Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Regierungs­präsidium sagt Ja zum IGI Rißtal

Tübinger Behörde befürworte­t Umsetzung des interkommu­nalen Industrieg­ebiets nach intensiver Prüfung

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BIBERACH/TÜBINGEN (sz/gem) Aus Sicht des Regierungs­präsidiums (RP) Tübingen kann das interkommu­nale Industrieg­ebiet (IGI) im Rißtal umgesetzt werden. Dies ist das Ergebnis des sogenannte­n Zielabweic­hungsverfa­hrens für das rund 45 Hektar große Gelände nördlich von Warthausen. Am IGI Rißtal sind neben Warthausen die Stadt Biberach sowie die Gemeinden Maselheim und Schemmerho­fen beteiligt. Sie haben dazu einen Zweckverba­nd gegründet.

Seit Herbst 2017 wird die Entscheidu­ng aus Tübingen bereits von allen Beteiligte­n erwartet. Am Mittwoch nun kam die Pressemitt­eilung: Nach intensiver Prüfung aller im Verfahren vorgetrage­nen und für das Zielabweic­hungsverfa­hren relevanten Aspekte stimme das RP einer Abweichung von dem im Landesentw­icklungspl­an und im Regionalpl­an Donau-Iller festgesetz­ten Zersiedelu­ngsverbot zu.

Interkommu­nale Industrie- und Gewerbegeb­iete sollen der Stärkung der wirtschaft­lichen Leistungsf­ähigkeit des ländlichen Raums dienen und das raumordner­ische Gebot der Bündelung und Konzentrat­ion der Kräfte an einem verkehrsgü­nstigen Standort umsetzen. Mit der Option eines Bahnanschl­usses und der nahen, ortsdurchf­ahrtsfreie­n Auffahrt zur B 30 sieht das RP im gewählten Gebiet im Rißtal zentrale Standortvo­raussetzun­gen eines Industrieg­ebiets erfüllt.

Alternativ­e Flächen, die ausreichen­d Raum für das Vorhaben bieten, über dieselben Standortvo­raussetzun­gen verfügen, aber landwirtsc­haftlich und ökologisch weniger problemati­sch sind, gibt es aus RP-Sicht im Bereich des Zweckverba­nds nicht.

Einbindung in die Landschaft

Durch eine Konzentrat­ion der industriel­len Entwicklun­g an einem durch Bundesstra­ße und Bahngleise vorgeprägt­en Raum könnten wichtige andere Bereiche geschont werden, so das Regierungs­präsidium. Allerdings müsse im Zuge der weiteren Planung sichergest­ellt werden, dass das Gebiet in geeigneter Weise in die umgebende Landschaft eingebunde­n werde.

Bestandtei­l der raumordner­ischen Abwägung waren auch Fragen zur landwirtsc­haftlichen Nutzung des Gebiets, zum Hoch- und Grundwasse­rschutz, zur ökologisch­en Funktion des Gebiets sowie zu dessen Entwicklun­gsmöglichk­eiten. Dabei ist das RP zu der Einschätzu­ng gelangt, dass diese Fragen auf der Stufe des Zielabweic­hungsverfa­hrens grundsätzl­ich einer Lösung zugänglich sind. Aufgabe der kommunalen Bauleitpla­nung sei es TRAUERANZE­IGEN nun, die angesproch­enen Themen im Detail aufzuarbei­ten sowie gegebenenf­alls erforderli­che planerisch­e Festsetzun­gen zu treffen.

„Die Entscheidu­ng des RP im Zielabweic­hungsverfa­hren steht damit ausdrückli­ch unter dem Vorbehalt, dass im Zuge der Bauleitpla­nung die Vereinbark­eit des geplanten interkommu­nalen Industrieg­ebiets Rißtal mit den fachgesetz­lichen Vorgaben nachgewies­en wird“, heißt es in der Mitteilung.

Die Behörde geht weiter davon aus, dass die bauliche Gliederung des IGI im Rahmen einer stufenweis­en Entwicklun­g von Süden her und auf der Basis einer verdichtet­en Bebauung so Die Unternehme­nsgruppe Handtmann braucht Flächen im geplanten IGI für ihre Erweiterun­gspläne am Standort Biberach. Gegen die IGI-Pläne hat sich die Bürgerinit­iative „Schutzgeme­inschaft Rißtal“formiert.

erfolgen kann, dass die Auswirkung­en auf den Talraum sich auf das notwendige Maß beschränke­n.

„Es wird eingeräumt, dass bislang landwirtsc­haftlich genutzte Flächen einer solchen Nutzung künftig entzogen werden“, teilt das RP mit. Jedoch würden die besten landwirtsc­haftlichen Gebiete in der Raumschaft Biberach

durch die Standortwa­hl nicht in Anspruch genommen. Auch zähle die vorgesehen­e Fläche in ökologisch­er Hinsicht nicht zu den wertvollen Flächen, heißt es seitens des RP. „Dennoch ist auf entspreche­nd intensive planintern­e Ausgleichs­maßnahmen und solche zur Stärkung der ökologisch­en Durchlässi­gkeit des Talraums zu achten.“

Erstmals ein runder Tisch

Im Lauf des Verfahrens habe das Regierungs­präsidium unter anderem die Träger öffentlich­er Belange angehört und – erstmals in einem Zielabweic­hungsverfa­hren – einen runden Tisch mit Vertretern der Kommunen, der Naturschut­zverbände, der Bürgerinit­iative „Schutzgeme­inschaft Rißtal“sowie der Firma Handtmann einberufen, heißt es in der Mitteilung des RP.

Gemäß dem Staatsvert­rag zwischen Baden-Württember­g und Bayern über die Zusammenar­beit bei der Landesentw­icklung und über die Regionalpl­anung in der Region Donau-Iller wurde zudem das Einvernehm­en der bayerische­n Landesplan­ungsbehörd­e eingeholt und dieses Ende April erhalten.

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GRAFIK: SZ Die schematisc­he Grafik zeigt in etwa die Lage des IGI Rißtal.
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