Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bund fördert Einrichtungen und Vereine
Weingarten beteiligt sich an Ausschreibung zum Bundesprogramm „Demokratie leben“
WEINGARTEN (sz) - Auch im Neuen Jahr gilt in Weingarten: „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Die Stadt ruft gemeinnützige Einrichtungen und Vereine zur aktiven Mitwirkung auf. Ab dem heutigen Tag können Förderanträge für eine Bezuschussung aus dem Bundesprogramm für das Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Oktober. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Projektausschreibung:
Was bezweckt „Demokratie leben“?
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, demokratisches Verhalten, ziviles Engagement und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu fördern. Die Stadt Weingarten hat sich für das Bundesprogramm beworben und eine Förderzusage für fünf Jahre bis Ende 2019 erhalten. Mit den Geldern können Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz gefördert werden.
Wer kann Projektanträge stellen?
Antragsteller können alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie soziale Einrichtungen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Welche inhaltlichen und formalen Fördervoraussetzungen gibt es?
Bezuschusst werden können Projekte und Maßnahmen, die die Leitziele der Ausschreibung für das Förderjahr 2019 erfüllen. Förderfähig sind unter anderem Sach- und Personalaufwendungen zur Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen sowie Publikationen. Beschaffung von Vermögensgegenständen ist nur in geringerem Umfang zuschussfähig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzierung durch die Projektträger ist wünschenswert. Insgesamt stehen für das Förderjahr 2019 Mittel in Höhe von 46 000 Euro aus dem sogenannten „Aktions- und Initiativfonds“zur Verfügung.
Welches sind die Leitziele für das Projektjahr 2019?
Die Stadt Weingarten verfolgt im Projektjahr 2019 ihre beim Start im Jahr 2015 gesetzten Ziele weiter. Diese lauten:
1. Förderung des Demokratieund Toleranzverständnisse innerhalb der Stadtgesellschaft.
2. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gegen latente Ausländerfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt gegen Minderheiten.
3. Entwicklung und Ausbau der Willkommenskultur.
4. Förderung und Umsetzung der Vielfalt der Stadtgesellschaft. Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
5.
der sowie Netzwerkbildung unter den relevanten Akteuren.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung sollte in schriftlicher Form an die Koordinierungsund Fachstelle, Tavir e.V., Gartenstraße 33, in Ravensburg erfolgen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular zu verwenden. Dieses können Sie über die Koordinierungsstelle beziehen. Die Stadt empfiehlt allen Interessenten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpartnern für das Bundesprogramm (siehe Kasten) abzustimmen.
Wer entscheidet über die Anträge?
Die eingereichten Anträge werden geprüft und dem Integrationsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitausschuss für das Bundesprogramm „Demokratie leben“zur Entscheidung vorgelegt. Alle Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2019 abgeschlossen sein.
Was ist der Jugendfonds?
Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen Jugendfonds vor. Dieser umfasst für das Jahr 2019 einen Fördertopf in Höhe von 9000 Euro und wird vom Jugendgemeinderat der Stadt Weingarten verwaltet.