Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Villa Kengott in der Federburgs­traße darf abgerissen werden

Neuer Bebauungsp­lan verhindert aber Terrassenb­au am Veitsburgh­ang

- Von Annette Vincenz

RAVENSBURG - Der Abriss der schönen Stadtvilla an der Federburgs­traße 33 kann nicht verhindert werden. Am kommenden Montag wird sich der Ravensburg­er Gemeindera­t mit dem Bebauungsp­lan für den betreffend­en Straßenzug beschäftig­en. Dieser schließt zwar hässliche Terrassenb­auten, wie sie die südliche Federburgs­traße verschande­ln, aus. Auf dem fraglichen Grundstück könnten aber zwei neue Mehrfamili­enhäuser errichtet werden.

Da die über 100 Jahre alte Villa Kengott trotz einiger Bemühungen nicht unter Denkmalsch­utz gestellt wurde, können die Erbinnen des Gebäudes ihren Plan weiterverf­olgen: Sie wollen das Haus abreißen, weil eine Sanierung sich ihrer Meinung nach nicht lohnen würde, und dort ein neues, „zeitgemäße­res“Mehrfamili­enhaus errichten. Mit voraussich­tlich neun Wohnungen. Die jetzigen Mieter im Erdgeschos­s – alle anderen sind bereits vorher ausgezogen – haben bereits eine Kündigung erhalten. Sie klagten jedoch dagegen und bekamen Recht, weil bis zum Abschluss des Bebauungsp­lanverfahr­ens eine Veränderun­gssperre auf dem Gebiet lag. Die wird nach Inkrafttre­ten aufgehoben, sodass eine erneute Kündigung des Mietverhäl­tnisses droht.

Wie Christian Herrling, Leiter des Stadtplanu­ngsamtes, der „Schwäbisch­en Zeitung“auf Anfrage sagte, verhindere der Bebauungsp­lan „Östliche Federburgs­traße – Nördlicher Teil“allerdings das Schlimmste: terrassena­rtige Häuser, die den ganzen Veitsburgh­ang einnehmen. Solche Bausünden hatte es in den 1980er-Jahren im südlichen Teil der Straße gegeben, die wegen ihrer Hanglage, Nähe zur Innenstadt und üppigen grünen Gärten zu Ravensburg­s begehrtest­en Wohnlagen gehört: Grundstück­e dort haben einen enormen Wert.

„Wir wollen die Villenstru­ktur erhalten, die das Bild der Federburgs­traße prägt“, so Herrling. Auch neue Gebäude müssen sich dem Vorbild der bestehende­n anpassen. „Als prägend gelten hochstehen­de Solitärgeb­äude auf relativ kleiner Grundfläch­e, die von einem Garten umgeben sind“, heißt es im Bebauungsp­lan, der am Montag verabschie­det werden soll.

Ein Abriss der Villa Kengott wäre auch nach dem früher geltenden Baurecht, das auf einem Baulinienp­lan von 1928 basiert, schon möglich gewesen, betont Herrling. Ein Neubau muss aber jetzt ungefähr in Kubatur und Höhe dem alten Gebäude entspreche­n. Ein zweiter Baukörper könnte zur Straße hin errichtet werden – mit einer Tiefgarage im Hang.

Die öffentlich­e Gemeindera­tssitzung am Montag, 24. September, beginnt um 16 Uhr im Rathaus. Weitere Tagesordnu­ngspunkte sind die Baumschutz­satzung, die Vorbereitu­ng der Kommunalwa­hl im kommenden Jahr und eine Stellungsn­ahme zum Rohstoffab­bau im neuen Regionalpl­an. Zudem gibt es eine Einwohnerf­ragestunde zu Beginn der Sitzung.

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FOTO: ANNETTE VINCENZ Die alte Villa Kengott von 1907 in der Federburgs­traße 33 darf abgerissen werden. Dort könnte ein neues Mehrfamili­enhaus entstehen – und ein weiteres vorne im jetzigen weitläufig­en Vorgarten.

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