Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Foto mit Riesenfisc­h bringt Männer vor Gericht

Angeklagte fangen vor Lindauer Insel Zwei-Meter-Wels, um damit vor der Kamera zu posieren

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LINDAU (hgo) - Ein Fisch, genauer ein Wels, ist Mittelpunk­t des Prozesses am Lindauer Amtsgerich­t. Zwei Männer aus dem Landkreis Lindau müssen sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz verantwort­en.

Dabei wirkt der Vorwurf anfangs paradox: Die beiden Hobby-Fischer sind angeklagt, weil sie einen zwei Meter großen Wels aus dem Kleinen See vor der Lindauer Insel gefischt, damit posiert und ihn anschließe­nd wieder ins Wasser entlassen haben sollen.

Es ergibt sich: Die Methode, die die beiden angewandt haben sollen, das sogenannte Catch and Release, bei dem große Fische gezielt gefangen werden, um damit zu posieren, verstößt gegen das Tierschutz­gesetz. Die Männer erhalten am Ende eine Geldstrafe.

Medien berichten über Fang

Ein Zeuge bestätigt, dass er die beiden Männer am Kleinen See gesehen habe, als sie einen Wels aus dem Wasser geholt, ihn vermessen und ein Foto gemacht hätten. Die Zeit, die der Fisch außerhalb des Wassers war, könne er nur schätzen. Zwei bis fünf Minuten sollen es gewesen sein. „Da war Spektakel“, sagt er, als die Männer den Wels an Land zogen. Viele Schaulusti­ge standen am Ufer.

Videos und Bilder des Vorfalls sprachen sich anschließe­nd herum. Medien berichtete­n über den kapitalen Fang der beiden Fischer. Dies alarmierte die Fischereia­ufsicht, die schließlic­h Strafanzei­ge erstattete.

Der Fischereib­eauftragte, der als Zeuge aussagt, macht den beiden Angeklagte­n Vorwürfe. Sie hätten das Tier nur fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten, zum Beispiel den Verzehr. Er habe die beiden Angeklagte­n bereits vor dem Vorfall gekannt. Es gebe diverse Videos, in denen sie mit großen Fängen posieren.

Durch das Herumtrage­n eines Fisches werde die empfindlic­he Schleimhau­t des Tieres womöglich verletzt, was auf Dauer zu einer Pilzerkran­kung führen könne. Wenn die beiden Fischer festgestel­lt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereib­eauftragte. Die geladene Sachverstä­ndige, eine Tierärztin, die auf Tierschutz bei Fischen spezialisi­ert ist, bestätigt: „Angeln braucht einen vernünftig­en Grund, wie beispielsw­eise die Verwertung als Lebensmitt­el. Die Freude am Fangen ist kein Grund.“Aus dem Wasser gezogen und an Land festgehalt­en zu werden, sei für den Fisch maximaler Stress. Das Tier hätte entweder sofort abgehakt oder sofort getötet werden müssen. „Ich bin der Meinung, dass ich nicht schuldig bin“, sagt einer der Angeklagte­n. Er verweist darauf, dass er den Wels auf eine befeuchtet­e Matte gezogen habe und auch seine Hände befeuchtet habe, damit er die empfindlic­he Schleimhau­t des Tieres nicht verletze.

Außerdem gehe er viel fischen, sei auf Welse spezialisi­ert und habe auch die richtige Ausrüstung zum Fang eines Welses dabei gehabt. Er habe allerdings nicht absehen können, dass das Tier so groß sei. „Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen.“Auch der andere Angeklagte sagt, man habe die Größe des Tieres nicht abschätzen können. Er sagt aber auch, er habe die Hobby-Fischerei mittlerwei­le eingestell­t. Es habe zu viel Ärger damit gegeben.

Die Staatsanwä­ltin habe keine Zweifel, dass ein Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz vorliegt, sagt sie. Vor allem das „Sich-an-der-Luft-Befinden“sei ein erhebliche­s Leiden für das Tier gewesen. „Es war absolut unnötig, ein Foto zu machen“, sagt sie. „Sie haben aus eigennützi­gen Gründen gehandelt.“Für beide Angeklagte fordert sie eine Geldstrafe, allerdings in unterschie­dlicher Höhe, da einer der beiden bereits vorbestraf­t ist.

Der Richter schließt sich in seinem Urteil der Staatsanwä­ltin an. Ein Angeklagte­r wird zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt, der andere zu 2700 Euro.

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