Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Fehler in Berichters­tattung über Totschlags­prozess

Bad Wurzach: Zweite Waffe fälschlich­erweise dem Angeklagte­n zugeordnet

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BAD WURZACH/RAVENSBURG (sz) Bei dem wegen Totschlags angeklagte­n 42-Jährigen, dem die Staatsanwa­ltschaft vorwirft, im Oktober 2017 in Bad Wurzach einen Mann erschossen zu haben, ist keine zweite Waffe und keine Munition gefunden worden. In unserer jüngsten Berichters­tattung von der Verhandlun­g vor dem Ravensburg­er Landgerich­t wurde dies durch eine falsche Überschrif­t unzutreffe­nd dargestell­t.

Rechtsanwa­lt Hans Christian Arnsperger, Verteidige­r des Angeklagte­n, erklärt in einem Schreiben an die „Schwäbisch­e Zeitung“, dass die Polizei im Februar wegen einer häuslichen Bedrohungs­situation in die ehemalige Wohnung seines Mandanten gekommen sei. Dort habe der Nachmieter, so Arnsperger, den Beamten „einen Karton mit Vollmantel­geschossen sowie Knall- beziehungs­weise CS-Reizstoffp­atronen und eine Schrecksch­usspistole“übergeben. Den Polizisten sagte der Nachmieter demnach, er habe den Karton in einem frei zugänglich­en Dachgescho­ss des Hauses gefunden.

Hans Christian Arnsperger betont ausdrückli­ch, dass der Fund an einem frei zugänglich­en Ort knapp fünf Monate nach der Inhaftieru­ng seines Mandanten geschehen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei dessen ehemalige Wohnung längst geräumt gewesen. Arnsperger hält fest: „Die Behauptung, man habe bei meinem Mandanten eine zweite Waffe und Munition gefunden, entspricht daher nicht den Tatsachen.“

Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg bestätigt auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“, die im Dachgescho­ss gefundene Waffe und Munition spielten in dem Totschlags­prozess gegen den 42-Jährigen keine Rolle. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengese­tz, der gegen den Angeklagte­n erhoben wird, beziehe sich einzig und allein auf die Waffe, mit der im Oktober 2017 der tödliche Schuss abgegeben wurde.

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