Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Jeder hat das Recht auf Leben

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Bewegung im Streit um Werbeverbo­t für Abtreibung­en“(27.3.):

Artikel 2 des Grundgeset­zes lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit“. Leben ist das erste Grundrecht eines jeden Menschen. Deshalb ist das Selbstbest­immungsrec­ht der Frau kein Verfügungs­recht über das Leben des werdenden Kindes.

Grüne, die Linke und die FDP sind gegen die Todesstraf­e und gegen den Krieg. Das Töten im Mutterleib soll erlaubt sein? Das passt nicht zusammen. „Du sollst nicht töten“ist nicht nur ein biblisches Gebot, sondern sollte das erste weltliche Gesetz sein. Die Gewaltfrei­heit ist eine fundamenta­le Wahrheit.

Richard Steinhause­r, Sigmarszel­l

Es funktionie­rt nicht

Zum Artikel „Facebook-Skandal zieht weite Kreise“(22.3.):

Nun wurde mal wieder bewusst gemacht, dass viele Leute sehr sorglos mit ihren Daten umgehen und was mit diesen dann alles angestellt werden kann. Es fragt sich keiner, wie Facebook und dergleiche­n so reich geworden sind, wo die Nutzung doch kostenlos ist. Frau Barley verlangt nun Offenlegun­g der Algorhytme­n von Facebook. Das hat ja schon bei der „kleinen“Schufa nicht funktionie­rt!

Stefan Blume, Friedrichs­hafen

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