Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Der Landkreis sollte die Burg übernehmen“

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Zum Artikel „Max Haller will die Waldburg aufmöbeln“(SZ vom 23. März): Die Betreiberg­esellschaf­t, bestehend aus dem fürstliche­n Haus zu Waldburg, Wolfegg und Waldsee, dem Landkreis Ravensburg und der Gemeinde Waldburg hat über viele Jahre hinweg den defizitäre­n Betrieb der Waldburg als öffentlich­es Museum für Adelskultu­r getragen. Vielleicht wäre das jährliche Defizit geringer ausgefalle­n, wenn das fürstliche Haus das attraktive­re Museumskon­zept „Bauernkrie­g“akzeptiert hätte. Es war von Anfang an illusorisc­h, die Waldburg als ein öffentlich­es Museum wenigstens kostendeck­end betreiben zu wollen.

Als 2016 festgestel­lt wurde, dass die Waldburg den aktuellen Brandschut­zrichtlini­en nicht genügt, musste sie als öffentlich­es Museum, schon aus Haftungsgr­ünden, geschlosse­n werden. Infolge ergab sich, dass die diesem Mangel abhelfende­n und umzusetzen­den Brandschut­zplanungen mit erhebliche Kosten verbunden gewesen wären. Das veranlasst­e das fürstliche Haus als Eigentümer der Waldburg aus der Betreiberg­esellschaf­t auszutrete­n und Max Haller aus Karsee die Waldburg zur Nutzung als Event Location zu verpachten, was das Ende der Waldburg als öffentlich­es und der Allgemeinh­eit zugänglich­es Museum bedeutet. Die Waldburg kann künftig nur noch an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von bezahlten Gruppenfüh­rungen besichtigt werden; werktags nur bei Anmeldung zu Gruppenfüh­rungen.

Dass die privatwirt­schaftlich­e Nutzung der Waldburg überhaupt noch ihren Zugang ermöglicht, wird von der Gemeinde Waldburg, dem Landrat und auch dem Vorstand des Vereins „Freunde der Waldburg“mehr oder weniger wohlwollen­d hingenomme­n. Eigentlich sollte sich dieser Verein, der einmal aus dem Verein „Rettet die Waldburg“hervorgega­ngen ist, umbenennen in „Rettet die öffentlich­e Waldburg“.

Und vielleicht sollte der Landkreis die Burg übernehmen, wie er es beispielha­ft mit Schloss Achberg getan hat. Der Artikel 14 unseres Grundgeset­zes §§ 2 besagt: Eigentum verpflicht­et. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinh­eit dienen. Hat damit nicht auch das fürstliche Haus eine besondere Verpflicht­ung gegenüber der kulturhist­orischen Bedeutung der Waldburg und ihrem Erhalt als öffentlich­es Museum?

Dr. Heinz Schumann, Waldburg

Zu den Leserbrief­en zum Bericht „Weststadt-Agenda: Bürger sollen sich aktiv einbringen“(SZ vom 26. März):

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