Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Schärfere Regeln bei der Hortbetreuung
Eltern müssen kurzfristig mit Schließtagen an Weingartener Grundschulen rechnen
Schließtage an Grundschulen in Weingarten nun auch kurzfristig möglich.
WEINGARTEN - Das dürfte zahlreiche Eltern nicht freuen: Der Weingartener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend einige Rahmenbedingungen für die Betreuungsangebote an den Grundschulen verschärft. Als Träger obliegt der Stadt die Verantwortung für die Talschule sowie die Schule am Martinsberg. Konkret bedeutet das: Ab dem kommenden Schuljahr 2018/19 dürfen Hort und Verlässliche Grundschule auch kurzfristig geschlossen bleiben. Zudem können Kinder künftig einfacher aus der jeweiligen Einrichtung geworfen werden.
So konnten Kinder bislang wegen unentschuldigten Fehlens über einen längeren Zeitraum, aufgrund ungebührlichen Verhaltens oder wegen Zahlungsrückständen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten trotz Mahnung ausgeschlossen werden. Künftig reicht es schon, wenn in der Summe zweimal das Geld nicht überwiesen wurde. Die Monate müssen dabei nicht aufeinanderfolgen. Ebenfalls ausgeschlossen werden können Kinder, deren Eltern bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht haben. Das unentschuldigte Fehlen und ungebührliche Verhalten sind weiterhin Ausschlussgründe.
Einen noch stärkeren Einschnitt in den Alltag der Familien werden aber sicherlich die Änderungen zu den Öffnungszeiten beziehungsweise Schließtagen haben. Bisher mussten die Eltern über unvorhergesehene Schließtage rechtzeitig informiert werden. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Der Ferienplan des Rektors gilt als ausreichend für den Aushang der Öffnungszeiten. In besonderen Fällen, wie beispielsweise Krankheit oder Streik der Erzieher, kann der Hort auch kurzfristig und ohne rechtzeitige Information geschlossen werden. „Die Verwaltung wird natürlich immer versuchen, die Personensorgeberechtigten rechtzeitig über eine Schließung zu informieren. Es kann aber kurzfristige Fälle geben, in denen dies nicht möglich ist“, heißt es in den neuen Richtlinien. „Das muss aber die absolute Ausnahme sein“, betonte Rainer Beck, Fachbereichsleiter für Gesellschaft, Bildung und Soziales.
An zwei fixen Schließtagen hält die Stadt im Übrigen fest: Am Welfenfestmontag und am Blutfreitag haben die Einrichtungen geschlossen. Durch dienstliche Veranstaltungen können potenziell weitere Schließtage hinzukommen. Hierüber würde dann aber rechtzeitig, also zwei Wochen vorher, informiert werden. Doch egal ob ein Schließtag kurzfristig hinzukommt oder länger angekündigt wurde: Eine finanzielle Erstattung für die wegfallende Betreuung wird es nicht geben. Die Zahlung zum 15. eines jeden Monats ist auch dann fällig, wenn zusätzliche Schließtage auftreten.