksmund Hasenpest, weil die Symptome der Pest ähneln – treten hauptsächlich bei Feldhasen und Wildkaninchen auf. Das Landratsamt Ravensburg rät zu großer Vorsicht, wenn Spaziergänger tote Tiere finden. „Man sollte tunlichst die Finger davon lassen und bei der Gemeinde als Ortspolizeibehörde oder einem Jäger anrufen“, sagt Hirth. Grund zur Panik bestehe jedoch nicht. Wenn die Hasenpest vom Tier auf den Menschen überspringe, betreffe das meist Jäger, die einen Hasen erlegen und dann ausweiden. Veterinäre des Bodenseekreises empfehlen, auch Hunde unbedingt von Kadavern fernzuhalten.
Die Tularämie ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die auch von Zecken übertragen werden kann. Zumeist sind es in dieser Region Feldhasen, die davon betroffen sind, aber auch Mäuse können infiziert sein. Die Hasenpest zählt zu den sogenannten Zoonosen, was bedeutet, dass sie auch auf andere Tiere und den Menschen übertragbar ist. Als Risikogruppen gelten neben Jägern Land- und Waldarbeiter sowie Personen, die oft im Freien unterwegs sind.
Das Krankheitsbild kann sehr unterschiedlich ausfallen. Bei schweren unklaren Allgemeinerkrankungen, vor allem mit Lymphknotenschwellungen, muss man auch an Tularämie denken, insbesondere, wenn Wildtierkontakte stattgefunden haben. Symptome wie Appetitlosigkeit, Fieberschübe und in schweren Fällen hohes Fieber und/oder Lymphknotenschwellungen können beispielsweise die Folge sein. Die meldepflichtige Krankheit ist mit Antibiotika gut behandelbar, kann unbehandelt aber tödlich ausgehen – auch für den Menschen.