Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wann Autos in zweiter Reihe halten dürfen

Wer die Regeln nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen

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Blöd, wenn vor dem Lieblingsb­äcker gerade kein Parkplatz mehr frei ist. Jetzt kurz in zweiter Reihe parken und schnell hinein – kein Problem, oder? Doch, sagt Frank Häcker, Fachanwalt und Verkehrsre­chtsexpert­e aus Aschaffenb­urg. Denn es gibt enge Grenzen dafür, wer sich wann und wie in die zweite Reihe stellen darf. Ein Überblick:

Wann dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Zum Ein- und Aussteigen sowie Beund Entladen dürfen sie in zweiter Reihe halten, dürfen dabei aber niemanden behindern. Grundsätzl­ich ist das Stoppen neben geparkten Fahrzeugen in diesen Situatione­n sogar erlaubt. Doch Vorsicht, das gilt nur fürs Halten. Parken dürfen in zweiter Reihe nur Taxis. Und die dürfen dabei – wie haltende Autos – ebenfalls niemanden behindern. Die Autos dahinter müssen an ihnen vorbeikomm­en können, ohne dafür anzuhalten, sagt Häcker. Die Spur sollte also noch breit genug für zwei Fahrzeuge sein.

Wie lange dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Halten bedeutet, maximal drei Minuten an einer Stelle zu stehen und das Auto dabei immer im Blick zu haben. Das gilt auch für die zweite Reihe.

Was drohen für Strafen?

Behindern Autofahrer beim Parken in zweiter Reihe andere Autos, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Was tun, wenn man selbst in zweiter Reihe zugeparkt wurde?

„Dann sollten Autofahrer Beweise von der Situation sammeln“, rät Häcker. Betroffene machen also beispielsw­eise Fotos vom Auto und Kennzeiche­n und notieren die Kontaktdat­en von Zeugen. „Damit kann man dann eine Anzeige machen“, so Häcker. Ein Anruf bei der Polizei allein bringe nur selten etwas, schätzt er. Denn der Falschpark­er dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eintreffen. Wer einen wichtigen Termin zu verpassen droht, weil er zugeparkt wurde, könne sich ein Taxi rufen und die Kosten später geltend machen. „Aber nicht den Polizisten spielen“, mahnt Häcker. Er warnt beispielsw­eise davor, den Zweite-Reihe-Parker selbst zuzuparken oder anderweiti­g am Fortfahren zu hindern. Das könne nämlich als Nötigung ausgelegt und bestraft werden. (dpa)

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FOTO: HORST OSSINGER / DPA Beliebt, aber verboten und teuer: das Parken in zweiter Reihe.

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