Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Glühwein, Sex und Fahrverbote
Der Verkehr soll raus aus der Innenstadt – der Straßenverkehr genauso wie der käufliche Geschlechtsverkehr. Aber eins nach dem anderen: Bis Ende des Jahres werden das Regierungspräsidium (RP) Tübingen und die Stadt Ravensburg in enger Zusammenarbeit ein Maßnahmenbündel für den Luftreinhalteplan ausarbeiten. Einig ist man sich darin, dass Fahrverbote vermieden werden sollen. Eine gesetzlich zulässige Option sind sie trotzdem.
Doch erst einmal hoffen Stadt und RP auf die Einsicht der Bürger und darauf, dass sie ihr „Heilig’s Blechle“öfter mal in der Garage lassen und auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Lösungen wie Molldietetunnel, Elektrifizierung der Südbahn und Ausbau der B 30 sind zwar nette Maßnahmen zur Entlastung, dauern laut RP aber leider zu lange. Denn schon bis 2020 soll sich die Luft in Ravensburg deutlich verbessern. Da bleibt keine Zeit, um die ganz dicken Bretter zu bohren. Bohren, hämmern, asphaltieren – volle Pulle voraus geht es auf der Baustelle der B 30 Süd. Voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres wird ein erster Streckenabschnitt befahrbar sein – zwischen Karrer und Untereschach. Sowohl für Anwohner als auch für Autofahrer ist das eine gute Nachricht. Die komplette Freigabe der Bundesstraße zwischen Schussentalviadukt und Schwarzenbach ist für Ende 2019 geplant.
Ganz neue Wege muss indes die Prostitution in Ravensburg einschlagen. Denn eine geplante Sperrbezirksverordnung des Regierungspräsidiums sieht vor, dass Bordelle aus der Innenstadt verschwinden. Die Folge: Das älteste Gewerbe der Welt wird in Ravensburg ausschließlich in Gewerbegebieten oder Mischgebieten erlaubt sein. Vorbei ist es mit den bestehenden Terminwohnungen in der Rosmarin- und Klosterstraße. Skandal: Die Altstadt wird zum Sperrbezirk.
Gesperrt hat sich ein Teil des Ravensburger Gemeinderats in dieser Woche gegen eine erneute Verlängerung des Christkindlesmarktes. Der wird 2018 drei Tage länger dauern, als es die – erst fünf Jahre alte – Marktordnung eigentlich erlaubt. In der Ausschusssitzung flogen – oh, du fröhliche – die Fetzen. Am Ende war es dennoch beschlossene Sache: Geglühweint werden kann heuer vom 30. November bis zum 22. Dezember. Und bei so viel vorweihnachtlicher Trinkfreude muss man das Auto dann sowieso stehen lassen.
Ihnen ein schönes Wochenende!