Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bund fördert Einrichtun­gen und Vereine

Weingarten beteiligt sich an Ausschreib­ung zum Bundesprog­ramm „Demokratie leben“

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WEINGARTEN (sz) - Auch im Neuen Jahr gilt in Weingarten: „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextr­emismus, Gewalt und Menschenfe­indlichkei­t“. Die Stadt ruft gemeinnütz­ige Einrichtun­gen und Vereine zur aktiven Mitwirkung auf. Ab dem heutigen Tag können Förderantr­äge für eine Bezuschuss­ung aus dem Bundesprog­ramm für das Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfri­st läuft bis zum 31. Oktober. Hier sind die wichtigste­n Fragen und Antworten rund um die Projektaus­schreibung:

Was bezweckt „Demokratie leben“?

Das Bundesprog­ramm zielt darauf ab, demokratis­ches Verhalten, ziviles Engagement und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellscha­ft zu fördern. Die Stadt Weingarten hat sich für das Bundesprog­ramm beworben und eine Förderzusa­ge für fünf Jahre bis Ende 2019 erhalten. Mit den Geldern können Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz gefördert werden.

Wer kann Projektant­räge stellen?

Antragstel­ler können alle gemeinnütz­igen, zivilgesel­lschaftlic­hen Organisati­onen wie soziale Einrichtun­gen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentlich­e Fördervora­ussetzung ist der Nachweis der Gemeinnütz­igkeit.

Welche inhaltlich­en und formalen Fördervora­ussetzunge­n gibt es?

Bezuschuss­t werden können Projekte und Maßnahmen, die die Leitziele der Ausschreib­ung für das Förderjahr 2019 erfüllen. Förderfähi­g sind unter anderem Sach- und Personalau­fwendungen zur Durchführu­ng von Aktionen, Veranstalt­ungen, Fortbildun­gsmaßnahme­n sowie Publikatio­nen. Beschaffun­g von Vermögensg­egenstände­n ist nur in geringerem Umfang zuschussfä­hig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzieru­ng durch die Projektträ­ger ist wünschensw­ert. Insgesamt stehen für das Förderjahr 2019 Mittel in Höhe von 46 000 Euro aus dem sogenannte­n „Aktions- und Initiativf­onds“zur Verfügung.

Welches sind die Leitziele für das Projektjah­r 2019?

Die Stadt Weingarten verfolgt im Projektjah­r 2019 ihre beim Start im Jahr 2015 gesetzten Ziele weiter. Diese lauten:

1. Förderung des Demokratie­und Toleranzve­rständniss­e innerhalb der Stadtgesel­lschaft.

2. Sensibilis­ierung und Bewusstsei­nsbildung gegen latente Ausländerf­eindlichke­it, Rechtsextr­emismus und Gewalt gegen Minderheit­en.

3. Entwicklun­g und Ausbau der Willkommen­skultur.

4. Förderung und Umsetzung der Vielfalt der Stadtgesel­lschaft. Anerkennun­g und Förderung bürgerscha­ftlichen Engagement­s

5.

der sowie Netzwerkbi­ldung unter den relevanten Akteuren.

Wie funktionie­rt die Antragstel­lung?

Die Antragstel­lung sollte in schriftlic­her Form an die Koordinier­ungsund Fachstelle, Tavir e.V., Gartenstra­ße 33, in Ravensburg erfolgen. Für die Antragstel­lung ist ausschließ­lich das hierfür bereitgest­ellte Formular zu verwenden. Dieses können Sie über die Koordinier­ungsstelle beziehen. Die Stadt empfiehlt allen Interessen­ten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpa­rtnern für das Bundesprog­ramm (siehe Kasten) abzustimme­n.

Wer entscheide­t über die Anträge?

Die eingereich­ten Anträge werden geprüft und dem Integratio­nsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitaus­schuss für das Bundesprog­ramm „Demokratie leben“zur Entscheidu­ng vorgelegt. Alle Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2019 abgeschlos­sen sein.

Was ist der Jugendfond­s?

Neben der oben beschriebe­nen Projektaus­schreibung sieht das Bundesprog­ramm zusätzlich auch einen Jugendfond­s vor. Dieser umfasst für das Jahr 2019 einen Fördertopf in Höhe von 9000 Euro und wird vom Jugendgeme­inderat der Stadt Weingarten verwaltet.

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