Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kinderporn­os verschickt: Drei Jahre Bewährung und Geldauflag­e

36-Jähriger will Inhalt der Dateien nicht gekannt haben. In Chats allerdings beschreibt er eindeutige Fantasien

- Von Sebastian Hörmann

KEMPTEN - Eigentlich, sagte der Angeklagte, stehe er gar nicht auf so etwas. Warum er trotzdem Kinderporn­os auf Handy und Laptop gespeicher­t hatte, die Dateien weitergab und dabei im Chat Vergewalti­gungsfanta­sien beschrieb, das könne er sich selbst nicht erklären.

Angeklagt war der 36-jährige Deutsche wegen Verbreitun­g, Erwerb und Besitz von insgesamt neun kinderporn­ografische­n Dateien. Vor dem Amtsgerich­t Kempten sagte der Oberallgäu­er aus, er habe beim Online-Tausch den Überblick verloren. „Mir war nicht bewusst, was ich da weiterleit­e.“Auf Nachfrage von Richter Andy Kögl forderte die Verteidige­rin ihren Mandanten mit hochgezoge­nen Brauen auf: „Jetzt sagen Sie’s noch mal richtig.“Er habe gewusst, dass er Dateien mit pornografi­schen Inhalten verbreitet, hatte aber nicht die Absicht, Filme und Fotos mit Kindern zu verschicke­n, sagte er.

Doch damit gab sich der Richter nicht zufrieden: „Das passt nicht zu den Chats, in denen Sie ihre Fantasien beschreibe­n.“Der Angeklagte hob immer wieder seine Hände, wie um zu einer Antwort anzusetzen. Schließlic­h sagte er: „Ich kann es mir auch nicht erklären.“ ANZEIGEN

In ihren Plädoyers hielten der Staatsanwa­lt und die Verteidige­rin dem Angeklagte­n zugute, dass er mit den Ermittlern kooperiert­e und beispielsw­eise mitteilte, bei seiner Freundin einen Laptop mit Dateien deponiert zu haben. Auch habe er mit ihr offen über die Taten gesprochen und wohne nun mit ihr und ihrem kleinen Sohn zusammen. Allerdings, sagte der Staatsanwa­lt, sei es nicht glaubhaft, dass nur zufällig Kinderporn­os getauscht wurden. Zudem sei ein besonders brutales Video mit einem etwa zwei- bis vierjährig­en Mädchen unter den Dateien. Der Staatsanwa­lt forderte deshalb ein Jahr Freiheitss­trafe (Verteidige­rin: acht Monate), ausgesetzt auf Bewährung, und eine Zahlung von 3400 Euro (2000 Euro).

Das Gericht verurteilt­e den 36Jährigen zu einem Jahr Freiheitss­trafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und einer Zahlung von 3000 Euro an das Familienze­ntrum des Kinderschu­tzbundes Immenstadt. Der Angeklagte habe früh gestanden, argumentie­rte Richter Kögl. Er habe aufgrund der Chats aber Zweifel, ob es sich bei den verbotenen Dateien lediglich um „Beifang“handle. Für glaubwürdi­g hielt er die Reue des Mannes, als dieser sagte: „Ich will das letzte Mal vor Gericht sein.“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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