Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Regierungspräsidium sagt Ja zum IGI Rißtal
Tübinger Behörde befürwortet Umsetzung des interkommunalen Industriegebiets nach intensiver Prüfung
BIBERACH/TÜBINGEN (sz/gem) Aus Sicht des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen kann das interkommunale Industriegebiet (IGI) im Rißtal umgesetzt werden. Dies ist das Ergebnis des sogenannten Zielabweichungsverfahrens für das rund 45 Hektar große Gelände nördlich von Warthausen. Am IGI Rißtal sind neben Warthausen die Stadt Biberach sowie die Gemeinden Maselheim und Schemmerhofen beteiligt. Sie haben dazu einen Zweckverband gegründet.
Seit Herbst 2017 wird die Entscheidung aus Tübingen bereits von allen Beteiligten erwartet. Am Mittwoch nun kam die Pressemitteilung: Nach intensiver Prüfung aller im Verfahren vorgetragenen und für das Zielabweichungsverfahren relevanten Aspekte stimme das RP einer Abweichung von dem im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan Donau-Iller festgesetzten Zersiedelungsverbot zu.
Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiete sollen der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums dienen und das raumordnerische Gebot der Bündelung und Konzentration der Kräfte an einem verkehrsgünstigen Standort umsetzen. Mit der Option eines Bahnanschlusses und der nahen, ortsdurchfahrtsfreien Auffahrt zur B 30 sieht das RP im gewählten Gebiet im Rißtal zentrale Standortvoraussetzungen eines Industriegebiets erfüllt.
Alternative Flächen, die ausreichend Raum für das Vorhaben bieten, über dieselben Standortvoraussetzungen verfügen, aber landwirtschaftlich und ökologisch weniger problematisch sind, gibt es aus RP-Sicht im Bereich des Zweckverbands nicht.
Einbindung in die Landschaft
Durch eine Konzentration der industriellen Entwicklung an einem durch Bundesstraße und Bahngleise vorgeprägten Raum könnten wichtige andere Bereiche geschont werden, so das Regierungspräsidium. Allerdings müsse im Zuge der weiteren Planung sichergestellt werden, dass das Gebiet in geeigneter Weise in die umgebende Landschaft eingebunden werde.
Bestandteil der raumordnerischen Abwägung waren auch Fragen zur landwirtschaftlichen Nutzung des Gebiets, zum Hoch- und Grundwasserschutz, zur ökologischen Funktion des Gebiets sowie zu dessen Entwicklungsmöglichkeiten. Dabei ist das RP zu der Einschätzung gelangt, dass diese Fragen auf der Stufe des Zielabweichungsverfahrens grundsätzlich einer Lösung zugänglich sind. Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung sei es TRAUERANZEIGEN nun, die angesprochenen Themen im Detail aufzuarbeiten sowie gegebenenfalls erforderliche planerische Festsetzungen zu treffen.
„Die Entscheidung des RP im Zielabweichungsverfahren steht damit ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass im Zuge der Bauleitplanung die Vereinbarkeit des geplanten interkommunalen Industriegebiets Rißtal mit den fachgesetzlichen Vorgaben nachgewiesen wird“, heißt es in der Mitteilung.
Die Behörde geht weiter davon aus, dass die bauliche Gliederung des IGI im Rahmen einer stufenweisen Entwicklung von Süden her und auf der Basis einer verdichteten Bebauung so Die Unternehmensgruppe Handtmann braucht Flächen im geplanten IGI für ihre Erweiterungspläne am Standort Biberach. Gegen die IGI-Pläne hat sich die Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Rißtal“formiert.
erfolgen kann, dass die Auswirkungen auf den Talraum sich auf das notwendige Maß beschränken.
„Es wird eingeräumt, dass bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen einer solchen Nutzung künftig entzogen werden“, teilt das RP mit. Jedoch würden die besten landwirtschaftlichen Gebiete in der Raumschaft Biberach
durch die Standortwahl nicht in Anspruch genommen. Auch zähle die vorgesehene Fläche in ökologischer Hinsicht nicht zu den wertvollen Flächen, heißt es seitens des RP. „Dennoch ist auf entsprechend intensive planinterne Ausgleichsmaßnahmen und solche zur Stärkung der ökologischen Durchlässigkeit des Talraums zu achten.“
Erstmals ein runder Tisch
Im Lauf des Verfahrens habe das Regierungspräsidium unter anderem die Träger öffentlicher Belange angehört und – erstmals in einem Zielabweichungsverfahren – einen runden Tisch mit Vertretern der Kommunen, der Naturschutzverbände, der Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Rißtal“sowie der Firma Handtmann einberufen, heißt es in der Mitteilung des RP.
Gemäß dem Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller wurde zudem das Einvernehmen der bayerischen Landesplanungsbehörde eingeholt und dieses Ende April erhalten.