Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bewerbungskosten korrekt von der Steuer absetzen
Wer sich heute um eine Stelle bewirbt, macht dies meist online. Ausgaben für Porto und Bewerbungsmappen fallen dann natürlich weg. Diese Aufwendungen kann man eigentlich bei der Steuererklärung als Bewerbungskosten innerhalb der Werbungskosten absetzen. Wie funktioniert das aber mit den MailBewerbungen? Wichtige Fragen und Antworten zum Thema:
Was kann man bei der Steuer überhaupt als Bewerbungskosten anrechnen?
Zu diesem Posten in der Steuererklärung gehören laut der Bundessteuerberaterkammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Das sind neben den Versandkosten also auch die Kosten für Bewerbungsfotos oder für Bücher zur Gesprächsvorbereitung. Auch die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch lässt sich anrechnen – wenn nicht die Firma diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewerbungskosten ist natürlich ebenfalls steuerlich nicht nutzbar.
Wie belege ich den E-Mail-Versand von Bewerbungen beim Finanzamt?
Grundsätzlich gilt: Die Belege für Bewerbungskosten muss der Steuerzahler aufbewahren, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail-Bewerbungen gibt es keine Portokosten und entsprechenden Belege – hier lassen sich dann allerdings laut Bundessteuerberaterkammer pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahren muss man dazu aber die E-Mails selbst sowie die Antworten der Unternehmen.
Ich will weiterhin meine Bewerbungen mit der Post verschicken. Was kann ich in diesem Fall anrechnen?
Auch hier müssen die Belege sowie die Anschreiben und Antworten der Unternehmen aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen aber verloren hat, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Euro sind hier nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer möglich. (dpa)