Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fehler in Berichterstattung über Totschlagsprozess
Bad Wurzach: Zweite Waffe fälschlicherweise dem Angeklagten zugeordnet
BAD WURZACH/RAVENSBURG (sz) Bei dem wegen Totschlags angeklagten 42-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Oktober 2017 in Bad Wurzach einen Mann erschossen zu haben, ist keine zweite Waffe und keine Munition gefunden worden. In unserer jüngsten Berichterstattung von der Verhandlung vor dem Ravensburger Landgericht wurde dies durch eine falsche Überschrift unzutreffend dargestellt.
Rechtsanwalt Hans Christian Arnsperger, Verteidiger des Angeklagten, erklärt in einem Schreiben an die „Schwäbische Zeitung“, dass die Polizei im Februar wegen einer häuslichen Bedrohungssituation in die ehemalige Wohnung seines Mandanten gekommen sei. Dort habe der Nachmieter, so Arnsperger, den Beamten „einen Karton mit Vollmantelgeschossen sowie Knall- beziehungsweise CS-Reizstoffpatronen und eine Schreckschusspistole“übergeben. Den Polizisten sagte der Nachmieter demnach, er habe den Karton in einem frei zugänglichen Dachgeschoss des Hauses gefunden.
Hans Christian Arnsperger betont ausdrücklich, dass der Fund an einem frei zugänglichen Ort knapp fünf Monate nach der Inhaftierung seines Mandanten geschehen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei dessen ehemalige Wohnung längst geräumt gewesen. Arnsperger hält fest: „Die Behauptung, man habe bei meinem Mandanten eine zweite Waffe und Munition gefunden, entspricht daher nicht den Tatsachen.“
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg bestätigt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“, die im Dachgeschoss gefundene Waffe und Munition spielten in dem Totschlagsprozess gegen den 42-Jährigen keine Rolle. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz, der gegen den Angeklagten erhoben wird, beziehe sich einzig und allein auf die Waffe, mit der im Oktober 2017 der tödliche Schuss abgegeben wurde.