Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Cum-Ex-Geschäfte: Gericht prüft Kronzeugenregelung
BONN (dpa) - Bei der Aufarbeitung umstrittener Aktiengeschäfte zulasten der Staatskasse prüft das Landgericht Bonn eine mögliche Kronzeugenregelung für Beteiligte. Von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Köln sei eine Prüfbitte eingegangen, sagte ein Sprecher am Freitag. „Das bezieht sich noch nicht auf konkrete Personen, sondern es ist eine allgemeine Anfrage“, sagte er.
Nach Angaben des Gerichts soll geklärt werden, ob Kronzeugenregelungen grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Hintergrund sei, dass in Bonn das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz habe und es daher am Gericht zu einer Konzentration von möglichen Verfahren zu den Cum-Ex genannten Aktiendeals kommen könne. Zuvor hatten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“darüber berichtet.
Bei Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen.
Bei einer Kronzeugenregelung kann die Staatsanwaltschaft Strafmilderung in Aussicht stellen, wenn ein Täter zur Aufklärung einer Straftat beiträgt.