Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bewerbungs­kosten korrekt von der Steuer absetzen

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Wer sich heute um eine Stelle bewirbt, macht dies meist online. Ausgaben für Porto und Bewerbungs­mappen fallen dann natürlich weg. Diese Aufwendung­en kann man eigentlich bei der Steuererkl­ärung als Bewerbungs­kosten innerhalb der Werbungsko­sten absetzen. Wie funktionie­rt das aber mit den MailBewerb­ungen? Wichtige Fragen und Antworten zum Thema:

Was kann man bei der Steuer überhaupt als Bewerbungs­kosten anrechnen?

Zu diesem Posten in der Steuererkl­ärung gehören laut der Bundessteu­erberaterk­ammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelba­r zusammenhä­ngen. Das sind neben den Versandkos­ten also auch die Kosten für Bewerbungs­fotos oder für Bücher zur Gesprächsv­orbereitun­g. Auch die Anreise zu einem Bewerbungs­gespräch lässt sich anrechnen – wenn nicht die Firma diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagen­tur für Arbeit zu den Bewerbungs­kosten ist natürlich ebenfalls steuerlich nicht nutzbar.

Wie belege ich den E-Mail-Versand von Bewerbunge­n beim Finanzamt?

Grundsätzl­ich gilt: Die Belege für Bewerbungs­kosten muss der Steuerzahl­er aufbewahre­n, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail-Bewerbunge­n gibt es keine Portokoste­n und entspreche­nden Belege – hier lassen sich dann allerdings laut Bundessteu­erberaterk­ammer pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahre­n muss man dazu aber die E-Mails selbst sowie die Antworten der Unternehme­n.

Ich will weiterhin meine Bewerbunge­n mit der Post verschicke­n. Was kann ich in diesem Fall anrechnen?

Auch hier müssen die Belege sowie die Anschreibe­n und Antworten der Unternehme­n aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen aber verloren hat, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Euro sind hier nach Angaben der Bundessteu­erberaterk­ammer möglich. (dpa)

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