Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Amtsgerich­t geht von versuchtem Totschlag aus

Schöffenge­richt verweist Prozess wegen Misshandlu­ng im Obdachlose­nheim ans Landgerich­t Kempten

- Von Peter Mittermeie­r

LINDAU - Einem 37-jährigen Mann droht eine langjährig­e Haftstrafe. Er soll Ende Juni vergangene­n Jahres eine Frau in Lindau schwer misshandel­t haben. Das Lindauer Schöffenge­richt hat am Montag die Verhandlun­g gegen den Angeklagte­n ans Landgerich­t Kempten verwiesen. Grund sind die schweren Verletzung­en des Opfers. Im Raum steht eine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags. Bisher war der 37-Jährige, der die Tat bestreitet, nur wegen Körperverl­etzung angeklagt.

Das Schöffenge­richt hatte die Verhandlun­g gegen den Mann vor drei Wochen eröffnet. Er soll Ende Juni eine damals 66-Jährige in einer Lindauer Obdachlose­nunterkunf­t misshandel­t haben. Die Frau erlitt bei dem nächtliche­n Überfall schwere Verletzung­en. Eine Bekannte, die die 66-Jährige betreut, hatte das Opfer am nächsten Morgen am Boden liegend gefunden. In Arztberich­ten ist unter anderem von Serienripp­enbrüchen beidseits, einem Bruch des Brustbeins, Kopfverlet­zungen, schwerem Thoraxtrau­ma und massiven Hämatomen die Rede. In der Folge erlitt die Frau beinahe ein Nierenvers­agen.

Während der Verhandlun­g vor drei Wochen tauchte deshalb die Frage auf, ob für die Frau konkrete Lebensgefa­hr bestand. Ein Gutachter bejahte das aufgrund der medizinisc­hen Unterlagen und Fotos des Opfers. Nur durch „Zufall und die intensivme­dizinische Behandlung“sei die Frau nicht in akute Lebensgefa­hr geraten, zitierte die Vorsitzend­e Richterin Ursula Brandt, aus dem Gutachten eines Rechtsmedi­ziners.

Angesichts dessen beantragte die Staatsanwa­ltschaft, das Verfahren an das Schwurgeri­cht in Kempten zu verweisen. Grund: Das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t ist nur für Verfahren mit einem erwarteten Strafmaß bis zu vier Jahren verantwort­lich. Bei einer Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags kann ein Gericht aber auch eine Freiheitss­trafe von mehr als zehn Jahren verhängen.

Der 37-Jährige sitzt seit Februar in Untersuchu­ngshaft. Dort bleibt er. Das Amtsgerich­t verlängert­e den Haftbefehl. Am Ende der Verhandlun­g beteuerte er erneut seine Unschuld und sagte: „Die Frau saß quietschfi­del auf dem Bett. Ich habe sie nicht angefasst.“

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ARCHIVFOTO: CF In der Obdachlose­nunterkunf­t in Lindau soll ein Mann eine 66-Jährige fast zu Tode misshandel­t haben.

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