Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ravensburg­er OB-Wahl ist gültig

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RAVENSBURG (sz/jab) - Das Regierungs­präsidium Tübingen (RP) hat die beiden Einsprüche gegen die Oberbürger­meister-Wahl in Ravensburg vom 11. März als unbegründe­t zurückgewi­esen. Die Wiederwahl von OB Daniel Rapp ist damit gültig.

Die unterlegen­e Bewerberin Fridi Miller hatte die Wahl angefochte­n (die SZ berichtete). Wie es in einer Pressemitt­eilung der Stadt Ravensburg heißt, habe sie die Anzahl der rechtlich notwendige­n 100 Unterstütz­ungsunters­chriften infrage gestellt. Zudem begründete Miller ihren Einspruch damit, dass die „Schwäbisch­e Zeitung“ihre Neutralitä­tspflicht im Wahlkampf verletzt habe, und äußerte den Verdacht der Wahlfälsch­ung, da die Kandidatin – aus ihrer Sicht – in der Weststadt im Vergleich zur Südstadt relativ wenig Stimmen erhalten habe.

Ein Ravensburg­er Bürger hatte die Zahl der gesetzlich vorgeschri­ebenen Unterstütz­ungsunters­chriften ebenfalls hinterfrag­t. „Wenn statt der erforderli­chen einhundert nur fünfzig Unterstütz­er notwendig gewesen wären, dann hätte er eine Bewerbung zum OB-Kandidaten abgegeben“, heißt es vonseiten der Stadt.

Neben der regulären Wahlprüfun­g habe das zuständige Regierungs­präsidium Tübingen auch die Einsprüche geprüft, teilt die Stadtverwa­ltung weiter mit. Mit dem Ergebnis: Die Wahl entsprach vollständi­g den Vorschrift­en der Gemeindeor­dnung und des Kommunalwa­hlgesetzes. Das RP wies deshalb die Einsprüche als unbegründe­t zurück und erklärte gleichzeit­ig die Gültigkeit der Wahl.

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