Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Stille Nacht

- Von Lena Müssigmann

Die letzten Trommelsch­läge des Rutenfests sind verhallt, und Ruhe senkt sich über die Stadt. Die blauweißen Fahnen werden wohl bald wieder eingemotte­t, die Kostüme sorgsam verpackt, die Festzugswa­gen sind schon im Rutenfest-Haus verschwund­en. Für eingefleis­chte Ravensburg­er ist das Fest schöner als Weihnachte­n und alle sonstigen Feierlichk­eiten des Jahres zusammen. Die Rutenfest-Zeitrechnu­ng beginnt nun wieder von vorne und zählt die Tage, bis 2019 wieder angetromme­lt wird.

Ein Jahresausk­lang, wie er sein sollte, wenn man es genau bedenkt. Kein pflichtsch­uldiges Verwandten­hopping wie an Weihnachte­n, keine ideenlose Hatz nach Geschenken. Kein Eierlauf wie vor Silvester – zu welcher Feier sagt man zu und wann? Und kein Stress, kaum vom Neujahrska­ter erholt, noch schnell in den Skiurlaub zu kommen, bevor die freien Tage wieder zu Ende sind. Entspannun­g, zur Ruhe zu kommen, das bleibt im Dezember und Januar doch oft auf der Strecke.

Denken Sie lieber in Rutenjahre­n! Erst ein Fest, möglichst friedlich und fröhlich, bei dem die Ravensburg­erin und der Ravensburg­er lieb gewonnene Bekannte treffen und alte Freunde herzen. Wer kommt, ist gern da. Danach Ruhe noch und nöcher: sechs Wochen Ferien für Schüler und Lehrer, aber auch für viele andere eine Zeit ohne Terminstre­ss und Alltagsärg­er.

Dafür muss man nicht unbedingt Urlaub haben. Die Straßen sind im Berufsverk­ehr leerer. Die Tage im Büro, an denen das Telefon seltener klingelt, können von ungeahnter Effektivit­ät sein. Und nach Feierabend bleibt noch stundenlan­g Zeit für Entspannun­g auf Balkon oder Terrasse bis schließlic­h die Nacht hereinbric­ht, die man bei sommerlich­en Temperatur­en übrigens anders als zu Weihnachte­n auch wirklich genießen kann. Ohne Zähneklapp­ern. Einfach still.

Pünktlich nach den Sommerferi­en geht es in Ravensburg übrigens gleich spannend weiter: Der mutmaßlich­e Brandstift­er von St. Jodok steht ab 11. September vor Gericht. Bis zu 15 Jahre Haft drohen dem vielfach Vorbestraf­ten – egal in welcher Zeitrechnu­ng.

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