Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Seehofer bereitet Einwanderungsgesetz vor
Entwurf zielt auf qualifizierte Fachkräfte – Kein Punktesystem – Debatte um „Spurwechsel“
BERLIN - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Damit will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zuzug nach Deutschland erleichtern. Kriterien für die Einwanderung sollen Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines Jobangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts sein. Der Entwurf, der der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, ist zwischen Innen-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium abgestimmt und soll bald im Kabinett beraten werden.
Ein Punktesystem etwa nach kanadischem Vorbild ist in dem Papier nicht erwähnt. Das Gesetz zielt nicht auf Hochschulabsolventen ab, sondern auf Einwanderer mit Berufsausbildung. Eine Bevorzugung einheimischer Bewerber bei der Besetzung offener Stellen gibt es nicht. Zudem gibt es für beruflich ausreichend Qualifizierte die Möglichkeit, befristet nach Deutschland einzureisen, um sich einen Job zu suchen. Die „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ soll aber auf alle Fälle verhindert werden.
Der umstrittene „Spurwechsel“wird in dem Papier nicht erwähnt. Dabei geht es um die Frage, ob abgelehnte Asylbewerber in den Arbeitsmarkt wechseln können. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), plädiert für eine Stichtagsregelung. Integrierte Menschen mit einer Duldung, die bereits in Deutschland arbeiten, sollten eine Bleibeperspektive erhalten, sagte sie der „Schwäbischen Zeitung“. BadenWürttembergs Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) hält eine solche Regel ebenfalls für sinnvoll. Sie würde nur auf Menschen angewandt, die vor einem bestimmten Datum eingereist sind. „Wir müssen abgelehnten, aber gut integrierten Asylbewerbern einen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt öffnen“, erklärt Lucha. Nicht festlegen wollte sich CDU-Bundesvize Thomas Strobl. „Eine Ausreisepflicht, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, ist grundsätzlich durchzusetzen. Andererseits sehe ich die berechtigten Interessen der Unternehmer.“