Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ein Radweg, viele Varianten
Welche Bereiche Fahrradfahrer nutzen müssen – Schilderwald in Leutkirch
LEUTKIRCH - Welche Wege kann, sollte oder muss ein Radfahrer verwenden? An welchen Stellen hat er Vorfahrt, wo muss er im Zweifelsfall ausweichen? Die Vielfalt an Regelungen ist groß – auch in Leutkirch. Im Schilderwald den Durchblick zu behalten, ist für Radfahrer häufig gar nicht so einfach. Michael Krumböck und Jasmin Wagegg von der Leutkircher Stadtverwaltung kennen sich in der Materie aus und sorgen im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“für Klarheit.
Wenn kein Hinweis auf einen gesonderten Radweg vorhanden ist, sind Radler ab zehn Jahren verpflichtet, auf der Straße zu fahren. Das erklärt Jasmin Wagegg vom Leutkircher Ordnungsamt. Kinder unter acht Jahren müssen hingegen den Gehweg am Straßenrand benutzen. Einer „geeigneten Aufsichtsperson“sei es in solchen Fällen ebenfalls gestattet, dort zu fahren. Jungen und Mädchen zwischen acht und zehn Jahren haben hingegen die Wahl, auf welcher Fahrbahn sie in die Pedale treten wollen.
Kein Schild: Weg für Fußgänger und Radfahrer (Schild 1):
Ist ein solches Schild montiert, muss der Weg von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden. Es bestehe für beide Parteien eine Nutzungspflicht, weiß Wagegg. Wer wem auszuweichen hat, sei nicht genauer bestimmt. „Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich“, sagt Michael Krumböck. Diese Art von Wegen für Fußgänger und Radfahrer sei in Leutkirch und den Ortschaften an einigen Stellen anzutreffen. Beispiel: Auf der Wangener Straße stadtauswärts (ab Höhe Feneberg).
Getrennter Rad- und Fußweg (Schild 2):
Erkennt ein Verkehrsteilnehmer diesen Hinweis, sind Fußgängerund Radweg direkt nebeneinander vorhanden. Eine Abtrennung ist in der Regel klar ersichtlich. Fußgänger und Radfahrer sind dazu verpflichtet, den jeweils vorgesehenen Einen getrennten Fuß- und Radweg gibt’s auf der Poststraße. Abschnitt zu verwenden. Diese Regel gilt etwa auf der Poststraße. Generell gebe es diese Variante in Leutkirch eher selten, sagt Michael Krumböck. Häufiger komme das Zeichen hingegen in Großstädten vor.
Fußgängerweg, der für Radfahrer freigegeben ist (Schild 3):
Bei dieser Variante handelt es sich grundsätzlich um einen Gehweg. Fußgänger haben dort stets Vorrang. Einem Radfahrer ist es allerdings gestattet, den Abschnitt zu nutzen. „Er muss sich aber anpassen“, so Wagegg. Das heißt vor allem, dafür zu sorgen, dass Fußgänger nicht gefährdet werden. Alternativ ist es den Radlern erlaubt, auf Schild 3 der Straße zu fahren. Das Schild ist an mehreren Stellen in Leutkirch zu finden. Etwa in der Brühlstraße oder der Wangener Straße.
Sonderweg (Schild 4): für Radfahrer
Ist ein solches Schild zu sehen, sind Radfahrer dazu verpflichtet, den Weg zu verwenden. Das besage eine sogenannte Radwegbenutzungspflicht, so Wagegg. Fußgänger sind auf dieser Strecke verboten. Vorhanden ist ein solcher Weg zum Beispiel entlang der Isyner Straße oder der Kemptener Straße. Damit er deutlicher wahrgenommen wird, ist er auf einigen Abschnitten – etwa an Einmündungen oder Kreuzungen – rot markiert.
Radweg mit gestrichelter Linie (Foto 5):
Dabei handelt es sich um einen Radweg, der gegenüber der Fahrspur für Autos durch eine gestrichelte Linie getrennt ist. Im Fachjargon ist von einem Radschutzstreifen die Rede. Mindestens 1,50 Meter breit muss der Bereich laut Wagegg sein. Auch hier sind die Radler verpflichtet, diesen Abschnitt zu verwenden. Wenn es die Situation erfordert, darf ein Autofahrer die Linie überfahren. Dabei muss er allerdings Rücksicht auf die Fahrradfahrer nehmen. Ein Beispiel für diese Variante ist die Wangener Straße stadteinwärts. Wie Michael Krumböck sagt, würden sich viele Autofahrer nicht an diese Vorschrift halten und die gestrichelte Linie regelmäßig überfahren – auch ohne erkennbaren Grund.
Radweg mit durchgezogener Linie (Foto 6):
Einen Radweg, der gegenüber der Fahrbahn für Autos mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt ist, würden Pkw-Fahrer deutlicher wahrnehmen. „Die wird nur selten überfahren“, sagt Krumböck. Das ist laut Straßenverkehrsordnung auch verboten. Die durchgezogene Linie dürfe generell nicht überfahren werden. Diese Form des Radwegs tritt etwa auf der Isnyer Straße in Leutkirch auf.
Einbahnstraße, die für Radler freigegeben ist (Schild 7):
Bei dieser Regelung ist es Radfahrern gestattet, eine Einbahnstraße gegen die für Autos vorgeschriebene Fahrtrichtung zu befahren. Hier sei das Rechtsfahrgebot besonders wichtig. Dieser Fall tritt etwa in der Marktstraße-Süd auf. Das ein oder andere mal habe Michael Krumböck dort erlebt, dass sich Autofahrer über die Radler beschweren. Häufiger Grund dafür: Sie wissen nicht, dass diese dort entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung in die Pedale treten dürfen.
Fußgängerzone (Schild 8):
Dort ist das Radeln generell verboten. Es muss abgestiegen und anschließend zu Fuß weitergegangen werden. Ein Beispiel dafür aus Leutkirch: der nördliche Teil der Marktstraße.