Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Jeder hat das Recht auf Leben
Zum Artikel „Bewegung im Streit um Werbeverbot für Abtreibungen“(27.3.):
Artikel 2 des Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Leben ist das erste Grundrecht eines jeden Menschen. Deshalb ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau kein Verfügungsrecht über das Leben des werdenden Kindes.
Grüne, die Linke und die FDP sind gegen die Todesstrafe und gegen den Krieg. Das Töten im Mutterleib soll erlaubt sein? Das passt nicht zusammen. „Du sollst nicht töten“ist nicht nur ein biblisches Gebot, sondern sollte das erste weltliche Gesetz sein. Die Gewaltfreiheit ist eine fundamentale Wahrheit.
Richard Steinhauser, Sigmarszell
Es funktioniert nicht
Zum Artikel „Facebook-Skandal zieht weite Kreise“(22.3.):
Nun wurde mal wieder bewusst gemacht, dass viele Leute sehr sorglos mit ihren Daten umgehen und was mit diesen dann alles angestellt werden kann. Es fragt sich keiner, wie Facebook und dergleichen so reich geworden sind, wo die Nutzung doch kostenlos ist. Frau Barley verlangt nun Offenlegung der Algorhytmen von Facebook. Das hat ja schon bei der „kleinen“Schufa nicht funktioniert!
Stefan Blume, Friedrichshafen
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