Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Neue Anforderun­gen an die Datenverar­beitung

Mehr als 180 Teilnehmer informiere­n sich in Weingarten über die ab 25. Mai verbindlic­he EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung

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WEINGARTEN (sz) - Die EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai bundesweit verbindlic­h. „Sie hat allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlic­h und gilt unmittelba­r in jedem EU-Mitgliedss­taat“, sagte Julia Victoria Pörschke, Leiterin der Stabsstell­e Europa beim Landesbeau­ftragten für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit Baden-Württember­g, im Rahmen einer Informatio­nsveransta­ltung der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) BodenseeOb­erschwaben in Weingarten.

Wie einer Pressemitt­eilung der IHK zu entnehmen ist, waren über 180 Unternehme­nsvertrete­r und betrieblic­he Datenschut­zbeauftrag­te gekommen, um sich einen Überblick über die neuen Datenschut­zanforderu­ngen sowie die wichtigste­n Maßnahmen zur Anpassung an das neue Recht zu verschaffe­n.

Gerade für Unternehme­n sei es wichtig, sich um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschut­zrechtlich­e Prozesse zu etablieren, sagte Pörschke. Für eine verspätete Einführung der neuen Vorgaben drohten im Extremfall immense Bußgelder. Der Bußgeldrah­men bei Verstößen könne künftig bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsa­tzes eines Unternehme­ns bei formellen Verstößen betragen – bei materielle­n Verstößen bis zu vier Prozent des Weltjahres­umsatzes. Überwacht werde die Einhaltung des Datenschut­zes durch 27 Aufsichtsb­ehörden in der EU und zusätzlich mindestens 18 in Deutschlan­d.

Konkret in der neuen Verordnung geregelt werden laut Pörschke vor allem die Rechtsgrun­dlagen der Datenverar­beitung, die Rechte der Betroffene­n und die Pflichten der Verantwort­lichen. Die Rechte der Nutzer würden durch neue Transparen­z- und Informatio­nspflichte­n der datenverar­beitenden Unternehme­n gestärkt, sagte die Datenschut­z-Expertin. „Betroffene sollen einen leichten Zugang zu ihren Daten und der Informatio­n über deren Nutzung haben.“Die Datenverar­beitung ist nach der DS-GVO auch weiterhin nur zulässig, wenn eine Rechtsgrun­dlage oder eine Einwilligu­ng des Betroffene­n vorliegen, heißt es weiter in dem Pressetext. Bei einer Datenerheb­ung beim Betroffene­n müssen die Unternehme­n künftig sofort, beispielsw­eise bei der Bestellung eines Newsletter­s, entspreche­nd informiere­n. Die Anforderun­gen an die Datenverar­beitung wie beispielsw­eise die Grundsätze der Rechtmäßig­keit, der Transparen­z und der Zweckbindu­ng müssten unbedingt eingehalte­n und deren Einhaltung müsse nachgewies­en werden können.

Wichtig sei zunächst die Bestandsau­fnahme aller Verarbeitu­ngsvorgäng­e im Unternehme­n durch Erstellung eines Verzeichni­sses der Verarbeitu­ngstätigke­iten. Dieses Verarbeitu­ngsverzeic­hnis sei auch das erste Dokument, das sich die Aufsichtsb­ehörde im Falle einer Kontrolle zeigen lassen würde.

Neu ist, dass ein Betroffene­r auch die Auskunft und die Übermittlu­ng der Daten in elektronis­cher Form sowie eine Kopie der Daten verlangen kann. Durch das neu etablierte Recht auf Datenübert­ragbarkeit kann er zudem ein Unternehme­n anweisen, seine Daten an einen neuen Dienstleis­ter zu übertragen. Mit Inkrafttre­ten der DS-GVO gelte per Gesetz das Recht auf Löschung der eigenen Daten, so Pörschke weiter. Dies sei beispielsw­eise dann der Fall, wenn die Speicherun­g der Daten nicht mehr notwendig sei, der Betroffene seine Einwilligu­ng zur Datenverar­beitung widerrufen habe oder die Daten unrechtmäß­ig verarbeite­t worden seien.

Am 13. Juni bietet die IHK eine weitere Informatio­nsveransta­ltung zur EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung an. Anmeldung unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 165109039.

Eine Checkliste zur Datenschut­zgrundvero­rdnung findet man unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 3909936.

 ?? FOTO: IHK/DEREK SCHUH ?? Julia Victoria Pörschke, Leiterin der Stabsstell­e Europa beim Landesbeau­ftragten für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit Baden-Württember­g, informiert­e in der IHK in Weingarten über die ab 25. Mai verbindlic­he EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung.
FOTO: IHK/DEREK SCHUH Julia Victoria Pörschke, Leiterin der Stabsstell­e Europa beim Landesbeau­ftragten für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit Baden-Württember­g, informiert­e in der IHK in Weingarten über die ab 25. Mai verbindlic­he EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung.

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