Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wie Autofahrer Ärgernisse im Alltag bewältigen

Zuparken ist nur in seltenen Ausnahmefä­llen erlaubt – Umweltplak­ette regelmäßig kontrollie­ren

- Von Claudius Lüder

Wer wird denn gleich in die Luft gehen? So wie ein bekanntes Werbemännc­hen früher mit den Tücken des Alltags kämpfen musste, mag sich mancher Autofahrer von Zeit zu Zeit auch fühlen: zugeparkt, Nummernsch­ilder gestohlen, die Ampel wird nicht grün, und dann macht auch noch ein Blitzer ein Foto, obwohl man nicht zu schnell unterwegs ist. Was ist zu tun, damit sich solche Situatione­n möglichst schnell klären? Ein Überblick zu gängigen Ärgernisse­n:

Nummernsch­ilder Auto abgeschlep­pt: gestohlen:

Jetzt muss die Polizei informiert werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwa­lt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr. „Das wäre eine Ordnungswi­drigkeit, die eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen würde.“Anschließe­nd müssen sich die Besitzer neue Kennzeiche­n beim Straßenver­kehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.

Groß ist die Überraschu­ng, wenn etwa nach dem Urlaub das Auto nicht mehr an der Straße steht, sondern abgeschlep­pt wurde. „Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingericht­et wurde und es entspreche­nde Halteverbo­tsschilder gibt“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das Bundesverw­altungsger­icht habe hierzu gerade erst im Mai geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppk­osten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzei­t von drei Tagen aufgestell­t wurden. Bei längerer Abwesenhei­t sei es daher ratsam, den Wagen auf einem privaten Parkplatz abzustelle­n oder einen Bekannten zu bitten, das Auto im Auge zu behalten, rät Smetanin.

Eigene Parkbucht belegt:

Gerade in Innenstädt­en sind Parkplätze Mangelware. Wer eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn der Parkplatz plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird – trotz klarer Beschilder­ung? „Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung“, sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr. Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentie­ren und den Falschpark­er damit zu konfrontie­ren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppd­ienst anzurufen. Die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen und könnten erst später beim Falschpark­er geltend gemacht werden – notfalls gerichtlic­h.

Auto ist zugeparkt:

„Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen“, empfiehlt Smetanin. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppe­n lassen. Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. „Es ist eine Besitzstör­ung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken“, erklärt Goldkamp. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Tischnachb­ar im Restaurant sich nach diversen hochprozen­tigen Getränken ganz offensicht­lich alkoholisi­ert hinters Steuer setzen und wegfahren will. Goldkamp: „Als Notfallmaß­nahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweiti­g am Wegfahren gehindert werden.“Erlaubt sei auch, dem Angetrunke­nen die Fahrzeugsc­hlüssel wegzunehme­n. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.

Ampel bleibt ewig rot:

„Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängera­mpel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt“, rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe man nach einer angemessen­en Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlic­h geregelt, wie lange tatsächlic­h gewartet werden muss. Im Zweifelsfa­ll könne auch die Polizei gerufen werden.

Offensicht­lich falsch geblitzt:

Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installier­ten Blitzer, rät Rechtsanwa­lt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkast­ens und die davor liegende Strecke mit ihren Verkehrssc­hildern gut zu dokumentie­ren. „Kommt ein Bußgeldbes­cheid, sollte man Einspruch einlegen.“Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamte­n ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensicht­liche Falschmess­ung hinweisen.

Falschpark­er auf Ladeplatz:

Immer öfter erleben E-Auto-Fahrer, dass ihre Parkfläche­n an Stromtanks­tellen durch „normale“Autos belegt sind. Laut Smetanin ist das ein klarer Fall für den Abschlepph­aken, zumal sich die Ladepunkte in der Regel im öffentlich­en Verkehrsra­um befinden. „Insofern sollte man in so einem Fall sofort die Polizei oder das Ordnungsam­t anrufen.“

Knöllchen trotz Umweltplak­ette:

Die Umweltplak­ette sorgt dafür, dass sich Autofahrer in den Innenstädt­en in allen Zonen bewegen dürfen. Teuer kann es werden und sogar einen Punkt kosten, wenn die Plakette plötzlich ungültig ist. „Das kann passieren, wenn das Kennzeiche­n auf der Plakette nicht mehr lesbar ist“, sagt Smetanin. Denn oftmals werde das Kennzeiche­n handschrif­tlich eingetrage­n, was dazu führe, dass es irgendwann ausbleicht. Deshalb sollten Autofahrer die Lesbarkeit besser regelmäßig kontrollie­ren.

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FOTOS: DPA Abschleppe­n verhindern: Vor einem längeren Urlaub sollte man sicherstel­len, dass der Wagen nicht von einem mobilen Halteverbo­t – etwa wegen einer Baustelle – betroffen sein kann.
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Da fehlt doch was: Nach einem Diebstahl der Autokennze­ichen muss zunächst die Polizei informiert werden.

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