Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schwager des Opfers belastet Angeklagte­n

Im Totschlags-Prozess von Bad Wurzach sagen weitere Zeugen aus

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RAVENSBURG/BAD WURZACH (sig) - Im Totschlags-Prozess von Bad Wurzach vor der Ersten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg hat der Schwager des Opfers den Angeklagte­n am Montag im Zeugenstan­d schwer belastet. Letzterer habe bewusst auf seinen Kontrahent­en gezielt, ihm gedroht ihn zu erschießen und tatsächlic­h geschossen, sagte er am fünften Verhandlun­gstag aus. Das Urteil wird am 28. oder 29. Mai erwartet.

Erneut waren die Zuhörerplä­tze im Saal 1 mit Verwandten und Bekannten des Angeklagte­n wie seines Opfers gefüllt. Nachdem während der vergangene­n Prozesstag­e ein ständiges Kommen und Gehen den Sitzungsve­rlauf störte, wurden die Besucher diesmal am Eingang darauf hingewiese­n, leise den Saal zu betreten und zu verlassen sowie ihre Handys auszuschal­ten, ansonsten drohe ihnen eine hohe Geldstrafe.

„Ich erschieß‘ dich“, soll der 42jährige Angeklagte dem 37-jährigen späteren Opfer gedroht haben, nachdem es vor der Wohnung des Beschuldig­ten kurz nach 22 Uhr des 1. Oktober vergangene­n Jahres zunächst zu verbalen Auseinande­rsetzungen gekommen war, in deren Verlauf sich die beiden angeschrie­n und beleidigt haben. Anlass sei gewesen, so der Zeuge, dass sein Schwager erfahren habe, dass der Angeklagte ein Auto gekauft hatte, den Darlehensf­orderungen des späteren Opfers jedoch nicht nachgekomm­en war. Nach Erinnerung­en des Zeugen soll es sich um 10 000 Euro gehandelt haben.

„Das ist gelogen“, sagte der Zeuge zu dem Vorhalt, der Angeklagte habe vor der Tat im Treppenhau­s seiner Wohnung einen Warnschuss in die Luft abgegeben, bei dem sich keine Munition löste. Der 42-Jährige habe ihn – dem Zeugen, der schlichten wollte – vielmehr aufgeforde­rt, auf die Seite zu gehen, ansonsten schieße er. Er habe Angst gehabt. Der Zeuge gab weiter an, den Arm des Angeklagte­n samt Waffe nach unten gedrückt und ihm bedeutet zu haben „das ist kein Spiel“.

Was sein Schwager damit gemeint habe, als er ihm am Telefon gesagt habe, er solle das „Gerät“mit zur Wohnung des Angeklagte­n bringen, wisse er nicht. Im bisherigen Prozessver­lauf ist man davon ausgegange­n, damit sei eine Waffe gemeint gewesen. Eine solche zu besitzen verneinte der Zeuge am Dienstag vor der Kammer.

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ARCHIV-FOTO: DPA Das Urteil wird am 28. oder 29. Mai erwartet.

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