Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vergabekriterien oft nicht rechtskonform
Gemeinde Waldburg ändert Richtlinien für die Vergabe grundlegend
Gemeinde Waldburg ändert ihr Regelwerk grundlegend.
WALDBURG - Die Gemeinde Waldburg hat das Punktesystem, nach dem sie gemeindeeigene Bauplätze vergibt, grundlegend geändert. Neu sind Vermögens- und Einkommensgrenzen für Bauplatzbewerber und dass Bewerber mit weniger Einkommen und Vermögen mehr Punkte bekommen als Reichere. Dafür, dass ein Bewerber schon lange in Waldburg wohnt, dort arbeitet und sich ehrenamtlich engagiert, erhält er nur noch maximal die Hälfte der möglichen Gesamtpunktzahl.
Grund für die Änderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. 2013 urteilte dieser, dass Gemeinden, die ihre Bauplätze bevorzugt an Einheimische vergeben, diese zu Unrecht einseitig bevorzugen und damit ortsfremde EU-Bürger diskriminieren würden.
Damit änderte sich die Rechtslage. Seither müssen Gemeinden Leitlinien beachten, wenn sie sich an europäisches Recht halten und ihre Bauplätze trotzdem weiterhin bevorzugt an ihre eigenen Bürger vergeben, also das sogenannte „Einheimischenmodell“anwenden möchten. Die Leitlinien gibt es seit 2017. Sie wurden von der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Bayerischen Staatsregierung ausgearbeitet. Sie enthalten mehrere Vorgaben. Beispielsweise dürfen Ortsansässige nur bevorzugt werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und ihr Vermögen nicht größer ist als der Wert des Bauplatzes, den sie erwerben möchten. Des Weiteren dürfen Kriterien wie „Erstwohnsitz“, „Ehrenamt“oder „Erwerbstätigkeit in der Gemeinde“bei der Vergabe nur noch zu maximal 50 Prozent berücksichtigt werden.
Das hört sich in der Theorie einfacher an, als es in der Praxis ist. Als „Doktorarbeit“bezeichnete Bürgermeister Michael Röger das 18-seitige Werk, das seine Mitarbeiterin Sophia Woidschützke ausgearbeitet hatte und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegte. Konkret geht es bei den Richtlinien um die Vergabe von elf Bauplätzen im Waldburger Neubaugebiet Gehrenäcker II. Zuvor hatte der Gemeinderat den Quadratmeterpreis für diese Bauplätze auf 270 Euro festgelegt. Diese Festlegung ist laut Woidschützke ein Grund dafür, weshalb die Gemeinde gut beraten sei, bei der Vergabe die Leitlinien zu beachten.
Sie tragen den Titel „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells“. „Man kann davon ausgehen, dass jede Gemeinde Bauplätze günstiger verkauft als der freie Markt“, erklärt Woidschützke auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Vier Bauplätze im Baugebiet Gehrenäcker II sind von der Festlegung ausgenommen und werden an den Höchstbietenden versteigert. Das Mindestgebot liegt dabei bei 300 Euro pro Quadratmeter.
Auch Rechtsanwalt Guido Siebert, der die Gemeinde berät, warnte die Waldburger Gemeinderäte davor, die Leitlinien zu ignorieren: „Wer das ignoriert, wer sagt 'geht mich nix an‘, geht europarechtswidrig vor. Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, könnte er sich auf die Leitlinie berufen.“Im Klartext: Er könnte gegen die Gemeinde klagen. Siebert empfahl dem Gemeinderat daher, sich an die Leitlinie zu halten.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung. Die Diskussion in der Sitzung zeigte jedoch, dass der Teufel im Detail steckt. Was ist mit dem Studenten, der die Vermögens- und Einkommensgrenzen unterschreitet, dessen wohlhabende Eltern ihm aber das Geld für den Bauplatz schenken? Zählt das Auto in der Garage auch zum Vermögen? Wie verhindert man, dass Personen die Bauplätze erhalten, die so wenig Geld haben, dass fraglich ist, ob sie ihren Hausbau überhaupt finanzieren können? Wie viele Punkte soll es für ehrenamtliches Engagement geben?
Bei den meisten Fragen folgte der Rat den Vorschlägen der Verwaltung. „Bekannte, zukünftige Schenkungen“, die für die Finanzierung des Bauvorhabens verwendet werden, werden zum Vermögen hinzugerechnet. Nicht dazu zählen Gebrauchsgegenstände im Wert von unter 10 000 Euro. Bei Abgabe der Bewerbung muss eine „aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung“von einer Bank vorgelegt werden.
Beim Ehrenamt befürwortete Bürgermeister Michael Röger, dieses komplett rauszulassen, um Diskussionen, was als „Ehrenamt“gilt, aus dem Weg zu gehen. Dem widersprach Gemeinderat Albert Hämmerle: „So konfliktscheu sollten wir nicht sein.“Die Mehrheit der Gemeinderäte folgte der Ansicht von Hämmerle und sprach sich dafür aus, fünf Punkte von der Rubrik „Arbeitsverhältnis in Waldburg“auf die Kategorie „Ehrenamtliches Engagement“umzuverteilen.
„Die Richtlinien sind ein mustergültiges Beispiel dafür, dass Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes das Leben nicht immer leichter machen“, kommentierte Bürgermeister Röger das Ergebnis der Beratungen.