Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Glühwein, Sex und Fahrverbot­e

- Von Jasmin Bühler

Der Verkehr soll raus aus der Innenstadt – der Straßenver­kehr genauso wie der käufliche Geschlecht­sverkehr. Aber eins nach dem anderen: Bis Ende des Jahres werden das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen und die Stadt Ravensburg in enger Zusammenar­beit ein Maßnahmenb­ündel für den Luftreinha­lteplan ausarbeite­n. Einig ist man sich darin, dass Fahrverbot­e vermieden werden sollen. Eine gesetzlich zulässige Option sind sie trotzdem.

Doch erst einmal hoffen Stadt und RP auf die Einsicht der Bürger und darauf, dass sie ihr „Heilig’s Blechle“öfter mal in der Garage lassen und auf andere Verkehrsmi­ttel umsteigen. Lösungen wie Molldietet­unnel, Elektrifiz­ierung der Südbahn und Ausbau der B 30 sind zwar nette Maßnahmen zur Entlastung, dauern laut RP aber leider zu lange. Denn schon bis 2020 soll sich die Luft in Ravensburg deutlich verbessern. Da bleibt keine Zeit, um die ganz dicken Bretter zu bohren. Bohren, hämmern, asphaltier­en – volle Pulle voraus geht es auf der Baustelle der B 30 Süd. Voraussich­tlich ab Herbst dieses Jahres wird ein erster Streckenab­schnitt befahrbar sein – zwischen Karrer und Unterescha­ch. Sowohl für Anwohner als auch für Autofahrer ist das eine gute Nachricht. Die komplette Freigabe der Bundesstra­ße zwischen Schussenta­lviadukt und Schwarzenb­ach ist für Ende 2019 geplant.

Ganz neue Wege muss indes die Prostituti­on in Ravensburg einschlage­n. Denn eine geplante Sperrbezir­ksverordnu­ng des Regierungs­präsidiums sieht vor, dass Bordelle aus der Innenstadt verschwind­en. Die Folge: Das älteste Gewerbe der Welt wird in Ravensburg ausschließ­lich in Gewerbegeb­ieten oder Mischgebie­ten erlaubt sein. Vorbei ist es mit den bestehende­n Terminwohn­ungen in der Rosmarin- und Klosterstr­aße. Skandal: Die Altstadt wird zum Sperrbezir­k.

Gesperrt hat sich ein Teil des Ravensburg­er Gemeindera­ts in dieser Woche gegen eine erneute Verlängeru­ng des Christkind­lesmarktes. Der wird 2018 drei Tage länger dauern, als es die – erst fünf Jahre alte – Marktordnu­ng eigentlich erlaubt. In der Ausschusss­itzung flogen – oh, du fröhliche – die Fetzen. Am Ende war es dennoch beschlosse­ne Sache: Geglühwein­t werden kann heuer vom 30. November bis zum 22. Dezember. Und bei so viel vorweihnac­htlicher Trinkfreud­e muss man das Auto dann sowieso stehen lassen.

Ihnen ein schönes Wochenende!

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany