Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Villa Kengott in der Federburgstraße darf abgerissen werden
Neuer Bebauungsplan verhindert aber Terrassenbau am Veitsburghang
RAVENSBURG - Der Abriss der schönen Stadtvilla an der Federburgstraße 33 kann nicht verhindert werden. Am kommenden Montag wird sich der Ravensburger Gemeinderat mit dem Bebauungsplan für den betreffenden Straßenzug beschäftigen. Dieser schließt zwar hässliche Terrassenbauten, wie sie die südliche Federburgstraße verschandeln, aus. Auf dem fraglichen Grundstück könnten aber zwei neue Mehrfamilienhäuser errichtet werden.
Da die über 100 Jahre alte Villa Kengott trotz einiger Bemühungen nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde, können die Erbinnen des Gebäudes ihren Plan weiterverfolgen: Sie wollen das Haus abreißen, weil eine Sanierung sich ihrer Meinung nach nicht lohnen würde, und dort ein neues, „zeitgemäßeres“Mehrfamilienhaus errichten. Mit voraussichtlich neun Wohnungen. Die jetzigen Mieter im Erdgeschoss – alle anderen sind bereits vorher ausgezogen – haben bereits eine Kündigung erhalten. Sie klagten jedoch dagegen und bekamen Recht, weil bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine Veränderungssperre auf dem Gebiet lag. Die wird nach Inkrafttreten aufgehoben, sodass eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses droht.
Wie Christian Herrling, Leiter des Stadtplanungsamtes, der „Schwäbischen Zeitung“auf Anfrage sagte, verhindere der Bebauungsplan „Östliche Federburgstraße – Nördlicher Teil“allerdings das Schlimmste: terrassenartige Häuser, die den ganzen Veitsburghang einnehmen. Solche Bausünden hatte es in den 1980er-Jahren im südlichen Teil der Straße gegeben, die wegen ihrer Hanglage, Nähe zur Innenstadt und üppigen grünen Gärten zu Ravensburgs begehrtesten Wohnlagen gehört: Grundstücke dort haben einen enormen Wert.
„Wir wollen die Villenstruktur erhalten, die das Bild der Federburgstraße prägt“, so Herrling. Auch neue Gebäude müssen sich dem Vorbild der bestehenden anpassen. „Als prägend gelten hochstehende Solitärgebäude auf relativ kleiner Grundfläche, die von einem Garten umgeben sind“, heißt es im Bebauungsplan, der am Montag verabschiedet werden soll.
Ein Abriss der Villa Kengott wäre auch nach dem früher geltenden Baurecht, das auf einem Baulinienplan von 1928 basiert, schon möglich gewesen, betont Herrling. Ein Neubau muss aber jetzt ungefähr in Kubatur und Höhe dem alten Gebäude entsprechen. Ein zweiter Baukörper könnte zur Straße hin errichtet werden – mit einer Tiefgarage im Hang.
Die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 24. September, beginnt um 16 Uhr im Rathaus. Weitere Tagesordnungspunkte sind die Baumschutzsatzung, die Vorbereitung der Kommunalwahl im kommenden Jahr und eine Stellungsnahme zum Rohstoffabbau im neuen Regionalplan. Zudem gibt es eine Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung.