Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Foto mit Riesenfisch bringt Männer vor Gericht
Angeklagte fangen vor Lindauer Insel Zwei-Meter-Wels, um damit vor der Kamera zu posieren
LINDAU (hgo) - Ein Fisch, genauer ein Wels, ist Mittelpunkt des Prozesses am Lindauer Amtsgericht. Zwei Männer aus dem Landkreis Lindau müssen sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Dabei wirkt der Vorwurf anfangs paradox: Die beiden Hobby-Fischer sind angeklagt, weil sie einen zwei Meter großen Wels aus dem Kleinen See vor der Lindauer Insel gefischt, damit posiert und ihn anschließend wieder ins Wasser entlassen haben sollen.
Es ergibt sich: Die Methode, die die beiden angewandt haben sollen, das sogenannte Catch and Release, bei dem große Fische gezielt gefangen werden, um damit zu posieren, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Die Männer erhalten am Ende eine Geldstrafe.
Medien berichten über Fang
Ein Zeuge bestätigt, dass er die beiden Männer am Kleinen See gesehen habe, als sie einen Wels aus dem Wasser geholt, ihn vermessen und ein Foto gemacht hätten. Die Zeit, die der Fisch außerhalb des Wassers war, könne er nur schätzen. Zwei bis fünf Minuten sollen es gewesen sein. „Da war Spektakel“, sagt er, als die Männer den Wels an Land zogen. Viele Schaulustige standen am Ufer.
Videos und Bilder des Vorfalls sprachen sich anschließend herum. Medien berichteten über den kapitalen Fang der beiden Fischer. Dies alarmierte die Fischereiaufsicht, die schließlich Strafanzeige erstattete.
Der Fischereibeauftragte, der als Zeuge aussagt, macht den beiden Angeklagten Vorwürfe. Sie hätten das Tier nur fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten, zum Beispiel den Verzehr. Er habe die beiden Angeklagten bereits vor dem Vorfall gekannt. Es gebe diverse Videos, in denen sie mit großen Fängen posieren.
Durch das Herumtragen eines Fisches werde die empfindliche Schleimhaut des Tieres womöglich verletzt, was auf Dauer zu einer Pilzerkrankung führen könne. Wenn die beiden Fischer festgestellt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereibeauftragte. Die geladene Sachverständige, eine Tierärztin, die auf Tierschutz bei Fischen spezialisiert ist, bestätigt: „Angeln braucht einen vernünftigen Grund, wie beispielsweise die Verwertung als Lebensmittel. Die Freude am Fangen ist kein Grund.“Aus dem Wasser gezogen und an Land festgehalten zu werden, sei für den Fisch maximaler Stress. Das Tier hätte entweder sofort abgehakt oder sofort getötet werden müssen. „Ich bin der Meinung, dass ich nicht schuldig bin“, sagt einer der Angeklagten. Er verweist darauf, dass er den Wels auf eine befeuchtete Matte gezogen habe und auch seine Hände befeuchtet habe, damit er die empfindliche Schleimhaut des Tieres nicht verletze.
Außerdem gehe er viel fischen, sei auf Welse spezialisiert und habe auch die richtige Ausrüstung zum Fang eines Welses dabei gehabt. Er habe allerdings nicht absehen können, dass das Tier so groß sei. „Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen.“Auch der andere Angeklagte sagt, man habe die Größe des Tieres nicht abschätzen können. Er sagt aber auch, er habe die Hobby-Fischerei mittlerweile eingestellt. Es habe zu viel Ärger damit gegeben.
Die Staatsanwältin habe keine Zweifel, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, sagt sie. Vor allem das „Sich-an-der-Luft-Befinden“sei ein erhebliches Leiden für das Tier gewesen. „Es war absolut unnötig, ein Foto zu machen“, sagt sie. „Sie haben aus eigennützigen Gründen gehandelt.“Für beide Angeklagte fordert sie eine Geldstrafe, allerdings in unterschiedlicher Höhe, da einer der beiden bereits vorbestraft ist.
Der Richter schließt sich in seinem Urteil der Staatsanwältin an. Ein Angeklagter wird zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt, der andere zu 2700 Euro.